4884 Views | 08.05.2010 | 08:12 Uhr
geschrieben von Markus Stephan Karl Philipp

VW Autohaus W. Graf GmbH (Fürth)

VW Touareg mit erheblichem Mangel seit Kauf ohne Wandlung

Im Oktober 2009 erwarb ich beim örtlichen VW-Vertragspartner einen VW Touareg KING KONG 3L-TDI. Zum damaligen Zeitpunkt war dies nach vielen Jahren wieder meine Rückkehr zur Marke VW nach mehreren "Ausflügen" mit mehreren BMW-PKW, zuletzt ein X3 3.0d. Ich fühlte mich dort immer gut aufgehoben und hatte Kontakt auf "Augenhöhe.

SCHLAGWORTE

Im Kaufpreis des Touaregs inbegriffen war eine Gebrauchtwagen-Garantie - unbeschadet der gesetzlichen Verpflichtungen des Verkäufers.

Bereits wenige Wochen nach dem Kauf stellte ich erste Probleme mit dem Wagen fest (neben weiteren Kleinigkeiten: 4-fach-Klima-Automatik funktionierte nur teilweise, Stellmotoren der Lüftung waren teilweise defekt, Standheizung funktionierte nicht bei Aktivierung über Funkfernbedienung) und war mit den Problemen bei meinem Händler vorstellig. Es sollte erst der Anfang gewesen sein.

Vorwegschicken möchte ich noch, dass ich selbständig tätig bin und weder die Zeit noch die Muse habe, meinen Privatwagen ständig zum Händler zu fahren - aber das kann sicher jeder - gerade bei einem erst neu erworbenen Fahrzeug der Oberklasse - verstehen.

Nachdem mir der freundliche Serviceberater bei Abholung des Wagens mitteilte, dass alle Probleme beseitigt wurden, war ich froh. Wenige Tage später allerdings - es begann einer der härtesten und längsten Winter der letzten Jahrzehnte in Deutschland, hatte ich mit der (von mir geliebten) Standheizung wieder Probleme. Unverständlich für mich war, dass der Wagen weiterhin kalt blieb, obwohl mir versichert wurde, dass das Problem gelöst war. Fazit: nächster Besuch beim Händler.

Ich überspringe die nächsten Besuche, denn neben weiteren Service-Mitarbeitern, die mich jedesmal bedienten, lernte ich auch den (nach eigenen Aussagen der Service-Mitarbeiter) besten Mechaniker - bezogen auf mein Problem - des Autohauses kennen, der sich speziell um meinen Wagen kümmerte. Es wurden also - nach dem Ausschluss-Prinzip - von den speziellen Autobatterien bis hin zur Bedienungskonsole alles am Wagen gewechselt bzw. überprüft, was nur für den Ausfall meiner Standheizung verantwortlich sein konnte. Parallel fiel dann auch noch eine Xenon-Lampe aus, was auch u. U. auf das Problem im Wagen zurückzuführen war. Fakt war, kein Mitarbeiter im Autohaus konnte das Problem richtig identifzieren. Selbst das Serviceteam in Wolfsburg, welches mittlerweile eingeschaltet wurde und in direktem Kontakt zum Autohaus stand, konnte den Fehler nicht finden. Nach eigenen Aussagen des Mechanikers "weiß er auch nicht mehr, was er noch machen soll"...

Zusammengefasst: Drei oder vier Besuche mit dem Ergebnis, dass nach jeder Aussage "Jetzt ist der Wagen wahrscheinlich i. O." dieses nicht stimmte und das Problem wieder auftrat.

Ich ermöglichte den Mitarbeitern des Autohauses sogar, meinen Wagen mit nach Hause zu nehmen, um unter möglichst realistischen Bedingungen das Problem zu identifizieren - also früh morgens die Standheizung mittels der Fernbedienung zu starten, um dann festzustellen, dass sie sich tatsächlich nach wenigen Minuten selbständig ausschaltet.

Nachdem ich zuletzt für mehrere Tagen den Wagen wieder beim Händler hatte - es war mittlerweile der 5. oder 6. Termin dort - habe ich mich nach diesem bisherigen Fiasko entschlossen, von meinem Recht der Wandlung - sinnvollerweise hier dem Rücktritt - Gebrauch zu machen. Genau für diesen Fall gibt es zum Glück eine Rechtsprechung.

Ich zog einen Anwalt hinzu, der den rechtlichen Vorgang begleiten sollte. Parallel bat ich meine Service-Beraterin, mir eine Kopie meiner Werkstatt-Aufträge anzufertigen, da ich diese zwar weitestgehend, aber nicht alle besitzen würde und für meine Unterlagen bräuchte. Wenige Tage später bekam ich die Nachricht von ihr, dass sie angehalten wäre, mir keine Unterlagen mehr auszuhändigen. Was soll das?

Auf das erste Schreiben an das Autohaus, welches den Sachverhalt nochmals klar darstellt, meinen Wunsch auf Rücktritt formuliert sowie nochmals darauf hinweist, mir meine Werkstatt-Aufträge in Kopie auszuhändigen, reagierte der Anwalt des Autohauses etwas überrascht, da ich doch dem Autohaus seine 2. Nachbesserung endlich ermöglichen sollte - die bisherigen Werkstatt-Aufenthalte hätten doch eher aufgrund von Fehlbedienungen meinerseits bzw. zur Behebung anderer Mängel stattgefunden.

Ich finde es bodenlos unverschämt, dass hier die Tatsachen im Sinne des Autohauses verdreht und ausgelegt werden. Ich erwarte von einem (an sich) renommierten Autohaus ein definitiv kundenorientiertes Verhalten gegenüber eines Käufers. Wenn nach diesem Verlauf nach Kauf eines Wagens ein Autohaus nicht bereit ist, diesen mangelbehafteten Wagen anstandslos zurückzunehmen, ist in unserer Welt wirklich etwas nicht in Ordnung.

Dass mich das Autohaus bereits jetzt als Kunden verloren hat, ist das eine. Dass man hier aber über den bekannten "Tellerrand" nicht hinaus denkt und man in seinem gesamten Bekannten-, Freundes- und Kollegenkreis über solche Ereignisse (negativ) berichtet, das verstehe ich beim besten Willen nicht. Würde ich so arbeiten wie dieses Autohaus, könnte ich mich als Selbständiger sehr schnell verabschieden.

Service-Wüste Deutschland - soviel dazu.

Ich werde mit allen mir zur Verfügung stehenden Mitteln gegen das Autohaus und deren Ansinnen vorgehen und hoffen, dass in Deutschland Recht haben und Recht bekommen zu weil noch funktioniert. Ich werde berichten...

PS: Der Volkswagen-Konzern wird natürlich auch informiert, ich erwäge parallel weitere Schritte in Richtung Medien, etc.

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Meine Forderung an VW Autohaus W. Graf GmbH: Wandlung/Rücktritt vom Kaufvertrag und Rückgabe des Wagens


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Kommentare und Trackbacks (7)


08.05.2010 | 08:40
von ReclaBoxler-7164161 | Regelverstoß melden
"ich erwäge parallel weitere Schritte in Richtung Medien etc."

Ihren Ärger kann ich durchaus nachvollziehen. Aber: die Medien einzubeziehen, dürfte etwa in einem Radius von 50 km des Autohauses Interesse finden.
Unser Augenmerk richtet sich gerade in Richtung Ölpest und Griechenland. Mir ist es da ziemlich egal, ob Sie sich beim Fahren einen kalten Hintern holen.

Die Veröffentlichung Ihrer Handynummer sollten Sie überdenken, weil das nicht den Effekt haben könnte, den Sie sich davon versprechen.

08.05.2010 | 17:12
von Redaktion ReclaBox | Regelverstoß melden
Wir haben die Handy-Nr. zum Schutz des Beschwerdeführers gelöscht.

09.05.2010 | 15:27
von Pokwan Hull | Regelverstoß melden
Hallo der Herr, Sie haben ein Fahrzeug mit digitaler Steuerung. Die Software wird in China hergestellt und ich vermute, dass hier der Fehler zu finden ist, nur kommt niemand darauf und schon gar nicht eine Werkstatt, außer mit viel Glück.
Meine Firma legt sich turnusmäßig Neufahrzeuge im Leasingverfahren zu, von Mercedes, und ich selbst könnte von unmöglichen Geschichten erzählen, aber das würde die Seite sprengen.
Mein Tipp ist, daß Sie auf einen Austausch der Software bestehen, und dazu muß alles neu programmiert werden.
Denn das Fahrzeug WILL... aber es kann nicht, oder?

09.05.2010 | 21:25
von Raubritterin | Regelverstoß melden
Was will das Fahrzeug: Richtig einheizen?
Ich finde das nicht in Ordnung, dass hier den Chinesen die Schuld in die Schuhe geschoben wird. Das ist zum einen nicht bewiesen und zum anderen nicht fair. Die sind nicht da, um sich zu wehren! Lasst das!
Die Chinesen haben auch meine Mikrowelle zusammengeschraubt. Die heizt seit sechs Jahren tadellos meine Tellermahlzeiten. Ich bin sehr zufrieden!

09.05.2010 | 22:34
von Pokwan Hull | Regelverstoß melden
Fragen Sie eine Werkstatt, wo die Software entwickelt, wird Frau Raubritter. Die Asiaten stellen es billiger her.

11.05.2010 | 11:41
von Markus Stephan Karl Philipp | Regelverstoß melden
Zum Thema Medien: natürlich handelt es sich um die örtliche bzw. ortsnahe Presse oder Verbraucherschutzmagazine, welche immer wieder die Service-Qualität deutscher Firmen anprangern.

Nebenbei bemerkt: Ölpest, kollabierende Finanzsysteme und weltweite Unruhen sind mir nicht fremd, gehören aber nicht in die ReclaBox...

15.05.2010 | 11:20
von Markus Stephan Karl Philipp noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Vorgang liegt mittlerweile beim Anwalt.




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