FlexStrom AG (Berlin)
Endabrechnung ohne Aktionsbonus. Willkür bei Preiserhöhung?
Ein Jahr lang (01.03.09 – 28.02.10) war ich Kunde bei FlexStrom (Vertragsnummer 900001031091). Da ich bis Ende April 2010 von FlexStrom nichts gehört habe, forderte ich eine Endabrechnung über den Internetzugang an. Diese flatterte am 04.05. rein – ohne Bonus von 125,- Euro und somit zu Gunsten von FlexStrom.
Nachdem ich von FlexStrom die Verrechnung des Aktionsbonus und Korrektur der Abrechnung sowie Auszahlung der dadurch entstandenen Gutschrift verlangte, hieß es lapidar: Leider haben Sie die Voraussetzung für den Bonusanspruch gemäß unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht erfüllt. Und als ich nach dem genauen Grund nachgefragt habe, teilte man mir am 19.05. telefonisch mt, dass ich im ersten Bezugsjahr gekündigt hätte und daher kein Anrecht auf diesen Bonus habe.
In den AGB heißt es unter 7.3: Wenn Sie als Neukunde einen Vertrag mit FlexStrom schließen, gewährt Ihnen FlexStrom einen einmaligen Bonus. Dieser wird nach zwölf Monaten Belieferungszeit fällig und spätestens mit der ersten Jahresrechnung verrechnet. (...) Der Bonus entfällt bei Kündigung innerhalb des ersten Belieferungsjahres, es sei denn, die Kündigung wird erst nach Ablauf des ersten Belieferungsjahres wirksam.
Somit steht mir dieser Bonus zu. Ich habe FlexStrom nicht innerhalb des Jahres, sondern zum Ende der zwölf Monate gekündigt, sozusagen vor Beginn des nächsten Jahres und das auch nur, weil ab dem 01.03.10 eine satte Preiserhöhung ins Haus stand. Auf diese Weise hätte ich mir meinen Bonus selbst finanziert.
Schreiben Sie Ihre Beschwerde.
Daher meine Forderung: Kein Wischiwaschi mehr, korrekte Abrechnung und Zaster zurück.
Und noch was: Ich kann mich des Eindruckes nicht erwähren (nicht zuletzt durch die Lektüre anderer Beschwerden über FlexStrom), dass diese Vorgehensweise ein Teil des Systems ist und mit den Preisen am Strommarkt absolut nichts zu tun hat. Es ist schon erstaunlich, dass die erste Preiserhöhung zum 01.06.09 nach exakt drei Monaten (so lange hält die Preisgarantie) statt fand, und die nächste Preiserhöhung auf das Einjährige Jubiläum fällt. Nach dem Motto: Friss oder vergiss deinen Bonus.
Alles Zufall? Nach Meinung von FlexStrom, ja. In beiden Fällen wird von Anpassung der Preise an die geänderte Marktsituation gesprochen. So was müsste sich anhand der Strommarktpreise der vergangenen Jahre belegen lassen. Wenn sich aber andererseits herausstellt, dass FlexStrom bezüglich der Preiserhöhung ziemlich flexibel ist (Mann, bin ich heut' ein Schelm) und jedem Kunden eine Preiserhöhung passend zum Ende seiner Preisgarantie bzw. zum Einjährigen und von Marktpreisstruktur völlig losgelöst, zukommen lässt? Tja, dann kommt mir das Wort Willkür in den Sinn und damit kann man den Schwestern und Brüdern von FlexStrom richtig wehtun – hoffe ich.
Daher meine Frage und Bitte an andere Betroffenen: Haben Sie ähnliches Muster bei sich erkannt? Tragen Sie das Datum der ersten und der zweiten Preiserhöhung in Ihre Kommentare zu diesem Beitrag ein. Ich bin gespannt, wie weit die Flexibilität (hoppla, schon wieder) von FlexStrom reicht.
21.05.2010 | 14:55
Abteilung: Pressestelle
Sehr geehrter Herr Tomanek,
gerne nehme ich mich Ihres Anliegens an. Bitte schicken Sie mir eine kurze Mail dazu an marc.breidbach(AT)FlexStrom.de
Vielen Dank!
Grüße
Marc Breidbach
Assistant Online Relations
FlexStrom AG
Hallo Herr Breidbach,
wie bereits in meiner ReclaBox-Beschwerde dargelegt, geht es primär um den nicht berücksichtigten Bonus von 125 Euro. Des weiteren ist die nach Ablauf der Preisgarantie in Form eines Flyers verkündete Preiserhöhung nichtig, da sie formal nicht korrekt ist. Der Flyer trägt kein Absendedatum und erwähnt die Preiserhöhung nur beiläufig - sie erschließt sich dem Leser nicht auf den ersten Blick als der wahre Grund für die Mitteilung.
Außerdem, sind die Preiserhöhungen zum 01.06.09 sowie zum 01.03.10 in meinen Augen keine Folge der allgemeinen Strompreisentwicklung, sondern gezielt eingesetzte Werkzeuge, um im Nachhinein ein Gewinn-Maximum aus dem laufenden Vertrag herauszuholen. Dieser Verdacht wird durch die Lektüre anderer Online-Beschwerden verstärkt.
Die Vertragsnummer lautet: 900001031091.
Schöne Grüße
Heinrich Tomanek
Beschwerde ist noch nicht gelöst.
Beschwerde ist noch nicht gelöst.
Herr Tomanek, haben Sie das Geld inzwischen überwiesen bekommen?
Gruß von einem ex-"flexiblen"