1260 Views | 27.12.2008 | 12:18 Uhr
geschrieben von Hans-Georg Kneffel

Signal Iduna Krankenversicherung (Hamburg)

Schlechte Beratung und Diskriminierung von Suchtkranken

Im Oktober 2005 habe ich bei einem Versicherungsagenten der SIGNAL IDUNA eine Zusatzversicherung für Zahnersatz abgeschlossen.

SCHLAGWORTE

Dies war laut Aussage des Agenten aber nur in Verbindung mit einer Krankheitskosten-Versicherung möglich, Tarif GE. Bei meiner Nachfrage wurde mir erklärt, dass die Versicherung Zuzahlungen bei Lesehilfen und ein Kurtagegeld beinhaltet. Mit dieser Aussage gab ich mich damals auch zufrieden.

Für diese Kombiversicherung zahle ich im Monat € 18,64.

So jetzt war ich im Juli diesen Jahres aufgrund Alkoholmißbrauchs zur Entgiftung im Krankenhaus.

Nach Rücksprache mit der Rentenversicherung und den Ärzten wurde mir eine REHA in einer Klinik empfohlen und bewilligt.

Während meines Aufenthalts erinnerte ich mich an die Krankheitskostenversicherung und habe in Hamburg beim Service-Center der IDUNA angerufen. Die Mitarbeiterin erklärte mir, ich bekäme pro Tag € 8,75, aber höchstens für 28 Tage erstattet, wenn die Rehabilitationmaßnahme von der Rentenversicherung genehmigt sei. Na gut, ein kleines Finanzpflaster für den Eigenanteil, dachte ich.

Ich habe nach der REHA eine Aufenthaltsbescheinigung an die IDUNA geschickt. Tage später liegt ein Brief der IDUNA im Briefkasten. Für mich war eigentlich klar, der Bewilligungsbescheid. Aber Pustekuchen. "Wir danken Ihnen für Ihre Aufenthaltsbescheiningung, aber uns sind leider die Hände gebunden. Für Rehamaßnahmen durch Suchterkrankungen können wir leider nicht aufkommen (siehe § 5 Einschränkung der Leistungspflicht Teil I MB/KK Absatz B)."

Es ging um € 245,00 aber ich hatte mir das Kleingedruckte nicht durchgelesen, besonders nicht oben genannten Absatz. Rentenversicherungen, Krankenkassen und Versicherungen (z. B. Victoria) erkennen diese Krankheit an.

Aber bei der IDUNA ist man laut solcher Klauseln ausgeschlossen.

Beschwerde bewerten!
Meine Forderung an Signal Iduna Krankenversicherung: Weg mit dem Ausschluss von Suchterkrankungen


Firmen-Antwort ausstehend seit
 
 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (5)


27.12.2008 | 18:03
von ReclaBoxler-3301111 | Regelverstoß melden
Ich persönlich finds gut; warum soll die Allgemeinheit auch für Suchtkranke aufkommen, die meinen, sich mit Alkohol (oder anderen Rauschmitteln) vollschütten zu müssen. Zum Saufen war doch auch genug Geld vorhanden, oder.

Das Gleiche sollte natürlich auch für Raucher gelten, die sich später auf Kosten der Einzahler sanieren wollen; wenn der Liebe Gott gewollt hätte, dass man raucht, hätte er uns neben den Ohren vielleicht noch ein Schornstein spendiert.

Auch kann ich das Gemeckere nicht ganz nachvollziehen, wenn es im Kleingedruckten aufgeführt ist; wer lesen und das Gelesene auch noch verstehen kann, ist halt klar im Vorteil; oder war beim Abschluß doch ein wenig Alkohol im Spiel??

Und nein, ich hab natürlich nichts gegen Säufer und Raucher.

06.01.2009 | 12:18
von Hans Albern hilfreicher Kommentar | Regelverstoß melden
 spider monkey ReclaBoxler-3301111
Ihr Kommentar ist eigentlich eine Frechheit. Alkoholismus (und andere Suchtkrankheiten) ist eine Krankheit, die sich kein Mensch aussucht und deren Heilung (Entgiftung) wird, aus guten Grund natürlich, von jeder Kasse unterstützt und auch bezahlt!
Man kann nicht jedes persönlich eingegangene, körperlich Risiko von der Kostenübernahme der Krankenkassen ausnehmen. Dann wäre es z.B. nicht mehr tragbar an einer Hauptstraße tief einzuatmen, oder der Weg zur Arbeit, zum Einkaufen, ins Kino wäre zu riskant als das die Kasse für Verletzungen oder Unfälle aufkommen müßte usw. usw.
In der Beschwerde geht es aber nicht darum, sondern um eine "Zusatzversicherung" und da gebe ich Ihnen Recht, das man das Kleingedruckte, wie bei jedem Vertrag, schon durchlesen sollte.


25.03.2009 | 14:25
von ReclaBoxler-1228175 | Regelverstoß melden
Wenn ich einen Antrag bei einerm Vertreter der Gesellschaft abschließe, muss ich mich nicht wundern, wenn ich nicht auf alles hingeweisen werde.
Nur ein freier Makler ist verpflichtet den Kunden vollständig aufzuklären.
Die Versicherungsvertreter können sich hinter einer großen Gesellschaft verstecken. Wenn er den Kunden nicht aufklärt und dieser sich später beschwerd, wird der Vertreter von der Gesellschaft verteidigt.
Der Makler steht alleine da, er haftet für seine Aussagen und ist daher sicherlich konkreter bei der ANtragsaufnahme!

25.03.2009 | 15:26
von Klaus Neumann | Regelverstoß melden
An ReclaBoxlerAlkoholismus ist eine anerkannte Krankheit,der Betroffenekann dafür nichts.Willst du mir erzählen,es gäbe in deiner Verwandschaft,
Freundeskreis,Bekanntenkreis keine Suchtkranken,wenn nicht,
kannst du stolz darauf sein und dir selbst auf die Schulter
klopfen.
Dein Kommentar ist eine Frechheit,nein sogar eine Beleidigung.
Das machst du ja nicht zum erstenmal.Laß bitte auch Gott
aus dem Spiel
Ich werde die Redaktion darauf hinweisen.
Gruß an Hans-Georg

22.04.2009 | 02:33
von Makler | Regelverstoß melden
Auch als Makler stehe ich nicht in der Haftung in diesem Fall.
Versicherungen haben nunmal ausschlüsse, welche nur haftungsrelevant sind, falls diese entgegen der Risikosituation bei Antragsaufnahme stehen.

Die Signal hat sicherlich solche Ausnahmen, weil sie damals (so gut wie keine) gesundheitsfragen hatte.

die victoria hätte den antrag vermutlich garnicht angenommen, falls der Kunde damals schon die Erkrankung gehabt hätte.

die einen selektieren über die gesundheitsfragen, die anderen über bedingungen.

Das ist auch keine Diskriminierung sondern Vertragsfreiheit (explizit nochmals durch die EU 1994 in der deutschen versicherungswelt eingeführt).
Das der gesetzgeber hier einschreitet, ist nicht notwendig. in der Kfz-versicherung hingegen schon und hier auch nachvollziehbar(Stichwort: Ausländer).

Das der Kunde die Bedingungen nicht liest, ist sehr verständlich.
Das Bedingungen aber nunmal aus mehr aus 1 Satz bestehen ebenfalls.
Der Versicherer kann nunmal nicht schreiben und versichern:
"versichert ist:ALLES"

Was haben Suchterkrankungen mit Rentenversicherungen zu tun?



Minimieren ÄHNLICHE BESCHWERDEN
Minimieren BESCHWERDE TEILEN
Minimieren BESCHWERDE KARTE
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Kommentieren Sie die Beschwerde hier:
Bild hochladen   Hilfe
Bitte lesen Sie unsere Nutzungsbedingungen , bevor Sie Ihren Kommentar abschicken. Wir behalten uns das Recht vor, inakzeptable oder kompromittierende Textinhalte zu löschen bzw. die Inhalte auf Ihre Glaubwürdigkeit zu überprüfen.
Alle Kommentare per E-Mail abonnieren
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 4 Fotos hinzufügen. Diese müssen im Format JPG, PNG oder GIF mit einer Dateigröße bis 5 MB pro Bild vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 0 Videos hinzufügen. Diese müssen im Format AVI, MPG oder MOV mit einer Dateigröße bis 20 MB pro Video vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
In Ihrem Beitrag sind Begriffe enthalten, die uns veranlassen, diesen Beitrag vor der endgültigen Freigabe zu prüfen. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Die Frist zur Kommentareditation ist abgelaufen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Beschwerde drucken:


Diese Seite verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Mehr Infos OK, alles klar!