Durch TelDaFax i.I. gelöste Beschwerde. | 17901 Views | 24.05.2010 | 14:01 Uhr
geschrieben von Olaf Schulz

TelDaFax Holding AG i.I. (Troisdorf)

TelDaFax verweigert Sonderkündigungsrecht nach Preiserhöhung

Hallo Forum,

SCHLAGWORTE


nachdem auch ich jetzt seit Anfang Mai 2010 mit TelDaFax im Disput liege, muss ich meinem Unmut jetzt mal Luft machen und damit vielleicht kann ich den einen oder anderen vor einem Vertragsabschluss mit diesem Unternehmen abhalten und damit eine Menge Ärger und Arbeit ersparen.

Ich bin seit 01.06.2009 Kunde bei TDF, der Preis war gut, der Wechsel von der SWB klappte problemlos. Soweit decken sich meine Erfahrungen als Erst-/Neukunde mit vielen anderen, hier und in anderen Foren geschilderten Erfahrungen.

Die Ungemach mit TDF beginnen aber anscheinend für fast alle Beschwerdeführer, sobald man Bestandskunde ist und TDF verlassen möchte.

Der Einfachheit halber hier meine e-mail Korrespondenz mit dem Unternehmen und dem Verbraucherportal Verivox der vergangenen Wochen:

Gesendet: Samstag, 15. Mai 2010 18:49
An: info spider monkey teldafax.de
Cc: Service
Betreff: Sonderkündigung aufgrund Preiserhöhung

TelDaFax - Kd.-Nr.: 3371235
TelDa Fax - Vertragsnummer: 233800 1508
Zählernummer: 45396800
Netzbetreiber: Swb Netze GmbH & Co. KG, Bremen
Stromlieferstelle: XXXXXXXX

Sehr geehrte TelDa Fax,

mit Schreiben vom 06. April 2010 informierten Sie mich über eine Preiserhöhung zum 01.06.2010.

In einem Telefonat vom 08. April 2010 mit Ihrem Service Center wurde ich auf Nachfrage auf mein Sonderkündigungsrecht von 4 Wochen aufgrund dieser angekündigten Preiserhöhung hingewiesen, sprich mit Frist zum 05. Mai 2010 habe meine Kündigung bei TelDaFax einzugehen. Ich machte von diesem Sonderkündigungsrecht entsprechend Gebrauch, verschickte per Fax mit Datum 03.05.2010 sowie per Post Einschreiben Einwurf diese Kündigung an Sie.

Damit habe ich mich Frist- und Termingerecht verhalten, verweise hier auch noch mal auf Ihre allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Fassung vom Mai 2008, die bei Beginn Ihrer Stromlieferung an mich vom 01.06.2009 Gültigkeit hatten und in Paragraph 7 "Änderung der Preiskonditionen" die telefonische Information der Mitarbeiterin vom 08. April 2010 bestätigt.

Mit Schreiben vom 12. Mai 2010 erkennen Sie meinen Wiederspruch zur Preisanpassung an, was impliziert, das Sie mein Kündigungsschreiben vom 03.05.2010 Frist- und Termingerecht erhalten haben.

Sie bieten mir in selbigem Schreiben eine Rücknahme der Preiserhöhung an, mit den Konditionen einer 6 monatigen Preisgarantie auf meinen "alten" Preis. Weiter heisst es in Ihrem Schreiben, ich solle mich bis spätestens zum Beginn der Preisanpassung spätestens bei Ihnen telefonisch oder per mail an info spider monkey teldafax.de bei ihnen melden und meine Entscheidung mitteilen.

Bei einem Telefongespräch mit heutigem Datum, 15.05.2010 mit Ihrer Servicemitarbeiterin Frau Lxxxxxxx wurde mein Sonderkündigungsrecht in Frage gestellt, mit der etwas dubiosen Begründung, ich könne nur bei einer Preiserhöhung des Netzbetreibers, aber nicht des Stromversorgers kündigen. Zum Netzbetreiber unterhalte ich als Endkunde keine direkte Geschäftsbeziehung, was diese Behauptung ad absurdum führt.

Ich verzichte somit auf Ihr Angebot einer Weiterbelieferung mit Strom durch TelDaFax und erhalte meine Kündigung zum 31.05.10 unbeschränkt aufrecht, da mir als Kunde der TelDaFax bei Preiserhöhungen generell ein gesetzliches Sonderkündigungsrecht zusteht.

Ich setze Ihnen hiermit Frist bis zum 24. Mai. 2010 mir eine Kündigungsbestätigung zukommen zu lassen und verweise schon jetzt darauf, das ich spätestens 4 Wochen, sprich 01.07.2010, nach Beendigung des Vetragsverhältnisses zur Stromlieferung durch TelDaFax eine vollständige Endabrechnung erwarte, die auf jeden Fall die 75,- Euro Frühlingsaktion ab einem Stromverbrauch von 2.000 kWh/Jahr beinhaltet, die im März 2009 ausgelobt wurde und entsprechend auf meinen Vertrag mit Ihnen Anwendung finden muss, da mein Verbrauch über der gesetzten Grenze liegt. Ich werde Ihnen fristgerecht am 31. Mai 2010 meinen Zählerstand per mail als auch per Einschreiben Einwurf mitteilen.

Des weiteren wiederufe ich schon jetzt die erteilte Einzugsermächtigung für weitere Abschläge von meinen Konto bei der KSK SXXXXXXXXX.

In Erwartung Ihrer baldigen Antwort verbleibe ich mit freundlichen Grüssen


Das war Streich Nr. 1 und ging cc./ auch an Verivox, die sehr schnell wie folgt darauf reagierten, aus Platzgründen habe ich die Allgemeinposten in der Mail von Verivox gelöscht. Angemerkt sein noch, das in dem hier erwähnten Schreiben vom 12. Mai TDF von einem erhaltenen Wiederspruch zur Preiserhöhung und nicht von einer Kündigung schreibt:

VeriVox bedankt sich für die Kopie der Nachricht an die TelDaFax. Ich hätte meine Ansprüche sehr gut begründet und sie sehen meine Kündigung innerhalb der entsprechenden Frist aufgrund der Preiserhöhung als rechtens an. Falls ich nicht weiterkäme bei TelDaFax, bieten sie mir sehr gerne an, direkt den Kontakt für mich zu suchen. Sie bitten mich, meine 7-stellige Interessentennummer des Wechsels zu TelDaFax mitzuteilen, damit sie mir weiterhelfen können.

Sollte ich den Anbieterwechsel direkt beim Versorger durchgeführt haben, können sie mir nur raten Unterstützung von den Verbraucherzentralen einzuholen, da sier aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht in Kontakt mit dem Anbieter treten dürfen.
Außerdem solle ich die bisherige Korrespondenz in meinen Antwortschreiben bestehen lassen, damit ihre Mitarbeiter immer alle Informationen auf einen Blick hätten.

Aber auch TDF hat sich bereits am folgenden Tag mit einer Mail bei mir gemeldet: TelDaFax bedaure, mir mitteilen zu müssen, das mir ein Sonderkündigungsrecht bei Energie nicht zusteht.

Mein Kündigungschreiben ist datiert vom 03.05.2010. Somit ist eine fristgerechte Kündigung zum 31.05.2010 nicht mehr möglich. Ihre Kündigungsfrist beträgt 6 Wochen vor Ablauf des Vertragsjahres.

Somit wäre mein nächstmöglicher Kündigungstermin zum 31.05.2011.

Meinem Wunsch entsprechend haben sie die Preiserhöhung ab dem 01.06.2010 storniert und werden mir noch für weitere 6 Monate mit einem Verbrauchspreis brutto von 18,84 Cent pro kWh/ Abschlag ab 01.06.2010 68,00 Euro berechnen.

Meine Reaktion hierauf war folgende mail an TDF:


From: Olaf [mailto:xxxxx spider monkey hotmail.com]
Sent: Wed, 19.May 2010 14:38:55
To: info spider monkey teldafax.de (info spider monkey teldafax.de)
Betreff: Re: Ihre Kundennummer 3371235 Ihre Vertragsnummer 233800 - TDF-Mail: [263371002]

Sehr gehrte TelDaFax,

ich nehme Ihr Bedauern freudig zur Kenntnis und beharre trotzdem weiterhin auf mein gesetzlich garantiertes Sonderkündigungsrecht auf Grund der von Ihnen am 06.04.2010 angekündigten PREISERHÖUNG. Lt. Ihrer AGB habe ich in diesem Falle ein Frist von 4 Wochen zur Kündigung, was ich Frist- und Termingerecht wahrgenommen habe. Ich hatte diesbezüglich bereits Rücksprache mit Verivox gehalten und werde dieses Schreiben sowie Ihre Ablehnung meiner Sonderkündigung dorthin ebenfalls weiterleiten, da mir von Verivox vollinhaltlich Recht gegeben wurde. Ich verlange von Ihnen somit schnellstmöglich eine Bestätigung meiner Sonderkündigung bei Ihnen, ansonsten sehe ich mich gezwungen, die Verbraucherschutzzentrale zu kontaktieren, um meinen gesetzlichen Anspruch durch zu setzen.

BESCHWERDEN GESUCHT
Haben Sie ähnliche Erfahrungen gemacht?
Schreiben Sie Ihre Beschwerde.


Im gespannter Erwartung Ihrer Antwort, mit freundlichen Grüssen


Den Inhalt dieser mail habe ich auch an Verivox weitergeleitet, hier steht eine Reaktion noch aus. Zwischenzeitlich habe ich aber auch mit der Hotline von TDF telefoniert und mein Anliege zusätzlich telefonisch vorgebracht, leider recht erfolglos, also geht der mailspass wie folgt weiter:

Meine Widerspruch zu der Preisanpassung haben sie erhalten. Ich hätte Recht: in ihren alten AGB (bis 12/2009) haben sie auf ein Sonderkündigungsrecht hingewiesen. Das war ein Irrtum, da es dieses für die Lieferung von Energie nicht gibt. Damit ist dieser Punkt in den alten AGB nicht rechtskräftig.

Ihre neuen AGB (seit 01/2010) haben sie dementsprechend korrigiert. Darin informiert TelDaFax über die Möglichkeit, der Preisanpassung zu widersprechen, dies ist jedoch nicht gleichbedeutend mit einer automatischen Kündigung von Seiten des Kunden.

Falls ich nicht mehr TelDaFax Kunde sein möchte, was sie sehr bedauern würden, bleibt mir nur die Möglichkeit einer fristgerechten Kündigung.

Über die Geschwindigkeit der Antworten kann ich mich wirklich nicht beschweren, was den Inhalt angeht dann aber sehr wohl. Über eine Anpassung der AGB's wurde ich beispielweise nicht informiert, denn ansonsten hätte mir aufgrund dieser Vertragsänderung schon im Januar eine Kündigung zugestanden.


Frage zwischendurch: Hat jemand hier aus dem Forum jemals eine schriftliche Mitteilung zur Änderung der AGB's von TDF erhalten?

Da ich dann mit einem heute erneuten Anruf bei der TDF Hotline nichts erreicht habe, habe ich an meinen neuen Versorger, Verivox, die hier öfters veröffentlichten TDF Presse e-mail adi (Frau Judith Tausendfreund) folgende mail abgeschickt:

Von: Olaf (xxxxxxxx spider monkey hotmail.com)
Gesendet: Samstag, 22. Mai 2010 11:24:29
An: service spider monkey hitstrom.de
Cc: presse spider monkey teldafax.de; service spider monkey verivox.de

Sehr geehrtes Hit Strom Team,

seit dem 03. Mai läuft mein Antrag bei Ihnen als Endkunde ab dem 01.06.2010 Strom zu beziehen. Lt. meinem Bestellstatus haben Sie bereits eine Bestätigung meines Vorlieferanten TelDaFax zur Kündigung zum 31.05.2010 erhalten. Nun bin ich ein wenig verwirrt, denn in einem inzwischen endlosen e-mail verkehr zwischen TelDaFax und mir wird mir das gesetzliche Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhung durch den Energieversorger TelDaFax verweigert. TelDaFax wird mich nach eigener Aussage ab dem 01.06.2010 weiter mit Strom versorgen und zwar nach meinen alten Konditionen, aber nicht aus dem Vertrag entlassen.

Unten stehend finden Sie meine e-mail Korrespondenz mit TelDaFax und auch Verivox. Da ich denke, das Sie daran interessiert sind, das ich neuer Kunde bei Ihnen werde, können Sie mich vielleicht unterstützen und mit TelDaFax in Verbindung setzen. Lt. Rücksprache mit Vervox ist eine Sonderkündigung Rechtens, egal ob TelDaFax seine AGB's geändert hat, da das Sonderkündigungsrecht gesetzlich verankert ist.

Ich möchte ungern einen Anwalt einschalten und würde mich daher freuen, wenn Sie mich bei meinen Problemen mit TelDaFax und meiner Sonderkündigung dort unterstützen könnten.

MfG


Und weil ich gerade so schön im Schreibfluss war noch folgende mail an
die Bundesnetzagentur, die Verbraucherzentrale Bremen und natürlich in Kopie TDF, Verivox und meinen hoffentlich bald neuen Stromversorger.

Betreff: TelDaFax verweigert Sonderkündigung aufgrund Preiserhöhung

Von: xxxxxxx (xxxxxxx spider monkey hotmail.com)
Gesendet: Samstag, 22. Mai 2010 11:44:38
An: verbraucherservice spider monkey bnetza.de; info spider monkey verbraucherzentrale-bremen.de
Cc: presse spider monkey teldafax.de; service spider monkey verivox.de; service spider monkey hitstrom.de


Sehr geehrte Bundesnetzagentur,
sehr geehrte Verbraucherschutzzentrale,

seit dem 03. Mai läuft mein Antrag bei HitStrom um als Endkunde ab dem 01.06.2010 von diesem Lieferanten Strom zu beziehen.

Lt. meinem Bestellstatus hat HitStrom bereits eine Bestätigung meines Vorlieferanten TelDaFax zur Kündigung zum 31.05.2010 erhalten. Nun bin ich ein wenig verwirrrt, denn in einem inzwischen endlosen e-mail verkehr und mehreren Telefonaten zwischen TelDaFax und mir wird mir das gesetzliche Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhung durch den Energieversorger TelDaFax verweigert. TelDaFax wird mich nach eigener Aussage ab dem 01.06.2010 weiter mit Strom versorgen und zwar nach meinen alten Konditionen, aber nicht aus dem Vertrag entlassen, was ich aber nicht will.

Unten stehend finden Sie meine e-mail Korrespondenz mit TelDaFax und auch Verivox, dem Verbraucherportal. Da ich denke, das Sie daran interessiert sind, das Verbraucher wirklich an der Liberalisierung des Strommarktes teilhaben können, können Sie mich vielleicht unterstützen und mit TelDaFax in Verbindung setzen. Lt. Rücksprache mit Verivox ist eine Sonderkündigung Rechtens, egal ob TelDaFax seine AGB's geändert hat, da das Sonderkündigungsrecht gesetzlich verankert ist.

Ich möchte ungern einen Anwalt einschalten und würde mich daher freuen, wenn Sie mich bei meinen Problemen mit TelDaFax und meiner Sonderkündigung dort unterstützen könnten.

MfG


Soweit meine Erfahrungen mit TDF für alle zum nachlesen, und vielleicht überdenkt so mancher jetzt trotz des wirklich verlockenden Preises seine geplanten Wechsel zu TDF. Wobei mir schon ein wenig graut vor der Tatsache, das ich erst vor kurzen mit TDF auch noch einen Gasliefervertrag geschlossen habe. Aber jetzt ist es für mich zu spät, wird dann in knapp einem Jahr sicher auch wieder lustig, da von TDF weg zu kommen.

Jetzt bin ich mal wirklich gespannt, ob und wie TDF reagiert und wenn ich die vielen Post bezüglich der Probleme mit einer dann tatsächlich korrekten Abschlussrechnung und der Erstattung hier lese, stelle ich mich schon mal auf eine lange Fehde mit dem Unternehmen TDF ein.

Ich werde das Forum auf jeden Fall auf dem Laufenden halten und kann auch nur jedem raten sich, auch wenn es Zeit kostet, sich gegen solche Geschäftsgebaren zur Wehr zu setzen. Ich habe dieses post auch bereits bei www. strom-magazin.de veröffentlicht, denn es scheint mir sehr wichtig, Öffentlichkeit zu schaffen, um TelDaFax zu regel- und gesetzeskonformen Verhalten zu bewegen.

Mit besten Grüßen an alle Mitgeschädigten

O. Schulz

Beschwerde bewerten!
Meine Forderung an TelDaFax Holding AG i.I.: Anerkennung des Sonderkündigungsrechts


Firmen-Antwort ausstehend seit
 
 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (17)


02.06.2010 | 11:30
von Werner Wolf | Regelverstoß melden
Hallo,

ich hatte am 01.07.2009 einen Vertrag über zwölf Monate bei TelDaFax abgeschlossen. Vor ca. zwei Wochen erhielt ich ein Schreiben mit dem Hinweis auf eine Preiserhöhung zum 01.07.2010. Darauf hin habe ich vor ein paar Tagen den Tarif aufgrund einer Preiserhöhung gekündigt. Anschließend habe ich bei TelDaFax angerufen und mir wurde gesagt, dass man kein Sonderkündigungsrecht mehr hätte, was auch in den neuen AGB stehen würde. Das Problem ist aber, dass ich, so wie mein Vorredner, keine schriftliche Benachrichtigung über die Änderung der AGB erhalten habe.

Jetzt habe ich erneut mit TelDaFax telefoniert und telefonisch der Preiserhöhung widersprochen. Für die kommenden sechs Monate behalte ich meinen alten Grund- und Arbeitspreis und kann somit weiterhin günstig Strom beziehen. Jedoch weiß ich nicht, was nach den sechs Monaten erfolgen wird, denn die Mitarbeiter von TelDaFax sind da auch ratlos.

Vielleicht kann ja jemand ein bisschen mehr dazu sagen, was nach den sechs Monaten passieren wird.

Gruß
W. Wolf

06.06.2010 | 16:50
von Nora Mamuzic | Regelverstoß melden
Hallo Wolf,

was wird nach sechs Monate Strompreis – Garantie bei TelDaFax passieren?:-)

TelDaFax wird wahrscheinlich den Strompreis wieder nach sechs Monaten erhöhen! Sie werden dir wieder gegen argumentieren, Sonderkündigungsrecht ausgeschlossen. Diese Aussage ist jedoch nicht rechtens!

Solltest du überhaupt eine Preiserhöhung - Mitteilung von TelDaFax rechtzeitig nach sechs Monten erhalten, was ich jedoch aber nicht glaube. Sie werden dir die Preiserhöhung wahrscheinlich verschweigen und dir nur in der Jahresabrechnung dies mitteilen bzw. wird in der Abrechnung ein erhöhter Strompreis nach sechs Monaten zu finden sein. Desweiteren wird es heißen, ein Sonderkündigungsrecht haben sie nicht bzw. ist ausgeschlossen, sie können Ihr Vertrag nur Fristgerecht kündigen. Da du ja sechs Wochen vor Vertragsende nur Fristgerecht kündigen kannst, und die Jahresabrechnung oder Strompreis Erhöhung nach sechs Wochen vor Vertragsende ins Haus flattert, wird es wieder nichts mit der fristgerechten Kündigung und der Vertrag verlängert sich wieder um ein Jahr automatisch. Laut Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) steht dir/uns Verbraucher aber dieses Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhung oder Vertragsänderung zu! Dabei spielt es überhaupt keine Rolle, wie oft TelDaFax ihr AGB ändert oder nicht. Lass dich nicht von TelDaFax für dumm verkaufen und bleib bei deinem Sonderkündigungsrecht bestehen. Auch wenn dir TelDaFax was anderes erzählen will. Notfalls schalte einen Rechtsanwalt ein oder gehe zur Verbraucherzentrale. Sorry, aber anders wirst du wahrscheinlich gegen das Unternehmen TelDaFax nicht ankommen.

MFG
Nora

08.06.2010 | 14:22
von Ein gleichfalls Betroffener | Regelverstoß melden
Hallo Olaf,

ich kann auch bestätigen, daß mir keine neuen AGB von TelDaFax zur Kenntnis gebracht worden sind. Hätte unter den gegebenen Umständen sicherlich ordentlich gekündigt.

Siehst Du evtl. eine Möglichkeit, über eine bestimmte Plattform die Infos gleichfalls betroffener Kunden zusammen zu tragen? TelDaFax wird sicherlich behaupten, die Kunden über die Änderungen in den AGB informiert zu haben.

PS: Gruß an den Verfasser M. M. (Mitarbeiter von TelDaFax?)

11.06.2010 | 16:24
von D. | Regelverstoß melden
Auch ich erlebe gerade exakt dasselbe Problem mit TelDaFax. Nach Anrufen bei Verivox (Stromanbieter-Vergleichs/Wechselportal), sowie der Bundesnetzagentur und auch meinem potenziellen neuen Stromanbieter ist das Geschäftsgebaren skandalös. Das Sonderkündigungsrecht existiert und ist rechtens. TelDaFax blockiert mit der Nichtannahme der Kündigung auch den Wechsel zu einem neuen Anbieter. Keine Institution kann für einen "kämpfen", einzig diese Foren sind mittlerweile über die Vielzahl an Beschwerden entstanden und der WDR wird am 29. 6. augenscheinlich darüber berichten. Es bleibt einem anscheinend zunächst nur, die Abbuchungserlaubnis zum selbst erkannten Vertragsende auf Grund des Sonderkündigungsrechtes TelDaFax zu entziehen und die Schlußabrechnung mit Bonusverrechnung zu verlangen, mit Fristsetzung. Eine Stromabschaltung braucht man laut Grundversorger keinesfalls zu befürchten, bei Nichtzahlung der Abschläge. Viele Unternehmen kündigen dann schlicht die Verträge mit den Kunden. Wie TelDaFax hier vorgehen wird, bleibt abzuwarten. Einen Rechtsanwalt werde ich nach Erkundigung dann sofort einschalten, wenn keine korrekte Jahresendabrechnung erfolgt.

11.06.2010 | 21:37
von Karsten | Regelverstoß melden
Ich habe das gleiche Problem. Die Bundesnetzagentur gibt ebenfalls den Hinweis auf das BGB, verweist ansonsten auf die Verbraucherzentrale.

13.06.2010 | 06:43
von Stromi | Regelverstoß melden
Es gibt ein gesetzliches Sonderküdigungsrecht. Der Anbieter muß mind. sechs Wochen voher die Kunden von einer Preisänderung schriftlich benachrichtigen. Sechs Wochen mindestens, weil der Wechsel ca. sechs Wochen dauert.
Eine Sonderkündigung immer schriftlich einreichen, am besten mit Rückschein. Das ist das einzige, was vor Gericht Bestand hat.

13.06.2010 | 17:16
von Olaf Schulz | Regelverstoß melden
Hallo Forum, hallo alle Mitgenervten von TDF,

es kommt Bewegung in diesen Fall. Ich kann jedem nur raten, hartnäckig zu bleiben, bei der Durchsetzung des gesetzlich verankerten Sonderkündigungsrechtes bei Preiserhöhung.

Per Mail von TelDaFax erhielt ich als Reaktion auf meine Mail vom 27. Mai 2010 an ebenjenes Unternehmen folgende, für mich positive Nachricht:

Quote**
AW: Sonderkündigung aufgrund Preiserhöhung KD. -Nr. : 3371235‏
Von: Y., A. (xxx spider monkey teldafax. de) für reklamation spider monkey (reklamation spider monkey teldafax. de)

Gesendet: Dienstag, 1. Juni 2010 10: 53: 04
An: xxxxxxxxxxx spider monkey hotmail. com

Sehr geehrter Herr Schulz,

vielen Dank für Ihre E-Mail.

Für die entstandenen Unannehmlichkeiten möchten wir uns vielmals entschuldigen. Aus Kulanz haben wir Ihren Stromvertrag zum nächst möglichen Termin den 30. 06. 2010 gekündigt. Wir bedauern sehr, dass Sie nicht mehr mit dem TelDaFax-Strom beliefert werden möchten.

Die Versorgung Ihrer Abnahmestelle werden wir bei Ihrem örtlichen Netzbetreiber unter Berücksichtigung unserer fristen zum 30. 06. 2010 abmelden. Das tatsächliche Lieferende muss uns allerdings noch von Ihrem Netzbetreiber bestätigt werden.

Bitte teilen Sie uns Ihren Zählerstand zum 30. 06. 2010 ganz problemlos über unser Kundenportal auf der Seite www. teldafax. de oder ganz bequem per E-Mail mit. Nutzen Sie hierfür die Mailadresse verbrauchsmeldung spider monkey teldafax. de und denken Sie daran, Ihre Kundennummer, Ihren Vor- und Zunamen, Ihre Zählernummer, Ihren Zählerstand und das Ablesedatum anzugeben.

Geben Sie bitte die Angaben zum Zählerstand auch an Ihren zuständigen Netzbetreiber weiter.

Wir sind verpflichtet, für die Erstellung einer Schlussrechnung den Zählerstand zu verwenden, den uns Ihr zuständiger Netzbetreiber meldet. Dieser hat bis zu 28 Tage Zeit, uns den End-Zählerstand Ihrer Lieferstelle mitzuteilen – unabhängig davon, ob er den Zählerstand schätzt oder von Ihnen geliefert bekommt. Sollte uns nach 28 Tagen keine Meldung vorliegen, so werden wir gerne den von Ihnen gemeldeten Zählerstand verwenden, sofern uns Ihr Netzbetreiber die Freigabe hierzu erteilt.

Sobald wir alle Daten haben, werden wir Ihre Schlussrechnung schnellstmöglich, innerhalb von 8 Wochen, erstellen. In Einzelfällen kann das erstellen der Schussrechnung auch bis zu drei Monate in Anspruch nehmen. Die Einzugsermächtigung erlischt automatisch nach Ausgleich Ihrer Schlussrechnung.

Bitte denken Sie daran, rechtzeitig einen neuen Versorgungsvertrag abzuschließen. Andernfalls werden Sie automatisch in einen teureren Ersatzversorgungstarif gestuft.

Wir hoffen, wir konnten Ihnen weiter helfen.

Mit freundlichen Grüßen

A. Y.
Customer Care

TelDaFax SERVICES GmbH
Mottmannstr. 2
53842 Troisdorf

Unquotw**

Es geht also doch, die Firma TDF zu gesetzeskonformem Handeln zu bewegen, wobei ich ein wenig Zweifel habe, ob dieses "kulante" Entgegenkommen tatsächlich auf wahrer Einsicht von TDF beruht oder ein Ergebnis ist, dass ich meinen Schriftverekehr weit gestreut habe (siehe oben).

Mein Rat also, nur nicht aufgeben, und an alle potenziellen Neukunden: ganz genau überlegen, ob man eine Geschäftsbeziehung mit TDF eingehen will.

TDF behält sich ja eine recht lange Zeit für die Endabrechnung vor, ich werde also mal abwarten, ob ich mich hier dann in die Reihe derer eingliedern darf/muss, die damit ein Problem haben. Aber das ist ein anderes Thema und meine Forderung nach Anerkennung des Sonderkündigungsrechts hier über ReclaBox ist erfüllt.

Ich drücke allen, die mit dem gleichen Problem zu kämpfen haben, die Daumen und wünsche gute Nerven und Durchhaltevermögen, es lohnt sich.

MfG aus Bremen

Olaf Schulz

13.06.2010 | 17:22
von Olaf Schulz gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
TDF hat sich mit Mail vom 01. Juni 2010 auf Kulanzbasis bereit erklärt, meiner Sonderkündigung aufgrund von Preiserhöhung stattzugeben und mich mit Datum 30.06.2010 beim örtlichen Netzbetreiber aus der Versorgung zu entlassen.


13.06.2010 | 21:58
von Daniela Fenn | Regelverstoß melden
Ich und meine Eltern haben das gleiche Problem mit TELDAFAX. Ich und meine Eltern haben am 18. 05. 2010 eine Preiserhöhung von TDF erhalten und fristgerecht von unserem Sonderkündigungsrecht Gebrauch gemacht. In unseren Verträgen ist in den AGB´S ein Sonderkündigungsrecht von vier Wochen bei Preiserhöhungen verankert, aber TDF sagt einfach, dass es ein Irrtum war und es ein solches gesetzl. Sonderkündigungsrecht nicht gibt.

TDFhat die AGB`s geändert und uns als Kunden darüber nicht informiert. Wir haben den gleichen Schriftverkehr mit TDF wie Herr Schulz und es ist kein Ende in Sicht. Wir haben TDF zum 30. 06. 2010 die Einzugsermächtigung entzogen und werden, falls im Juli noch abgebucht wird, Anzeige wegen Betrug erstatten und natürlich zurückbuchen.

Wenn TDF unsere Sonderkündigung zum 30. 06. 2010 nicht bestätigt, werden wir uns an die Medien wenden, denn es kann nicht sein, dass TDF ihre eigenen Gesetze macht. Betroffene können sich gerne anschließen!
Ich werde hier im Forum auch meinen gesamten Schriftverkehr mit TDF veröffentlichen!

18.06.2010 | 09:37
von Dirk S. | Regelverstoß melden
Gleiche Problematik wie bei den Kommentaren zuvor. Preiserhöhung zum 01.07.2010. Am 19.05.2010 fristgerecht per Fax gekündigt.
Anruf am 25.05.2010: Teldafax hätte kein Fax erhalten. - Sendebestätigung gefaxt. - Teldafax spricht mir trotz Preiserhöhung das Sonderkündigungsrecht ab - bei mehrfachem E-Mailverkehr inkl. vorliegender AGB-Abschriften immer die gleiche vorgefertigte Antwort: "Es tut uns leid, aber Sie haben kein Sonderkündigungsrecht."

Letzte E-Mail von mir: "Ich mache von meinem Sonderk. zum 30.06.2010 Gebrauch und entziehe Ihnen ab dem 01.07.2010 die Einzugsermächtigung. Sollten Sie mir erneut antworten, ich hätte kein Sonderk., übergebe ich an meinen Anwalt. (Rechtsschutzversicherung besteht.)

Keine 120 Minuten erhielt ich die Antwort: "Wir bestätigen Ihre Kündigung zum 31.07.2010."

Jetzt zu meiner Frage: Der aufmerksame Leser hat sicher festgestellt, dass ich zum 30.06. gekündigt habe und mir Teldafax die Vertragsauflösung zum 31.07. bestätigt hat. Soll ich das so hinnehmen des lieben Friedens willen? Oder muss ich darauf bestehen, um keine Nachteile (wenn ja welche Nachteile) auszubaden?

18.06.2010 | 10:52
von J. L. | Regelverstoß melden
Genauso geht´s mir auch gerade - die wollen den TOTALEN KRIEG!

18.06.2010 | 11:45
von Daniela Fenn | Regelverstoß melden
Wir haben heute nach langem hin und her nun auch die Kündigungsbestätigung zum 31.07. und nicht zum 30.06. erhalten, aber ich lasse es so. Bin ja mal gespannt, wann die Abschlussrechnung kommt und ob wir den Bonus von 75 Euro bekommen.
LG Daniela Fenn

19.06.2010 | 09:28
von Andi F. | Regelverstoß melden
Hatte genau das gleiche Problem mit meiner Sonderkündigung. Wurde auch nicht anerkannt. Erst als ich mich auf die bei Vertragsabschluss geltenden AGB vom Januar 2007 berief, wurde meiner Kündigung mit einem Monat Verspätung, aber bei Beibehaltung des alten Preises entsprochen.
Attach 306214a85fc53a42cb2dde8130f2a887525aea55dff0ad3c644a8f99dff0e844 1 Bild
1 reclabox beschwerde de 33924 teaser


25.06.2010 | 19:51
von ReclaBoxler-1732425 | Regelverstoß melden

Hallo Wolf,

was wird nach sechs Monaten Strompreis-Garantie bei TelDaFax passieren?

TelDaFax wird den Strompreis wieder nach sechs Monaten erhöhen! Sie werden dir wieder gegen argumentieren - Sonderkündigungsrecht ausgeschlossen. Solltest du überhaupt eine Preiserhöhungsmitteilung von denen rechtzeitig nach sechs Monaten erhalten, was ich aber auch nicht glaube. Denn die werden dir die Preiserhöhung wahrscheinlich verschweigen und dir nur in der Jahresabrechnung dies mitteilen bzw. wird in der Abrechnung einen erhöhten Strompreis nach sechs Monaten zu finden sein. Desweiteren wird es heißen, einen Sonderkündigungsrecht haben Sie nicht bzw. ist ausgeschlossen, Sie können nur Frist gerecht kündigen. Da du ja sechs Wochen vor Vertragsende nur Frist gerecht kündigen kannst, und die Jahresabrechnung oder Strompreis Erhöhung nach sechs Wochen vor Vertragsende ins Haus flattert, wird es wieder nichts mit der Frist gerechten Kündigung und der Vertrag verlängert sich wieder um ein Jahr automatisch. Laut BGB steht aber dir/uns Verbraucher dieses Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhung und Vertragsänderung zu! Dabei spielt es überhaupt keine Rolle, wie oft TelDaFax ihre AGB ändert oder nicht. Lass dich nicht von TelDaFax für dumm verkaufen und bleib bei deinem Sonderkündigungsrecht bestehen. Auch wenn die dir was anderes erzählen wollen. Notfalls schalte einen Rechtsanwalt ein.

Sorry, aber anders wirst du wahrscheinlich gegen das Unternehmen TelDaFax nicht ankommen.

Mit freundlichen Grüßen

Molly



05.09.2010 | 21:40
von Arno Nühm | Regelverstoß melden
Profile-Bild von Arno Nühm Um mal die rechtliche Seite aufzuzeigen: Wenn in den AGB, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschluss gültig waren, ein Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhung verankert war, so steht Ihnen dieses in jedem Fall zu. Denn so wie ich Sie verstanden habe, wurde Ihnen eine AGB-Änderung nie mitgeteilt, geschweige denn, haben Sie einer solchen zugestimmt.

Sofern dies nicht der Fall war und ein Sonderkündigungsrecht nicht vereinbart wurde, steht Ihnen dieses auch nicht zu. Entgegen der Meinung einiger Vorposter, ist ein Sonderkündigungsrecht im Energierecht nicht reguliert. Die meisten Anbieter bieten dieses zwar an, aber nicht weil es gesetzlich vorgeschrieben ist, sondern weil es "angenehmer" ist.

Wenn kein Sonderkündigungsrecht vereinbart wurde, können Sie einer Preiserhöhung nämlich schlicht und ergreifend widersprechen. Der Anbieter muss Ihnen in diesem Fall - wie im Falle TelDaFax hier ja auch geschehen - die ursprünglich vereinbarten Konditionen gewähren.

In jedem Fall ist der Verbraucher hier im Vorteil: Entweder man kann kündigen, oder man behält die ursprünglichen Konditionen.

Es grüßt,
Arno Nühm
arnonuehm.blog.de


06.09.2010 | 12:34
von Thomas Stübler | Regelverstoß melden
Hallo an alle TDF Opfer,

ich kann Sie alle sehr gut verstehen, denn auch ich habe Probleme in Bezug auf das so genannte Sonderkündigungsrecht. Ich selber habe Gesetzestexte durchforstet, aber keine brauchbaren Gesetze gefunden.

Doch dann bin ich auf die Stromgrundversorgungsverordnung gestoßen. Und siehe da! Es gibt ein Sonderkündigungsrecht bei Strompreiserhöhungen. ABER nur beim (wie der Name schon sagt) Grundversorger. Da TDF, Flex, yello und die vielen anderen aber keine Grundversorger sind, ist dieses Gestz hinfällig. Ich habe auch noch nie in einem Forum mal einen Paragraphen entdecken können. Alle schreiben nur: "Das ist mein gestzliches Recht usw.". Ich habe bei der Verbraucherzentrale Baden-Würtemberg nachgefragt und siehe da, die nette Dame bestätigte mir, dass es kein Sonderkündigungsrecht gibt. Die meisten Anbieter lassen uns aus dem Vertrag, um Ärger mit dem Kunden zu vermeiden.

Also werde ich wohl die ordentliche Kündigungsfrist einhalten müssen.

01.04.2011 | 12:15
von Clemens Wudel | Regelverstoß melden
Das mit dem Sonderkündigungsrecht bei Verträgen mit Vorkasse ist ein Problem, und habe als Betreiber der Plattform www.billigerstrom.de den Rechner umgestellt, dass hier diese nicht mehr bevorzugt angezeigt werden.

Eine entsprechende Empfehlung auf der Webseite werde ich noch schreiben, von "Vorkasseverträgen" Abstand zu nehmen. Ich hoffe, hiermit einen kleinen Beitrag zur Vermeidung von Ärger leisten zu können.

Mit freundlichen Grüßen
Clemens Wudel
info spider monkey billigerstrom.de

Und wer weitere Anregungen hat, der darf gern Kontakt zu mir aufnehmen.

08.02.2019 | 14:25
Der Autor wünscht keine öffentliche Diskussion.




Minimieren ÄHNLICHE BESCHWERDEN
Minimieren BESCHWERDE TEILEN
Minimieren NÜTZLICHE LINKS
Minimieren BESCHWERDE KARTE
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Der Autor wünscht keine öffentliche Diskussion.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Beschwerde drucken:


Diese Seite verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Mehr Infos OK, alles klar!