FlexStrom AG (Berlin)
Überhöhte Endabrechnung nach Standardlastprofil
Seit 01.10.2009 bezog ich meinen Strom von Flexstrom als Jahrespaket von 7800 kWh mit vierteljährlicher Zahlungsweise. Im April wurde mir eine Preiseerhöhung zum 01.06.2010 zugestellt.
Da bei der letzten Vierteljahreszahlung zum 01.04.2010 bereits ein höherer Betrag abgebucht worden ist, rief ich bei Flexstrom an und erhielt dort die Auskunft, dass dies bereits die zweite Preiserhöhung wäre und die erste bereits zum 01.02.2010 erfolgt wäre.
Davon habe ich überhaupt nichts mitbekommen. Ich habe dann von meinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch gemacht und den Vertrag zum 01.06.2010, also bereits nach acht Monaten, beendet. Die Vertragsbeendigung wurde mir auch ordnungsgemäß bestätigt.
Zum Vertragsende habe ich meinen Zählerstand sowohl dem Netzbetreiber als auch Flexstrom mitgeteilt. Die Endabrechnung erhielt ich sehr zügig bereits am 4.6.2010. In dieser Rechnung wurde zwar der gemeldete Zählerstand korrekt vermerkt, aber ein hypothetischer Verbrauch nach Standardlastprofil angegeben, der mit 5562 kWh erheblich über dem tatsächlichen Verbrauch von 4863 kWh liegt.
Selbst, wenn man das Jahrespaket von 7800 kWh auf acht Monate herunterrechnet, kommt man nur auf 5200 kWh. Hier wird also mit angenommenen Verbräuchen zu Lasten des Kunden und ohne Berücksichtigung der gemeldeten Zählerstände abgerechnet.
Zur Information nebenbei, im Begrüßungsschreiben hatte Flexstrom unaufgefordert einen höheren vierteljährlichen Betrag, als ursprünglich vereinbart, angegeben, mit der Begründung einer 12-monatigen Preisgarantie, wenn ich nicht widersprechen würde, würde dieser Betrag abgebucht.
Ich habe dem nicht widersprochen, trotzdem wurde nicht der höhere Betrag abgebucht, sondern der ursprünglich vereinbarte, entgegen der schriftlichen Zusicherung und dann prompt der Preis nach drei Monaten erhöht.
08.06.2010 | 08:33
Abteilung: Pressestelle
Sehr geehrter Herr Bohn,
ich hoffe, wir konnten Ihr Anliegen zu Ihrer Zufriedenheit klären.
Wir bedauern, dass Sie mit unserem Service nicht zufrieden waren.
Freundliche Grüße
Marc Breidbach
Assistant Online Relations
FlexStrom AG
ich habe ein ähnliches Problem mit Flexstrom und keine Rückmeldung erhalten. Ich werde im Anschluss an das Mahnverfahren durch die Flexstrom AG auf eine gerichtliche Entscheidung drängen und wäre Ihnen verbunden, wenn Sie mir Ihre Vertragsdaten (Vertragsnummer, Name und Anschrift) für den juristischen Weg mitteilen könnten, damit ich mich auf bereits korrigierte Abrechnungsmethoden beziehen kann.
Sie können mich via E-Mail unter: docrandygmx.de erreichen. Falls Sie Zeifel an meiner Legitimation haben sollten, so können Sie mir auch zunächst einmal Ihre Ruf-Nr. mailen und ich werde anschl. telefonisch in Kontakt mit Ihnen treten.
Vielen Dank für Ihre Mühen bereits vorab.
Beste Grüße!
Grüße
Marc Breidbach
Assistant Online Relations
FlexStrom AG
Beschwerde ist gelöst.
ich kann die von Herrn Bohn beschriebe Vorgehensweise von Flexstrom bestätigen.
MfG
M. Schirmuly