Durch FlexStrom gelöste Beschwerde. | 1034 Views | 06.06.2010 | 15:48 Uhr
geschrieben von Uwe Bohn

FlexStrom AG (Berlin)

Überhöhte Endabrechnung nach Standardlastprofil

Seit 01.10.2009 bezog ich meinen Strom von Flexstrom als Jahrespaket von 7800 kWh mit vierteljährlicher Zahlungsweise. Im April wurde mir eine Preiseerhöhung zum 01.06.2010 zugestellt.

SCHLAGWORTE

Da bei der letzten Vierteljahreszahlung zum 01.04.2010 bereits ein höherer Betrag abgebucht worden ist, rief ich bei Flexstrom an und erhielt dort die Auskunft, dass dies bereits die zweite Preiserhöhung wäre und die erste bereits zum 01.02.2010 erfolgt wäre.

Davon habe ich überhaupt nichts mitbekommen. Ich habe dann von meinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch gemacht und den Vertrag zum 01.06.2010, also bereits nach acht Monaten, beendet. Die Vertragsbeendigung wurde mir auch ordnungsgemäß bestätigt.

Zum Vertragsende habe ich meinen Zählerstand sowohl dem Netzbetreiber als auch Flexstrom mitgeteilt. Die Endabrechnung erhielt ich sehr zügig bereits am 4.6.2010. In dieser Rechnung wurde zwar der gemeldete Zählerstand korrekt vermerkt, aber ein hypothetischer Verbrauch nach Standardlastprofil angegeben, der mit 5562 kWh erheblich über dem tatsächlichen Verbrauch von 4863 kWh liegt.

Selbst, wenn man das Jahrespaket von 7800 kWh auf acht Monate herunterrechnet, kommt man nur auf 5200 kWh. Hier wird also mit angenommenen Verbräuchen zu Lasten des Kunden und ohne Berücksichtigung der gemeldeten Zählerstände abgerechnet.

Zur Information nebenbei, im Begrüßungsschreiben hatte Flexstrom unaufgefordert einen höheren vierteljährlichen Betrag, als ursprünglich vereinbart, angegeben, mit der Begründung einer 12-monatigen Preisgarantie, wenn ich nicht widersprechen würde, würde dieser Betrag abgebucht.

Ich habe dem nicht widersprochen, trotzdem wurde nicht der höhere Betrag abgebucht, sondern der ursprünglich vereinbarte, entgegen der schriftlichen Zusicherung und dann prompt der Preis nach drei Monaten erhöht.

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Meine Forderung an FlexStrom AG: Korrekte Endabrechnung nach tatsächlichem Verbrauch


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
08.06.2010 | 08:33
Firmen-Antwort von: FlexStrom AG
Abteilung: Pressestelle

Sehr geehrter Herr Bohn,

ich hoffe, wir konnten Ihr Anliegen zu Ihrer Zufriedenheit klären.

Wir bedauern, dass Sie mit unserem Service nicht zufrieden waren.

Freundliche Grüße

Marc Breidbach
Assistant Online Relations
FlexStrom AG

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Kommentare und Trackbacks (5)


10.06.2010 | 20:33
von Uwe Bohn | Regelverstoß melden
Ich habe heute eine neue korrigierte Schlussrechnung erhalten, die den genauen Verbrauch berücksichtigt. Der Fall ist damit zu meiner Zufriedenheit gelöst. Das hatte ich so schnell nicht erwartet. Danke.

11.06.2010 | 12:43
von Bitte um Kontaktaufnahme! | Regelverstoß melden
Hallo Herr Bohn,
ich habe ein ähnliches Problem mit Flexstrom und keine Rückmeldung erhalten. Ich werde im Anschluss an das Mahnverfahren durch die Flexstrom AG auf eine gerichtliche Entscheidung drängen und wäre Ihnen verbunden, wenn Sie mir Ihre Vertragsdaten (Vertragsnummer, Name und Anschrift) für den juristischen Weg mitteilen könnten, damit ich mich auf bereits korrigierte Abrechnungsmethoden beziehen kann.
Sie können mich via E-Mail unter: docrandy spider monkey gmx.de erreichen. Falls Sie Zeifel an meiner Legitimation haben sollten, so können Sie mir auch zunächst einmal Ihre Ruf-Nr. mailen und ich werde anschl. telefonisch in Kontakt mit Ihnen treten.
Vielen Dank für Ihre Mühen bereits vorab.
Beste Grüße!

11.06.2010 | 13:40
von FlexStrom | Regelverstoß melden
Sie können sich auch gerne an mich wenden. Bitte kurze Mail mit Vertragsnummer und Anliegen an marc.breidbach(AT)FlexStrom.de

Grüße
Marc Breidbach
Assistant Online Relations
FlexStrom AG

19.06.2010 | 13:59
von Uwe Bohn gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst.


21.06.2010 | 23:09
von M. Schirmuly | Regelverstoß melden
Hallo,

ich kann die von Herrn Bohn beschriebe Vorgehensweise von Flexstrom bestätigen.

MfG

M. Schirmuly



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