2489 Views | 17.05.2010 | 15:14 Uhr
geschrieben von Anke Blanck

Deutsche Bahn AG (Berlin)

Doppelter Fahrpreis erhoben und keine Erstattung!!

Mein Bahnticket zum Sparpreis von 39 Euro von Mönchengladbach nach Hamburg hatte ich online gebucht und mit Visa Card bezahlt. Im Zug fragte mich die Schaffnerin nach meiner Visa Card, die ich leider nicht mitgenommen hatte. Pass, Personalausweis und EC-Karte als Identifikation wollte sie nicht akzeptieren. Ich musste eine weitere Fahrkarte für 82,50 Euro kaufen, die ich angeblich erstattet bekommen sollte.

SCHLAGWORTE

Nach der sofortigen Reklamation im Reisezentrum Hamburg Dammtor wartete ich erst einmal zwei Wochen. In diversen frustierenden Telefonmenüs bekam ich total widersprüchliche Auskünfte. Heute wurde mir die Erstattung in einem Schreiben der DB Vertrieb GmbH verweigert (Bearbeitungs# 4004_911_100429_000163_A_03.pdf). Ich finde das empörend und anmaßend, vor allem, weil ich den Sinn dieser Bestimmung nicht erkennen kann, denn mein Geld hatte die Deutsche Bahn ja schon lange vorher abgebucht.

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Meine Forderung an Deutsche Bahn AG: Erstattung des doppelten Fahrpreises in Höhe von 82,50


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Kommentare und Trackbacks (17)


17.05.2010 | 16:16
von ReclaBoxler-2326875 | Regelverstoß melden
Na, lesen sollte man schon! Was ist hier klar und deutlich erklärt: www.bahn.de/p/view/buchung/onlineticket/onlineticket.shtml

"Wichtig: Ohne Identifizierungskarte ist Ihr Ticket ungültig. Buchen Sie für sich selbst, müssen Sie Ihre persönliche, bei der Buchung verwendete Identifizierungskarte im Zug mitführen. Buchen Sie für eine andere Person, hat dieser Reisende seine, bei der Buchung angegebene, persönliche Identifizierungskarte vorzuzeigen. Eine vorläufige BahnCard gilt nicht als Identifizierungskarte."

Das Gleiche bekommt man auch noch zu lesen, wenn man den kompletten Buchungsvorgang durchmacht. Das Ganze dient dazu, Mehrfachnutzung zu verhindern. Sonst könnte man das Ticket ja mehrmals ausdrucken und einer weist sich mit dem Perso aus, der nächste mit der Kreditkarte und der dritte mit der EC-Karte.
Um genau dies zu verhindern, ist als Legimitation nur das bei der Zahlung benutzte Dokument zu verwenden. So einfach ist das.

17.05.2010 | 16:24
von Der Moralapostel | Regelverstoß melden
 spider monkey Anke Blanck: Bleibt nur noch hinzuzufügen, dass man klar im Vorteil ist, wenn man lesen kann und das Gelesene auch versteht.

Also, ich trete derart lange Reisen übrigens nicht ohne meine Kreditkarte an, denn man weiß ja nie, was einen so alles erwartet. Seltsamerweise gibt es aber Leute, die das anders praktizieren. Die sollten sich dann aber auch nicht beschweren.

17.05.2010 | 22:18
von ReclaBoxler-7121942 | Regelverstoß melden
Ist ja alles schön und gut, habe in der Eile nicht alles gelesen. Nur: Wenn ich mich mit der Visa Card nachträglich identifizieren kann, warum erstattet man mir nicht dann die doppelt und sehr teuer bezahlte zusätzliche Fahrkarte? Woher nimmt sich die Bahn das Recht, bei Aufklärung des Mißverständisses, d.h. Vorzeigen der Visa Card, die zuviel bezahlten 82 Euro trotzdem einzubehalten? Das werde ich mir nicht bieten lassen und ggf. einen Anwalt einschalten. Nächstens muss ich auch noch meine Geburtsanzeige mitführen!

18.05.2010 | 04:00
von ReclaBoxler-6549192 | Regelverstoß melden
Wurde doch schon geschrieben. Eine weitere Person könnte ja zeitgleich mit einer weiteren Kopie des Tickets gefahren sein. Dieser Andere könnte die Kreditkarte als Identifikation genutzt haben. Sie sollten nicht auch noch mehr Geld für den Anwalt verschwenden. Die Tatsachen sind eindeutig: Ihr Ticket war ungültig.

21.05.2010 | 14:07
von Blanck Anke | Regelverstoß melden
Lesen kann ich schon, nur lesen Sie das Kleingedruckte in der Eile immer mit? Ich bleibe dabei, es ist unverschämt, den doppelten Fahrpreis zu erheben. Erstmal werden dem ach so geschätzten Fahrgast von vornherein kriminelle Energien unterstellt. Der Schaffner kann sich Namen und Sitzplatz der Person doch kurz notieren, die sich nicht bundesbahngemäß ausweisen kann. Das werden nur wenige sein, denn so einen Fehler macht man nur einmal (und fährt das nächste Mal lieber mit dem Auto). Besonders eilig hat es ein Schaffner in der Regel ja nicht.

21.05.2010 | 14:13
von Das Kleingedruckte | Regelverstoß melden
Bei Missachtung des Kleingedruckten sollte zusätzlich noch eine Strafe wegen Dummheit aufgebrummt werden. Immer und immer und immer wieder liest und hört und sieht man, dass gerade in diesem Kleingedruckten Klauseln etc. versteckt sind, die einem Probleme bereiten können. Aber nö - warum soll ich das lesen. Wie gesagt, gegen solche Dummheit hilft meistens nur der (recht tiefe) Griff ins Portemonnaie.

22.05.2010 | 11:02
von ReclaBoxler-6129875 | Regelverstoß melden
 spider monkey Das Kleingedruckte

Es ist in diesem Fall ja nicht einmal das "Kleingedruckte", weil deutlich und unübersehbar darauf hingewiesen wird. Wie sonst sollte das Onlineticket auch täglich von Tausenden ohne Probleme genutzt werden können?
Tausende nutzen täglich dieses Ticket und wissen, wie es funktioniert. Eigentlich sollte die Beschwerdeführerin die Klage gegen sich selbst richten, weil sie zu blauäugig durchs Leben geht.

23.05.2010 | 09:54
von Kai Schmäler | Regelverstoß melden
Der Schaffner soll sich noch Notizen machen? Bei aller Liebe und Verständnis für bahnfahrende Kunden - aber der Schaffner hat in einem vollen Zug durchaus anderes zu tun, als sich Notizen zu machen, welcher Fahrgast auf welchem Sitz welche Fahrkarte hatte.
Sie müssen bei der Buchung bestätigen, dass Sie die Karte im Zug dabei haben werden. Außerdem steht auch AUF DEM ONLINE TICKET, dass dieses NUR MIT GÜLTIGER IDENTIFIZIERUNGSKARTE gültig ist!

Und noch eines: Ja, Fahrgästen wird von vornherein kriminelle Energie unterstellt. Daran ist die Vielzahl von Tricksereien JEDEN TAG Schuld.

23.05.2010 | 20:13
von ReclaBoxler-8740125 | Regelverstoß melden
So ein Blödsinn! Klar ist die Beschwerdeführerin faktisch im Unrecht.
Aber es ist doch ganz normal, mal etwas zu übersehen. Und die Bahn ist immer noch ein Serviceunternehmen. Da sollte ein klein wenig Entgegenkommen schon möglich sein.
Ich schlage vor, eine schriftliche Beschwerde bei der Bahn direkt einzureichen. Manchmal kann man da auf Kulanz hoffen!

25.05.2010 | 08:56
von ReclaBoxler-7817495 | Regelverstoß melden
 spider monkey ReclaBoxler-8740125

Wenn hier eine Ausnahme gemacht wird, dann würde dies doch eine Lawine auslösen, da sich jeder darauf berufen könnte.
Regeln sind nun einmal dafür da, eingehalten zu werden.

25.05.2010 | 15:55
von Anke Blanck noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich werde heute noch einen Widerspruch gegen den Bescheid bei der Deutschen Bahn Vertriebs GmbH einlegen und die Angelegenheit dann tatsächlich einem Anwalt übergeben.


26.05.2010 | 10:15
von ReclaBoxler-1186751 | Regelverstoß melden
Da wird Ihnen Ihr Anwalt auch nicht helfen können. Die Bahn sitzt in diesem und in anderen Fällen, zu Recht(!), am längeren Hebel.
Sie haben Ihr Lehrgeld gezahlt und ich hoffe für Sie, dass Sie in Zukunft weniger leichtfertig durchs Leben gehen werden.

13.06.2010 | 18:20
von Anke Blanck noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Bin dabei, einen Widerspruch zu schreiben.


15.06.2010 | 06:04
von ReclaBoxler-7022875 | Regelverstoß melden
Da kann ich nur dem Kommentar von ReclaBoxler-1186751 zustimmen.

05.07.2010 | 12:51
von Bernhard Spranger | Regelverstoß melden
Mich würde Folgendes interessieren Wenn die Kreditkarte nicht mehr da ist (wurde geklaut, polizeilich gemeldet und von der Bank mittlerweile gesperrt und das alles auch schriftlich bestätigt), ich aber bereits mehrere online-Tickets für die nächsten Wochen damit gelöst habe, sind diese laut Bahn ebenfalls ungültig, weil die dazugehörige ID nicht mehr vorhanden ist.

Die vom Bahncard-Service angebotene Möglichkeit: Jedesmal mit dem online-Ticket zum Schaffner gehen, die Situation erklären, ein Ersatzticket plus 40 Euro wegen Fehlens der Fahrkarte zu zahlen, dieses dann einreichen und gegen eine Gebühr von sieben Euro erstattet bekommen, wobei das Ersatzticket natürlich zum Normaltarif zu lösen ist. Bezieht sich auf ca. vier Fahrscheine im Fernverkehr.

Ist das noch kundenfreundlich?

01.08.2010 | 12:07
von ReclaBoxler-5679172 | Regelverstoß melden
Meine Kreditkarte wurde aus Sicherheitsgründen eingezogen und durch eine andere ersetzt. Das Ticket war mit der alten Karte bereits vor Monaten gebucht. Mein Fall ist hier geschildert: de.reclabox.com/beschwerde/32982-deutsche-bahn-muenchen-neue-kreditkarte-macht-bezahltes-online-ticket-ungueltig

01.08.2010 | 12:40
von ReclaBoxler-4010495 | Regelverstoß melden
An den Oberschlaumeier ReclaBoxler-5679172

Auch hier kann man nur sagen, entweder erstatten lassen oder umtauschen.

www.bahn.de/p/view/buchung/onlineticket/erstattung.shtml



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