Durch TelDaFax i.I. gelöste Beschwerde. | 1643 Views | 27.04.2010 | 20:38 Uhr
geschrieben von Wolfgang Flathmann

TelDaFax Holding AG i.I. (Troisdorf)

TelDaFax bucht Bearbeitungsgebühr für Widerspruch ab!

Im Dezember 2009 widerrief ich den vermeintlichen Vertrag mit TelDaFax (siehe Beschwerde vom 07.12.09 --> ID-17157) per Einschreiben mit Rückschein und wies ebenfalls die Forderung in Höhe von 20,- EUR für den gesetzlich vorgeschriebenen Widerspruch zurück. Natürlich widerrief ich die Einzugsermächtigung für mein Bankkonto und forderte TelDaFax auf, meine Daten zu löschen. Seitdem hat sich TelDaFax nicht gerührt!

SCHLAGWORTE

Am 17.04.10 erhielt ich von TelDaFax eine Rechnung (Rechnungsnummer: 1232010213153, Kundennummer: 3504621) über 20,- EUR (Vertragsnummer 15004037). Laut Rechnung handelt es sich um eine Bearbeitungsgebühr zu einem Gaspoolauftrag mit Datum 01.04.10.

In dem Schreiben wird angekündigt, den Betrag von meinem Konto abzubuchen. Tatsächlich erfolgte am 26.04.10 widerrechtlich eine Abbuchung über 20,- EUR. Ich habe umgehend eine Rücklastschrift veranlasst.

Offenbar interessiert es TelDaFax nicht die Bohne, dass ich meine Einzugsermächtigung widerrufen habe und dass es unzulässig ist, für den gesetzlich vorgeschrieben Widerruf, Bearbeitungsgebühren zu erheben. Meine Daten wurden ebenfalls nicht, wie gefordert, gelöscht.

Mal sehen, was als nächstes kommt. Vermutlich Post von einem Inkassobüro. Meiner Rechtsschutzversicherung habe ich den Fall bereits im Dezember 2009 vorgelegt und eine Deckungszusage erhalten. Wenn TelDaFax der Auffassung ist, hier im Recht zu sein, sollen sie Klage gegen mich einreichen. Gerne lasse ich den Sachverhalt durch ein Gericht klären.

Natürlich werde ich hier über die Sache ausführlich berichten!

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Meine Forderung an TelDaFax Holding AG i.I.: Storno der Forderung. Löschung meiner Daten


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Kommentare und Trackbacks (4)


02.05.2010 | 21:27
von K. I. | Regelverstoß melden
Das Grauen eines jeden Stromkunden, der mit seiner Bereitschaft, den Anbieter zu wechseln, um damit den Wettbewerb anzukurbeln, nimmt hier seinen Lauf.

Ich appelliere an dieser Stelle an diverse Politiker, die sämtlichen privaten Verbrauchern raten, aus Wettbewerbsgründen Strompreise zu vergleichen und ggfs. den Anbieter zu wechseln. Mit solchen Anbietern geht es wettbewerbsmäßig nur bergab. Ich stelle mir gerade eine 88jährige Oma vor, die auch den Stromanbieter wechseln möchte und bei diesem Anbieter landet.
Sie wüsste gar nicht, wie ihr geschieht... und würde zahlen, zahlen, zahlen.

Liebe Politiker, wer schafft es, einem solchen Treiben endlich ein Ende zu bereiten? Hier müssen Verbrauchergesetze verschärft werden. Ich will nicht nur meckern, sondern konstruktive Verbesserungen.
1) Aufsichtsverschärfung durch die Bundesnetzagentur
2) Drastische Geldstrafen bei unlauteren Vorgehensweisen, die durch die Verbraucher "schwarz auf weiß" nachgewiesen werden können.

03.05.2010 | 18:15
von Wolfgang Flathmann noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Heute erhielt ich eine Stornorechnung (Rechnungsnummer: 1232010258367), in der mir mitgeteilt wird, dass 20,- EUR auf mein Konto erstattet werden! Offenbar ist TelDaFax entgangen, dass ich bereits eine Rücklastschrift veranlasst habe. Was für ein Chaos! Mal sehen, was als nächstes kommt *Kopfschüttel*. Ich werde weiter berichten!


11.05.2010 | 06:29
von Wolfgang Flathmann noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
TelDaFax hat mir gestern 20,- EUR überwiesen! Irgendwie verstehe ich den Verein nicht ganz. Ich habe denen natürlich mitgeteilt, dass ich bereits eine Rücklastschrift veranlasst habe. Mir wurde auch bestätigt, dass die Gutschrift mit der Rücklastschrift verrechnet wird, aber offenbar hat das nicht geklappt. Noch warte ich auf Antwort, wohin ich die 20,- EUR zurücküberweisen soll. Bald ist das Chaos perfekt! Ich werde weiter berichten.


12.05.2010 | 17:47
von Wolfgang Flathmann gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
TelDaFax hat mir heute folgendes mitgeteilt: Aufgrund des entstandenen Sachverhaltes teilen wir Ihnen mit, dass wir Ihnen diese Gutschrift zu Ihren Gunsten als Kulanzgutschrift überlassen und keine Rückzahlung des Betrages von Nöten ist.

Dann hoffe ich, dass damit die Sache wirklich ausgestanden ist.




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