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1627 Views | 20.05.2010 | 19:12 Uhr
geschrieben von Benjamin Frerich
Betrifft Aktenzeichen YA 0924869. Mir wurde auf Veranlassung der o.g. Kanzlei das Konto gesperrt. Ursprungsforderung Eays Cash GmbH vom 08.09.2009. Umzug im Oktober 2009 und zeitnahe Ummeldung an die neue Adresse - ebenfalls Oktober 2009.
Mahnungen und Mahnbescheid vom 10.02.2010 haben den Empfänger nicht erreicht - da an die frühere Anschrift adressiert. Anzumerken ist, dass an der bisherigen Adresse nach wie vor die Eltern wohnen - also, auch ein Briefkasten mit gleichem Namen vorhanden ist.
Eltern können sich allerdings nicht an entsprechende Schreiben erinnern. Dringende Frage: Gilt ein Mahnbescheid auch als zugestellt, wenn er an die falsche Adresse geliefert wurde - was in diesem Fall tun?
Meine Forderung an Kanzlei Dr. Seegers, Dr. Frankenheim & Partner:
Rücknahme des Mahnbescheids/der entstandenen Kosten und umgehende Freigabe des Kontos
Firmen-Antwort ausstehend seit
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Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
Per E-Mail und Einschreiben Rückschein wurde die Kanzlei zur Rückgängigmachung aufgefordert - weder Mahnbescheid noch Vollstreckungsbescheid sind mir bis heute zugegangen. Ein Gerichtsvollzieher ist ebenfalls an meiner früheren Adresse nicht erschienen - dort wohnen nach wie vor Angehörige.