Signal Iduna Krankenversicherung (Hamburg)
Schlechte Beratung und Diskriminierung von Suchtkranken
Im Oktober 2005 habe ich bei einem Versicherungsagenten der SIGNAL IDUNA eine Zusatzversicherung für Zahnersatz abgeschlossen.
Dies war laut Aussage des Agenten aber nur in Verbindung mit einer Krankheitskosten-Versicherung möglich, Tarif GE. Bei meiner Nachfrage wurde mir erklärt, dass die Versicherung Zuzahlungen bei Lesehilfen und ein Kurtagegeld beinhaltet. Mit dieser Aussage gab ich mich damals auch zufrieden.
Für diese Kombiversicherung zahle ich im Monat € 18,64.
So jetzt war ich im Juli diesen Jahres aufgrund Alkoholmißbrauchs zur Entgiftung im Krankenhaus.
Nach Rücksprache mit der Rentenversicherung und den Ärzten wurde mir eine REHA in einer Klinik empfohlen und bewilligt.
Während meines Aufenthalts erinnerte ich mich an die Krankheitskostenversicherung und habe in Hamburg beim Service-Center der IDUNA angerufen. Die Mitarbeiterin erklärte mir, ich bekäme pro Tag € 8,75, aber höchstens für 28 Tage erstattet, wenn die Rehabilitationmaßnahme von der Rentenversicherung genehmigt sei. Na gut, ein kleines Finanzpflaster für den Eigenanteil, dachte ich.
Ich habe nach der REHA eine Aufenthaltsbescheinigung an die IDUNA geschickt. Tage später liegt ein Brief der IDUNA im Briefkasten. Für mich war eigentlich klar, der Bewilligungsbescheid. Aber Pustekuchen. "Wir danken Ihnen für Ihre Aufenthaltsbescheiningung, aber uns sind leider die Hände gebunden. Für Rehamaßnahmen durch Suchterkrankungen können wir leider nicht aufkommen (siehe § 5 Einschränkung der Leistungspflicht Teil I MB/KK Absatz B)."
Es ging um € 245,00 aber ich hatte mir das Kleingedruckte nicht durchgelesen, besonders nicht oben genannten Absatz. Rentenversicherungen, Krankenkassen und Versicherungen (z. B. Victoria) erkennen diese Krankheit an.
Aber bei der IDUNA ist man laut solcher Klauseln ausgeschlossen.
Das Gleiche sollte natürlich auch für Raucher gelten, die sich später auf Kosten der Einzahler sanieren wollen; wenn der Liebe Gott gewollt hätte, dass man raucht, hätte er uns neben den Ohren vielleicht noch ein Schornstein spendiert.
Auch kann ich das Gemeckere nicht ganz nachvollziehen, wenn es im Kleingedruckten aufgeführt ist; wer lesen und das Gelesene auch noch verstehen kann, ist halt klar im Vorteil; oder war beim Abschluß doch ein wenig Alkohol im Spiel??
Und nein, ich hab natürlich nichts gegen Säufer und Raucher.
Ihr Kommentar ist eigentlich eine Frechheit. Alkoholismus (und andere Suchtkrankheiten) ist eine Krankheit, die sich kein Mensch aussucht und deren Heilung (Entgiftung) wird, aus guten Grund natürlich, von jeder Kasse unterstützt und auch bezahlt!
Man kann nicht jedes persönlich eingegangene, körperlich Risiko von der Kostenübernahme der Krankenkassen ausnehmen. Dann wäre es z.B. nicht mehr tragbar an einer Hauptstraße tief einzuatmen, oder der Weg zur Arbeit, zum Einkaufen, ins Kino wäre zu riskant als das die Kasse für Verletzungen oder Unfälle aufkommen müßte usw. usw.
In der Beschwerde geht es aber nicht darum, sondern um eine "Zusatzversicherung" und da gebe ich Ihnen Recht, das man das Kleingedruckte, wie bei jedem Vertrag, schon durchlesen sollte.
Nur ein freier Makler ist verpflichtet den Kunden vollständig aufzuklären.
Die Versicherungsvertreter können sich hinter einer großen Gesellschaft verstecken. Wenn er den Kunden nicht aufklärt und dieser sich später beschwerd, wird der Vertreter von der Gesellschaft verteidigt.
Der Makler steht alleine da, er haftet für seine Aussagen und ist daher sicherlich konkreter bei der ANtragsaufnahme!
Freundeskreis,Bekanntenkreis keine Suchtkranken,wenn nicht,
kannst du stolz darauf sein und dir selbst auf die Schulter
klopfen.
Dein Kommentar ist eine Frechheit,nein sogar eine Beleidigung.
Das machst du ja nicht zum erstenmal.Laß bitte auch Gott
aus dem Spiel
Ich werde die Redaktion darauf hinweisen.
Gruß an Hans-Georg
Versicherungen haben nunmal ausschlüsse, welche nur haftungsrelevant sind, falls diese entgegen der Risikosituation bei Antragsaufnahme stehen.
Die Signal hat sicherlich solche Ausnahmen, weil sie damals (so gut wie keine) gesundheitsfragen hatte.
die victoria hätte den antrag vermutlich garnicht angenommen, falls der Kunde damals schon die Erkrankung gehabt hätte.
die einen selektieren über die gesundheitsfragen, die anderen über bedingungen.
Das ist auch keine Diskriminierung sondern Vertragsfreiheit (explizit nochmals durch die EU 1994 in der deutschen versicherungswelt eingeführt).
Das der gesetzgeber hier einschreitet, ist nicht notwendig. in der Kfz-versicherung hingegen schon und hier auch nachvollziehbar(Stichwort: Ausländer).
Das der Kunde die Bedingungen nicht liest, ist sehr verständlich.
Das Bedingungen aber nunmal aus mehr aus 1 Satz bestehen ebenfalls.
Der Versicherer kann nunmal nicht schreiben und versichern:
"versichert ist:ALLES"
Was haben Suchterkrankungen mit Rentenversicherungen zu tun?