|
484 Views | 28.04.2010 | 13:33 Uhr
geschrieben von Felix Dannegger
Ich habe bei gleich zwei Verträgen mit Flexstrom, die beide nach Ablauf des ersten Belieferungsjahres beendet wurden, das Problem, dass Flexstrom sowohl eine Endabrechnung als auch die Anrechnung des jeweiligen Aktionsbonus verweigert, obwohl die Bedingungen hierfür gemäß den (sich regelmäßig ändernden) AGBs von Flexstrom erfüllt sind.
Hotline und Emailverkehr waren im besten Fall unergiebig, die Telefonate in der Regel schlicht und einfach unverschämt.
Meine Forderung an FlexStrom AG:
Endabrechnung unter Anrechnung des vertraglich vereinbarten Aktionsbonus
ofortantwort
28.04.2010 | 14:17
Firmen-Antwort von:
FlexStrom AG
Abteilung: Pressestelle
Sehr geehrter Herr Dannegger,
ich habe Ihr Anliegen an die entsprechenden Abteilungen weitergeleitet. Ich bitte um ein paar Tage Geduld.
Vielen Dank!
Freundliche Grüße
Marc Breidbach
Assistant Online Relations
FlexStrom AG
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
Sie können Ihrem Kommentar max. 4 Fotos hinzufügen. Diese müssen im Format JPG, PNG oder GIF mit einer Dateigröße bis 5 MB pro Bild vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
Sie können Ihrem Kommentar max. 0 Videos hinzufügen. Diese müssen im Format AVI, MPG oder MOV mit einer Dateigröße bis 20 MB pro Video vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
In Ihrem Beitrag sind Begriffe enthalten, die uns veranlassen, diesen Beitrag vor der endgültigen Freigabe zu prüfen.
Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
Beschwerde ist noch nicht gelöst.
Fragt sich nur, warum sich Flexstrom erst nach Eskalation über die Reclabox vertragskonform verhält und seinen Callcenter und Emailsupport anweist, den Kunden bewusst falsche Auskunft zu geben.