Durch FlexStrom gelöste Beschwerde. | 806 Views | 20.05.2010 | 16:54 Uhr
geschrieben von Heinrich Tomanek

FlexStrom AG (Berlin)

Endabrechnung ohne Aktionsbonus. Willkür bei Preiserhöhung?

Ein Jahr lang (01.03.09 – 28.02.10) war ich Kunde bei FlexStrom (Vertragsnummer 900001031091). Da ich bis Ende April 2010 von FlexStrom nichts gehört habe, forderte ich eine Endabrechnung über den Internetzugang an. Diese flatterte am 04.05. rein – ohne Bonus von 125,- Euro und somit zu Gunsten von FlexStrom.

SCHLAGWORTE

Nachdem ich von FlexStrom die Verrechnung des Aktionsbonus und Korrektur der Abrechnung sowie Auszahlung der dadurch entstandenen Gutschrift verlangte, hieß es lapidar: Leider haben Sie die Voraussetzung für den Bonusanspruch gemäß unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht erfüllt. Und als ich nach dem genauen Grund nachgefragt habe, teilte man mir am 19.05. telefonisch mt, dass ich im ersten Bezugsjahr gekündigt hätte und daher kein Anrecht auf diesen Bonus habe.

In den AGB heißt es unter 7.3: Wenn Sie als Neukunde einen Vertrag mit FlexStrom schließen, gewährt Ihnen FlexStrom einen einmaligen Bonus. Dieser wird nach zwölf Monaten Belieferungszeit fällig und spätestens mit der ersten Jahresrechnung verrechnet. (...) Der Bonus entfällt bei Kündigung innerhalb des ersten Belieferungsjahres, es sei denn, die Kündigung wird erst nach Ablauf des ersten Belieferungsjahres wirksam.

Somit steht mir dieser Bonus zu. Ich habe FlexStrom nicht innerhalb des Jahres, sondern zum Ende der zwölf Monate gekündigt, sozusagen vor Beginn des nächsten Jahres und das auch nur, weil ab dem 01.03.10 eine satte Preiserhöhung ins Haus stand. Auf diese Weise hätte ich mir meinen Bonus selbst finanziert.

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Daher meine Forderung: Kein Wischiwaschi mehr, korrekte Abrechnung und Zaster zurück.

Und noch was: Ich kann mich des Eindruckes nicht erwähren (nicht zuletzt durch die Lektüre anderer Beschwerden über FlexStrom), dass diese Vorgehensweise ein Teil des Systems ist und mit den Preisen am Strommarkt absolut nichts zu tun hat. Es ist schon erstaunlich, dass die erste Preiserhöhung zum 01.06.09 nach exakt drei Monaten (so lange hält die Preisgarantie) statt fand, und die nächste Preiserhöhung auf das Einjährige Jubiläum fällt. Nach dem Motto: Friss oder vergiss deinen Bonus.

Alles Zufall? Nach Meinung von FlexStrom, ja. In beiden Fällen wird von Anpassung der Preise an die geänderte Marktsituation gesprochen. So was müsste sich anhand der Strommarktpreise der vergangenen Jahre belegen lassen. Wenn sich aber andererseits herausstellt, dass FlexStrom bezüglich der Preiserhöhung ziemlich flexibel ist (Mann, bin ich heut' ein Schelm) und jedem Kunden eine Preiserhöhung passend zum Ende seiner Preisgarantie bzw. zum Einjährigen und von Marktpreisstruktur völlig losgelöst, zukommen lässt? Tja, dann kommt mir das Wort Willkür in den Sinn und damit kann man den Schwestern und Brüdern von FlexStrom richtig wehtun – hoffe ich.

Daher meine Frage und Bitte an andere Betroffenen: Haben Sie ähnliches Muster bei sich erkannt? Tragen Sie das Datum der ersten und der zweiten Preiserhöhung in Ihre Kommentare zu diesem Beitrag ein. Ich bin gespannt, wie weit die Flexibilität (hoppla, schon wieder) von FlexStrom reicht.

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Meine Forderung an FlexStrom AG: Korrekte Abrechnung und Geld zurück


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
21.05.2010 | 14:55
Firmen-Antwort von: FlexStrom AG
Abteilung: Pressestelle

Sehr geehrter Herr Tomanek,

gerne nehme ich mich Ihres Anliegens an. Bitte schicken Sie mir eine kurze Mail dazu an marc.breidbach(AT)FlexStrom.de

Vielen Dank!

Grüße

Marc Breidbach
Assistant Online Relations
FlexStrom AG

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Kommentare und Trackbacks (8)


25.05.2010 | 15:04
von Heinrich Tomanek | Regelverstoß melden
(Via E-Mail)

Hallo Herr Breidbach,

wie bereits in meiner ReclaBox-Beschwerde dargelegt, geht es primär um den nicht berücksichtigten Bonus von 125 Euro. Des weiteren ist die nach Ablauf der Preisgarantie in Form eines Flyers verkündete Preiserhöhung nichtig, da sie formal nicht korrekt ist. Der Flyer trägt kein Absendedatum und erwähnt die Preiserhöhung nur beiläufig - sie erschließt sich dem Leser nicht auf den ersten Blick als der wahre Grund für die Mitteilung.

Außerdem, sind die Preiserhöhungen zum 01.06.09 sowie zum 01.03.10 in meinen Augen keine Folge der allgemeinen Strompreisentwicklung, sondern gezielt eingesetzte Werkzeuge, um im Nachhinein ein Gewinn-Maximum aus dem laufenden Vertrag herauszuholen. Dieser Verdacht wird durch die Lektüre anderer Online-Beschwerden verstärkt.

Die Vertragsnummer lautet: 900001031091.

Schöne Grüße
Heinrich Tomanek

27.05.2010 | 09:54
von Heinrich Tomanek noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst.


04.06.2010 | 00:54
von Heinrich Tomanek noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst.


07.06.2010 | 09:11
von Heinrich Tomanek | Regelverstoß melden
In der vergangenen Woche habe ich eine telefonische Zusage und kurz darauf eine korrigierte Abrechnung erhalten, ohne Preiserhöhung und mit Bonus. Natürlich mit dem üblichen Spruch: "Kulanz ... kein Rechtsanspruch" - das ist mir aber mehr als Wurst. Die Kohle soll jetzt noch bis zu drei Wochen brauchen, um zu mir zurück zu finden, auch das werde ich überleben.

12.06.2010 | 16:35
von ReclaBoxler-1528145 | Regelverstoß melden
Mein Fall: Vertragsbeginn zum 01. 03. 2009, versuchte Preiserhöhung auch exakt drei Monate später zum 01. 06. 2009 - auch als Werbeflyer ohne Datum getarnt. Bin der Meinung, das ist Teil des Geschäftsmodells.

Herr Tomanek, haben Sie das Geld inzwischen überwiesen bekommen?

Gruß von einem ex-"flexiblen"

19.06.2010 | 10:26
von Heinrich Tomanek noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Warte immer noch auf die Kohle.


11.07.2010 | 04:59
von Heinrich Tomanek gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Zaster ist da, die Welt ist wieder in Ordnung.


22.09.2011 | 20:49
von K. Schmitt | Regelverstoß melden
Kunde bei Flexstrom vom 01.04.2010 bis 31.03.2011; Preiserhöhung am 31.07.2010; keinen Aktionsbonus erhalten!



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