Philharmonisches Kammerorchester Berlin (Berlin)
Konzerte als Mogelpackung!
Ist man als Konzertbesucher eigentlich völlig rechtlos?
Am 7.12.08 gab es im Konzerthaus Berlin eine "einmalige Deutsche Erstaufführung":
"Symphonic Pink Floyd-Us and Them".
"Us and Them" kam allerdings nicht zur "Durchführung", nach fünf der angekündigten zehn Pink-Floyd-Nummern war bereits Pause, und dann gab es Beethoven. Für Beschwerden gab es am Abend keine Ansprechpartner mehr (Kasse leer, Künstler hinter dem Vorhang, Personal im Saal war nur Aushilfe), ein Brief ans Konzerthaus brachte nichts, selbst die Ombudsfrau der "Berliner Zeitung" weiß nicht weiter. Muss man sich das bieten lassen? (Die zwei Karten á 37,50 € haben mich überhaupt nicht in Hochstimmung gebracht, sondern nur geärgert)
Jeder Krämer, der auf dem Markt statt 100 g nur deren 90 verkauft, bekommt die ganze Gewalt des staatlichen Ordnungssystems zu spüren, Konzertveranstalter sind davor scheinbar gefeit! Früher wurde so etwas mit Tomaten kommentiert, aber dafür sind wir wohl alle zu gebildet.
PS: Die o. g. Firma ist offenbar Veranstalter lt. Kartenaufdruck, aber auch dieses ist absolut unklar, weil das Orchester die Nordostdeutsche Philharmonie war, das Konzerthaus Berlin angeblich nur der Saalvermieter. Also: Keiner war´s gewesen. Toll!
12.01.2009 | 11:24
Abteilung: Konzertmanagement
Sehr geehrter Herr Küther,
das Philharmonische Kammerorchester Berlin war tatsächlich, wie auf Ihren Tickets angegeben, Veranstalter des Konzertes am 7.12.08 im Konzerthaus Berlin. Veranstalter und Orchester, sowie auch Saalvermieter, sind immer zu unterscheiden. Das Orchester war die Nordostdeutsche Philharmonie und der Saalvermieter, wie Sie ja auch bereits erfahren haben, das Konzerthaus Berlin.
Zunächst einmal möchten wir uns generell für Ihr Interesse an unseren Veranstaltungen bedanken.
Das Stück "Symphonic Pink Floyd" musste am 7.12., auch zu unserem tiefen Bedauern, aus ausführungstechnischen Gründen um Einiges gekürzt werden. Es ist üblich, dass ein Konzert klassischer Musik die Dauer von 2 Stunden nicht wesentlich überschreitet. Unser Konzert am 7. Dezember dauerte insgesamt länger und endete um 22.15 Uhr. Hätten wir, wie ursprünglich beabsichtigt, alle Sätze gespielt, hätte das Konzert bis nach 23.00 Uhr gespielt werden müssen. Das hätten wir unseren, insbesondere älteren Besuchern, nicht zumuten können. Die Kürzung der Aufführung der 9. Symphonie kam nicht infrage, denn es ist absolut unüblich dieses Werk in einer gekürzten Fassung zu spielen.
Auch war im vorhinein nicht angekündigt, dass das Stück "Us and Them" gespielt werden würde, sondern nur das Werk "Us and Them" in Auszügen. Wir hatten selbst, allerdings nur im Programmheft, noch 10 Stücke des Werkes angekündigt, um dann kurz vorher erfahren zu müssen, dass nur 5 gespielt werden konnten.
Sie haben sich sowohl an das Konzerthaus Berlin, als auch an die Berliner Zeitung gewandt, die Ihnen selbstverständlich nicht weiterhelfen konnten, da das nur der Veranstalter kann.
Die Dame von der Berliner Zeitung hat sich dann an uns gewandt und wir haben beratschlagt, was man Ihnen am besten vorschlagen könnte. Da es uns im nachhinein leider nicht möglich ist, Tickets zu stornieren oder zu erstatten, haben wir vorgeschlagen, dass Sie sich Karten Ihrer Wahl zu einem anderen von uns veranstaltenen Konzert 2009 aussuchen können. Diese Freikarten stammen also garantiert nicht vom Konzerthaus Berlin sondern von uns, vielleicht wurden Sie da nicht richtig informiert.
Wir dürfen also anmerken: Die Aussage "Keiner war's gewesen" trifft in diesem Fall nicht zu. Wir fühlen uns als Veranstalter sehr wohl unseren Kunden gegenüber verpflichtet und finden es schade, dass Sie das Konzert so wenig genießen konnten. Es wäre gut, wenn Sie sich beim nächsten Mal direkt an den Verantwortlichen wenden könnten, damit wir Ihnen besser entgegenkommen können.
Wir verbleiben mit freundlichen Grüßen.
Bleibt immer noch die Frage offen, ob man als Konzertbesucher vollkommen rechtlos und nur auf goodwill angewiesen ist.
Nur mal als vergleichendes Beispiel : Der Senat Berlin kürzt der S-Bahn die Zuschüsse, weil sie wegen Frost (= eigentlich höhere Gewalt !) teilweise nicht gefahren ist. Begründung : Wir zahlen nicht für eine Dienstleistung, die NICHT erbracht wurde.
Im Kulturbereich ist man da immer Neese : Regen beim Freiluftkonzert, schlechte Laune oder Absturz beim Rockstar, grauenhafte Akustik = alles Risiko des Besuchers -- und das bei Karten an die 100 € !!
Bloß noch zur Richtigstellung :
- der Veranstalter war wirklich kaum zu ermitteln (kein Impressum !)
- am Veranstaltungsabend habe ich keinen erreicht
- mit der Berliner Zeitung habe ich 3 X (!) telefoniert
- und das auch erst nachdem auf ein Einschreiben drei Wochen lang keiner reagiert hatte !
- wo ich das ganze Stück "Symphonic Pink Floyd" hören kann, ist mir immer noch nicht klar (Zweit/aufführung ?)
- ich bleibe sowohl Pink Floyd als auch Beethoven-Fan !
Nach wie vor ist mir aber noch unklar, welchen Leistungsanspruch man eigentlich bei einem Konzert hat und ab wann die zugesicherte "Leistung" fehlerhaft ist. Da würde eine generelle Aussage sicher auch anderen nützen !
www.peterfelixschuster.de/juraag/sat-unmglk.pdf