Durch FlexStrom gelöste Beschwerde. | 369 Views | 15.05.2010 | 16:09 Uhr
geschrieben von Silvia Schuster

FlexStrom AG (Berlin)

Flexstrom - Schlussabrechnung ohne Aktionsbonus

Es geht um einen Jahresvertrag Winteraktion 5600er Big Family 2009, der vom 1.02.2009 bis 31.01.2010 lief.

In der Schlussrechnung vom 23.03.2010 wurde der versprochene Aktionsbonus nicht berücksichtigt. Auf Nachfrage wurde nur lapidar darauf hingewiesen, dass die Voraussetzungen laut AGB nicht erfüllt sind.

In den AGB heißt es unter Punkt 7.3: "Wenn ein Neukunde einen Vertrag mit FlexStrom schließen, gewährt Ihnen FlexStrom einen einmaligen Bonus. Dieser wird nach zwölf Monaten Belieferungszeit fällig und spätestens mit der ersten Jahresendrechnung verrechnet. Der Bonus entfällt bei Kündigung innerhalb des ersten Belieferungsjahres, es sei denn, die Kündigung wird erst nach Ablauf des ersten Belieferungsjahres wirksam."

Mein Vertrag wurde mit Ablauf des ersten Vertragsjahres gekündigt, lief also volle 12 Monate und entspricht somit der Mindestvertragslaufzeit.

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Meine Forderung an FlexStrom AG: Rückerstattung des Restguthabens - Aktionsbonus von 135,-- €


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
17.05.2010 | 08:54
Firmen-Antwort von: FlexStrom AG
Abteilung: Pressestelle

Sehr geehrte Frau Schuster,

gerne nehme ich mich Ihrem Anliegen an. Bitte schicken Sie mir dazu eine kurze Mail mit Ihrer Vertragsnummer an marc.breidbach(AT)FlexStrom.de

Vielen Dank!

Freundliche Grüße

Marc Breidbach
Assistant Online Relations
FlexStrom AG

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Kommentare und Trackbacks (1)


30.05.2010 | 18:38
von Silvia Schuster gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die ursprüngliche Endabrechnung wurde berichtigt und das Restguthaben wird überwiesen




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