Durch Plus.de gelöste Beschwerde. | 693 Views | 08.01.2009 | 16:21 Uhr
geschrieben von Gordon S.

Plus.de (Mülheim an der Ruhr)

Eingeschränkte oder keine Gewährleistung. Verstoss gegen BGB?

Ich habe eine Autoradio bei Plus gekauft das sechs Wochen später kaputt gegangen ist. Meine Freundin hat sich beim nächsten Einkauf darum kümmern wollen doch eine sehr unfreundliche Fillialleiterin umringt von zwei weiteren Mitarbeiterinnen hat sie abgewiesen. Hinzu kommt das meine Freundin hochschwanger ist und jegliche Aufregung vermeiden wollte und sich somit damit abgefunden hat.

Sie soll das Gerät mit dem Kassenzettel an den Hersteller zurücksenden. Auf dem Kassenzettel steht noch so ein Text der besagt das ein Rückgaberecht nur einen Monat bestünde.

SCHLAGWORTE

Dies ist ein Verstoß gegen das BGB in dem die Gewährleistungsansprüche klar geregelt sind. Der Händler/Verkäufer muss für die Gewährleistungsansprüche einstehen und ein Verweis auf die Herstellergarantie ist unzulässig. Dies sind zwei völlig verschiedene paar Schuhe.

Warum sollte ich mich mit den Portokosten auch belasten, das sehe ich nicht ein. Schon garnicht bei so einem Verhalten gegenüber seinen Kunden.

Ich kann nur raten, keine technischen Geräte bei Plus zu erwerben.

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Meine Forderung an Plus.de: Umtausch des Gerätes


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Kommentare und Trackbacks (3)


08.01.2009 | 16:58
von Martin Kenter | Regelverstoß melden
Genau genommen ist es nicht einmal notwendig, einen Kassenzettel aufzubewahren. Der Nachweis, daß man ein Gerät in einem bestimmten Laden gekauft hat ist schon ausreichend. Die haben schlicht die Zwangslage Ihrer Freundin (Schwangerschaft) ausgenutzt. Ich würde mich auf keinen Fall so billig abspeisen lassen. Warum sollen Sie denn das Gerät beim Hersteller einsenden? Sie haben es ja auch nicht beim Hersteller direkt bezogen, oder?

09.01.2009 | 16:44
von Arthur Neumann | Regelverstoß melden
Rückgabe erfolgt immer dort, wo man das Gerät gekauft hat, und das ist der Laden und nicht irgendein Hersteller.
So steht es auch im Gesetz, und so ist es auch gut so. Also hin und mit 'nem Anwalt drohen.
Norma wälzt auch gerne auf den Hersteller ab ... also dort nicht mehr einkaufen; ist eigentlich ganz einfach. Bei Lidl oder Aldi gab es bei mir bislang noch keine Probleme ... und die sind auch billig.

11.06.2014 | 05:36
von Redaktion ReclaBox gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Da sich der Beschwerdeführer nicht mehr meldet, wird diese Beschwerde von ReclaBox als gelöst markiert.




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