1593 Views | 06.05.2010 | 13:48 Uhr
geschrieben von Oliver W.

ELE - Emscher Lippe Energie GmbH (Gelsenkirchen)

Mahnbescheid und Schufaeintrag nach ordentlicher Kündigung

Von Ende September 2009 bis Anfang Januar 2010 habe ich mir eine Zweitwohnung in Gelsenkirchen gehalten.E-Mail

SCHLAGWORTE

Diese wurde renoviert und basisch ausgestattet, damit ich während meiner Montagezeiten ein günstiges Schlafplätzchen gehabt hätte. Wie es sich gehört, wurden Strom und Gas beim örtlichen Energielieferanten angemeldet. Diese Aufgabe übernahm freundlicherweise der Vermieter. Kurze Zeit später folgte die erste Rechnung der ELE.: 60,-- € Strom + 65,-- € Gas pro Monat.

Für eine Wohnung, die im Grunde genommen nicht bewohnt wird und wenn überhaupt, nur von mir allein als Schlafplatz genutzt wird, eine Menge Geld! So rief ich bei der ELE an, und bat um Anpassung, aus den genannten Gründen. Man teilte mir telefonisch mit, dass dies nicht möglich ist, da man schlechte Erfahrungen mit genau dieser Wohnung gemacht hätte. Einen Monat später könnte ich meine Zählerstände durchgeben und dann könne man über eine Anpassung sprechen.

Zähneknirschend bezahlte ich die Rechnung und wandte mich einen Monat später erneut an die ELE. Jetzt muss ich dazu sagen, dass ich in diesem Monat gerade ein-, zweimal in der Wohnung war. Der Strom war aus, die Heizungen abgedreht. Ich gab also den Zählerstand des Stroms durch (der sich kaum vom Ursprungsstand unterschied) und fragte nach einer Reduzierung des Preises. Zur Antwort bekam ich, dass man hier gar nichts ändert, so lange nicht ein Außendienstler von der ELE die Zähler kontrolliert hat. Man würde den Zählerstand in Frage stellen.

Gut, dachte ich, Du unfreundliches *****, und fragte, wann denn der Außendienstler kommen würde. Antwort: "Weiß ich leider nicht, aber im Laufe des nächsten Monats". Wieder zähneknirschend wurde die nächste Rechnung bezahlt.

Nun war ich eine zeit lang nicht in der Nähe, habe mich beruflich verändert und entschloss mich Ende Dezember, die Wohnung aufzulösen. Die Wohnung wurde im Januar 2010 aufgelöst und Strom und Gas bei der ELE schriftlich gekündigt. Bei einem Anruf und Nachfrage nach der Endabrechnung teile man mir mit, man müsse noch die Zähler von einem Außendienstler ablesen lassen, und dann käme die Abrechnung.

Was ich nun im April bekam, war plötzlich ein Mahnbescheid von Amtsgericht in Hagen, über fast 300,-- €, die an die Emscher Lippe Energie zu zahlen wären. Dagegen legte ich natürlich Widerspruch ein und wandte mich erneut an die ELE. Diese teilte mir mit, dass man von einer Kündigung gar nichts wisse und ich in den letzten Monaten meine Rechnungen und die Nachzahlung nicht bezahlt habe.

Nachzahlung? Rechnung? Ich sagte der Dame, ich habe weder eine Rechnung erhalten, noch eine Nachzahlung, noch MEIN GELD, noch MEINE ABRECHNUNG. Diese teilte mir dann mit, wenn ich nicht Zahlungswillig wäre, einen Schufaeintrag hätte ich ja schon, würde man sich auf anderem Wege begegnen. Erbost wandte ich mich an die Schufa und stellte fest, dass die ELE tatsächlich einen Eintrag gesetzt hatte. Dort bat ich um Klärung.

Ich kündigte vorsichtshalber noch einmal per Einschreiben und auf der Internetseite der ELE. Eine Woche später bekam ich dann Post. Zuerst dachte ich: "Wow die Abrechnung ist da." Ich öffnete den Brief und las, wow, noch viel mehr Ärger... ELE teilte mit, dass man eine "rückwirkende Kündigung" zum Januar nicht akzeptiert und auf die Beträge besteht.

So eine dreiste Frechheit. Ich fasse also noch einmal zusammen. Ich hatte eine Wohnung, die ich nicht bewohnt habe, also auch kein, bzw. minimaler Verbrauch statt fand (Beweis Zählerstände). Ich habe nach kurzer Zeit gekündigt, was man einfach ignorierte. Man übersandte keine Abrechnung, keine Rechnungen mehr nach Januar, behauptet aber munter, ich wäre noch immer Kunde. Nun soll ich auch noch über 300,-- € zahlen für deren Inkompetenz, habe einen ruinierenden Schufaeintrag erhalten und bekomme mein gezahltes Geld nicht zurück (was man auch nicht anrechnet). Ein Einsehen im Support ist nicht vorhanden, warum auch, wenn man den Kunden noch melken möchte...

Sicher ist für mich, NIE wieder ELE und unnötige rechtliche Schritte werden nun eingeleitet.

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Meine Forderung an ELE - Emscher Lippe Energie GmbH: Rückzahlung der Vorauszahlungen, Erstellung einer ordentlichen Abrechnung, Löschung des Schufaeintrags


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Kommentare und Trackbacks (6)


06.05.2010 | 15:15
von Ein Energieverbraucher | Regelverstoß melden
Der Stromlieferungsvertrag löst sich immer mit dem Ende der Mietzeit auf, dazu brauchen Sie nicht kündigen.

Gehen Sie sofort zum Anwalt: Einstweilige Verfügung wegen Schufa-Eintragung/Löschung beantragen.
Falls nachweisebare Schäden durch Schufa-Eintrag, Schadenersatz fordern (Telefonkosten, Verletzung der Persönlichkeit, so ca. € 500,-- fordern).

Warten Sie einen Mahnbescheid ab. Legen Sie Widerspruch ein.
Lassen Sie einen Richter das letzte Wort sprechen. Der wird den Stromlieferanten fragen, wo denn die Abrechnung per Mietende ist. Und wenn Sie da noch Guthaben erwarten, hat der Stromlieferant keine gute Karten.

07.05.2010 | 00:08
von Pokwan Hull | Regelverstoß melden
Sehr dubios, das alles. Sofort einen Anwalt nehmen. Ich hoffe, Sie haben die genauen Zählerstände parat, viel Erfolg,

13.05.2010 | 19:52
von Oliver W. noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst.


24.05.2010 | 11:33
von Oliver W. noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
In einem Schreiben der ELE behauptet diese, dass eine Rückzahlung nicht erfolgen wird, da ELE eine Gutschrift ausschließen kann. Eine Abrechnung wurde dem Schreiben jedoch nicht beigelegt. Auch behauptet ELE, dass eine Kündigung meinerseits nie erfolgt sei und ich keine Beträge überwiesen hätte.

Eine letzte aussergerichtliche Aufforderung zur Erstellung der Endabrechnung, zur Auszahlung des Guthabens und zur Zahlung von Schadenersatz wurde der ELE nun nebst der Kündigungskopie noch einmal zugestellt. Scheinbar kann und will dort niemand richtig lesen können.


07.06.2010 | 12:19
von Oliver W. noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Bisher noch keine Reaktion auf mein Schreiben.


20.05.2011 | 21:37
von Christian _Ex_aus_GE | Regelverstoß melden
Eine Reaktion von ELE wird nicht erfolgen, so lange Sie nicht klagen. Nur wenn Sie so viel verbraucht hätten, dass ELE einen Mahnbescheid beantragen kann, dann käme dieser, und dann können Sie Widerspruch dagegen einlegen.

Danach bekommen Sie vom Gericht eine Klage zugestellt, wahrscheinlich vom Inkassoanwalt der ELE, RA-Kanzlei Höch & Partner in Dortmund.

Ich wünsche Ihnen viel Spaß und Glück, und vor allem nach Ihrer Klageerwiderung viel Erfolg bei Gericht.

Schauen Sie auch mal auf www.ele-kunde.de



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