FlexStrom AG (Berlin)
Aktionsbonus verweigert - Trick: Kündigung um 1 Tag vorverlegt
1) Kunde seit 01.07.2009 mit "Winteraktion 5600er Big Family" - Aktionsbonus 135 € (V.Nr.: 900001067498).
2) Form- und fristgerechte Kündigung zum 30.06.2010 per Einschreiben/Rückschein wegen massiver Preiserhöhung mit der Bitte, mir den Anspruch auf den Aktionsbonus zu bestätigen - Vertragsdauer zwölf Monate.
3) Lapidares Anschreiben Fa. Flexstrom: "Voraussetzung für den Bonusanspruch gemäß unseren AGB nicht erfüllt..."
4) Dem folgenden Versorger, wohl auch dem Netzbetreiber übermittelt Flexstrom als Kündigungstermin den 29.06.2010 - das bedeutet Vertragsdauer zwölf Monate minus ein Tag! Ich habe nachweislich und von Flexstrom bestätigt zum 30.06.2010 gekündigt.
5) Dringender Verdacht, dass durch diesen Trick einer Auszahlung des Bonus gem. ABG 7.3 mit einer zweiten Masche vorgebeugt werden soll!
Ich hätte ja dann angeblich ein TAG vor 12-Monatsfrist gekündigt. Ich habe mit der Fa. Flexstrom einen zwölf Monatsvertrag abgeschlossen!
Ich darf die Firma Flexstrom auffordern:
a) sich an den Vertrag zu halten
b) Folgeversorger und/oder Netzbetreiber korrekt zu informieren
c) mir den Anspruch auf Versorgung bis einschließlich 30.06.2010 (Vertragsende) und den Anspruch auf den vertraglich zugesagten Aktionsbonus schriftlich zu bestätigen.
25.05.2010 | 10:00
Abteilung: Pressestelle
Sehr geehrter Reclaboxer,
gerne werde ich mich Ihres Anliegens annehmen. Bitte schicken Sie mir eine kurze Mail mit Ihrem Anliegen und Ihrer Vertragsnummer an marc.breidbach(AT)FlexStrom.de
Auch würde uns sehr interessieren, wie Sie auf den übermittelten Kündigungstermin 29.06.2010 kommen.
Freundliche Grüße
Marc Breidbach
Assistant Online Relations
FlexStrom AG
Ich werde sämtliche großen Stromvergleichsportale informieren und darauf verweisen, dass der Bonus für Neukunden aus der Preisberechnung zu verschwinden hat, da lt. Aussage der Firma Flexstrom kein Rechtsanspruch besteht.