Plus.de (Mülheim an der Ruhr)
Eingeschränkte oder keine Gewährleistung. Verstoss gegen BGB?
Sie soll das Gerät mit dem Kassenzettel an den Hersteller zurücksenden. Auf dem Kassenzettel steht noch so ein Text der besagt das ein Rückgaberecht nur einen Monat bestünde.
Dies ist ein Verstoß gegen das BGB in dem die Gewährleistungsansprüche klar geregelt sind. Der Händler/Verkäufer muss für die Gewährleistungsansprüche einstehen und ein Verweis auf die Herstellergarantie ist unzulässig. Dies sind zwei völlig verschiedene paar Schuhe.
Warum sollte ich mich mit den Portokosten auch belasten, das sehe ich nicht ein. Schon garnicht bei so einem Verhalten gegenüber seinen Kunden.
Ich kann nur raten, keine technischen Geräte bei Plus zu erwerben.
So steht es auch im Gesetz, und so ist es auch gut so. Also hin und mit 'nem Anwalt drohen.
Norma wälzt auch gerne auf den Hersteller ab ... also dort nicht mehr einkaufen; ist eigentlich ganz einfach. Bei Lidl oder Aldi gab es bei mir bislang noch keine Probleme ... und die sind auch billig.