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418 Views | 15.05.2010 | 09:31 Uhr
geschrieben von Tina Silber
Ich habe am 15.03.2010 ein Bügeleisen zur Reparatur/Gewährleistung an die YAGMA GmbH zurückgeschickt.
Nach Angaben von UPS ist es am 17.03.2010 dort eingegangen. Außer automatischen Bestätigungsmails (A400894) auf meine Nachfragen habe ich keinerlei Antwort von Yagma erhalten.
Seit nunmehr über acht Wochen habe ich keine Information über den Verbleib meines Bügeleisens. Es ist eine bodenlose Frechheit von dieser Firma.
Ich sehe mich gezwungen, einen Anwalt zu beauftragen, wenn sich auch durch diese Beschwerde nichts ändert.
Meine Forderung an Yagma GmbH:
Reparatur meines Bügeleisens, Schadenersatz, bzw. Erstattung des Kaufpreises
Firmen-Antwort ausstehend seit
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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8.3. Garantie
Yagma gibt keine Garantie auf die Artikel im Sortiment. Garantiezusagen des Herstellers begründen ein gesondertes Rechtsverhältnis des Kunden mit dem Hersteller. Das heißt, Ansprüche aus Garantiezusagen Dritter (in der Regel des Herstellers) begründen keinerlei Ansprüche gegen Yagma. Sämtliche Ansprüche aus Garantiezusagen sind unmittelbar gegenüber dem Garantiegeber (in der Regel dem Hersteller) geltend zu machen.
Hier nachzulesen: www.yagma.de/de/AGB.html
Garantieansprüche richten sich, im Gegensatz zu den Gewährleistungsansprüchen, an den Hersteller. Allerdings sollte sich Yagma im Gewährleistungsfall schon die eigenen AGBs halten und entweder Nachbessern oder Ersatz liefern. Andernfalls bleibt nur diese Möglichkeit: "Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder hat Yagma die Nacherfüllung verweigert oder auf eine vom Kunden gesetzte angemessene Frist nicht reagiert, so ist der Kunde zur Herabsetzung der Vergütung oder zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt." (zitiert aus den AGBs von Yagma unter "Gewährleistung" aus o.g. Link)
Mit Yagma nie nie wieder!