Durch FlexStrom gelöste Beschwerde. | 972 Views | 12.06.2010 | 10:38 Uhr
geschrieben von Nadine-Odette Pfingst

FlexStrom AG (Berlin)

Nicht gewährter Neukunden Bonus

Mein Vertrag (Vertragsnummer: 900001061970) lief vom 01. April 2009 bis zum 31. 03. 2010 (1. Vertragsjahr laut Rechnung, Neuangebot 2. Vertragsjahr - mit Bonus - sollte ab 01. April 2010 beginnen).

SCHLAGWORTE

Kündigung lautet: "Fristgerecht nach Ablauf des ersten Belieferungsjahres zum 31. 03. 2010", denn gemäß §187 BGB wird der Tag, an dem das Ereignis – in diesem Fall die Kündigung – fällt, nicht mitgerechnet. So wird die Kündigung – wie auch das Kündigungsschreiben betont – erst nach Ablauf der vertraglich vereinbarten Belieferungszeit bzw. nach Ablauf des ersten Belieferungsjahres wirksam.

Was wiederum den FlexStrom AGB´s entspricht, die in Punkt 7. 3 zum Bonus lauten: “[…] Dieser wird nach zwölf Monaten Belieferungszeit fällig und spätestens mit der ersten Jah­resrechnung verrechnet. […] Der Bonus entfällt bei Kündigung innerhalb des ersten Belieferungs­jah­res, es sei denn, die Kündigung wird erst nach Ablauf des ersten Belieferungsjahres wirksam.“

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Meine Forderung an FlexStrom AG: Verrechnung des Aktionsbonus in Höhe von 125, - mit der Rechnung Nr: 552481 vom 10. 06. 2010


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
14.06.2010 | 11:18
Firmen-Antwort von: FlexStrom AG
Abteilung: Pressestelle

Sehr geehrte Frau Pfingst,

gerne werde mich um Ihr Anliegen kümmern.

Grüße

Marc Breidbach
Assistant Online Relations
FlexStrom AG

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Kommentare und Trackbacks (4)


18.06.2010 | 20:43
von Nadine-Odette Pfingst noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Es wird sich um mein Anliegen gekümmert...


19.06.2010 | 09:53
von Nadine-Odette Pfingst gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Heute war die korrigierte Schlußrechnung in der Post. Im beiliegenden Anschreiben heißt es: "Anbei eine korrigierte Rechnung. Die vorausgegangene Rechnung wird ungültig... Guthaben wird innerhalb von drei Wochen dem Konto gutgeschrieben".

Sehr gut! Ich kann jedem nur empfehlen, mit Nachdruck und Androhung eines Mahnbescheides dran zu bleiben.

Vielen Dank und viele Grüße.

Pfingst


16.07.2010 | 12:40
von Nadine Pfingst | Regelverstoß melden
Das von FlexStrom innerhalb von drei Wochen zugesagte Geld steht noch aus, aber da ja eine datierte Rechnung mit Zahlungsziel vorliegt, sind nach Ablauf des Zahlungsziels automatisch Verzugszinsen fällig. So warte ich nun bis Mitte August und werde dann einen Mahnbescheid erwirken. Nach Zusendung der geänderten Rechnung ist ein Vorgehen dagegen wohl eher aussichtslos.

Hätte ja auch ohne klappen können.

20.07.2010 | 10:22
von Nadine Pfingst | Regelverstoß melden
Ich muß mich korrigieren: FlexStrom hat doch den vereinbarten Bonus - bereits am 09. Juli 2010 - überwiesen. Hatte es übersehen. Somit ist diese unsägliche Geschichte doch zu einem guten Ende gekommen.



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