Durch Hermes gelöste Beschwerde. | 1526 Views | 14.06.2010 | 13:24 Uhr
geschrieben von Philipp H.

Hermes Germany GmbH (Hamburg)

Transportbeschädigung - Hermes zahlt nicht

Hätte ich diverse Internetbewertung früher gelesen, dann hätte ich niemals zugestimmt, dass ein Bekannter von mir ein Verkleidungsteil für meinen Roller per Hermes an mich verschickt.

SCHLAGWORTE

Das Paket wurde von unseren Nachbarn angenommen, da ich gerade im Garten war. Das Paket sah äußerlich unversehrt aus, jedoch beim Öffnen stellte ich fest, dass das Paket sehr roh behandelt worden sein musste.

Das Verkleidungsteil war extra in Luftpolsterfolie verpackt, darum befanden sich Luftkissenpolster. Der restliche Raum war sogar mit Schaumstoffkugeln, die extra dafür gekauft worden waren, ausgefüllt.

Jedoch war beim Aufmachen zu Erkennen, dass zwei Luftkissenpolster kaputt waren. Diese sind wohl nur durch große Kraftaufwand zu zerstören. Und das, obwohl auf der Außenverpackung insgesamt sechs Hinweisschilder auf zerbrechliche Fracht angebracht waren.

Das Schlimmste kam jedoch erst jetzt zum Vorschein. Das Verkleidungsteil aus ABS Kunstoff war der Länge nach gebrochen.

Ich habe dann eine Stunde, nachdem ich das Paket erhalten habe, meine Reklamation eingereicht. Darauf hin musste ich die Außen-/ Innenverpackung beschreiben, sowie die Art der Beschädigung.

Heute kam dann, wie auch die letzten E-Mails, eine Standard E-Mail zurück, dass mein Schaden nicht reguliert werden kann. Aus folgendem Grund:

Ich zitiere: "Eine bei der Zustellung zusammen mit dem Kundenbetreuer erstellte und gegengezeichnete Schadenmeldung wurde nicht eingesendet. Auch ist hier weder eine Beschädigung der Außenverpackung registriert, noch bei der Zustellung angezeigt worden, so dass wir alleine hieraus resultierend von einem ordnungsgemäßen Transportverlauf ausgehen dürfen.

Für die Verwendung einer unzureichenden Umverpackung (Innenverpackung) können wir leider keine Haftung übernehmen. Hier verweisen wir u. a. ausdrücklich auf unsere AGB und die entsprechenden Verweise auf die Verpackungsbedingungen, nach denen die Sendung entsprechend ihres Inhaltes sowie der Art und Dauer der Beförderung geschützt und verpackt
sein muss. "

Keine weitere Prüfung von Verpackung und Verpackungsmaterial etc. Alleine die transportsichere Verpackung hat mit allem 10 Euro gekostet, die noch zu den 110 Euro an Kosten für das Verkleidungsteil hinzukommen.

In meinem Augen ist so eine Transportversicherung alleine dafür gut, um Neukunden zu gewinnen. Kommt es jedoch zum Schadenfall, dann nützt einem diese Transportversicherung nichts.

Ich werde künftig privat sowie bei Ebay vom Versand, sei es bei Verkäufen oder Käufen absehen. Denn 110 Euro für ein Verkleidungsteil, was nicht mehr benutztbar ist, sind für mich als Student viel Geld.

Ich hoffe, vielen Leuten hilft dieser Erfahrungsbericht und spart den Leuten Ärger.

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Meine Forderung an Hermes Germany GmbH: Haftung der Transportversicherung für den Schaden am Inhalt


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
16.06.2010 | 10:37
Firmen-Antwort von: Hermes Germany GmbH
Abteilung: Kundenservice

Sehr geehrter Kunde,

wir bedauern sehr, dass es Anlaß zur Beanstandung unseres Service gab. Wir möchten Sie bitten, Ihre Reklamation per E-Mail an

info-paket spider monkey hermes-europe. de

zu senden. Bitte geben Sie dabei Ihre vollständige Anschrift inklusive Rufnummer, sowie die Auftragsnummer an. In die Betreffzeile bitte "ReclaBox ID 32262" eintragen.

Sobald uns Ihre Nachricht vorliegt, werden wir umgehend eine Klärung veranlassen.

Mit freundlichen Grüßen

Kundenservice

Hermes Logistik Gruppe Deutschland GmbH

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Kommentare und Trackbacks (12)


15.06.2010 | 08:26
von ReclaBoxler-5348751 | Regelverstoß melden
Na, da wird die Verpackung wohl doch nicht ganz den Vorschriften entsprochen haben.
Hier nachzulesen:

2. Verpackungsbedingungen für Pakete

2. 1. Grundsätzliches

Sendungen sind durch den Auftraggeber nach Inhalt, Art der Versendung und Umfang sicher zu verpacken, damit eine Beschädigung während des Transportes ausgeschlossen wird und der Inhalt vor Verlust und Beschädigung geschützt ist. Zur Verpackung gehören immer eine geeignete Außenverpackung, eine geeignete Innenverpackung sowie ein sicherer Verschluss.

2. 2. Sichere Verpackung

Die Außenverpackung muss dem Inhalt gerecht so beschaffen sein, dass die verpackten Gegenstände nicht herausfallen, keine anderen Sendungen beschädigen und nicht selbst beschädigt werden. Es ist eine ausreichende Innenverpackung vorzusehen und durch Füllstoffe zu ergänzen. Bei transportsensiblen Gegenständen muss die Verpackung auf deren besondere Empfindlichkeit abgestimmt sein, um Eigenart, Menge sowie alle anderen Besonderheiten des jeweiligen Inhaltes im Einzelfall zu berücksichtigen. Die Verpackung muss den Inhalt der Sendung gegen Beanspruchungen, denen sie normalerweise während des Versands ausgesetzt ist (z. B. durch Druck, Stoß, Fall, Vibration oder Temperatureinflüsse) , sicher schützen.

2. 2. 1 Eine Außenverpackung muss hinreichend fest und druckstabil sein. Sie muss außerdem ausreichend groß bemessen sein, um Platz für den gesamten Inhalt und die notwendigen Innenverpackungsteile zu bieten. Sie darf keinen Rückschluss auf Art und Wert des Gutes zulassen.

2. 2. 2 Die Innenverpackung muss den Inhalt fixieren und zur Außenverpackung hin und bei mehreren Inhaltsteilen untereinander allseitig polstern. Verkaufs- und Lagerverpackungen sind oftmals nur für den palettierten Versand ausgelegt. Für den Einzelversand sind zusätzliche Verpackungsmaßnahmen (z. B. Formschaum) als Transportverpackung zwingend erforderlich.

2. 2. 3 Zum Verschließen der Pakete sind widerstandsfähige Materialien (z. B. reißfeste, selbstklebende Kunststoff-Packbänder oder faserverstärkte Nassklebebänder) zu verwenden, die den Sendungszusammenhalt garantieren. Je schwerer eine Sendung ist, desto widerstandsfähiger muss der Verschluss ausgeführt sein.

2. 2. 4 Verpackungen oder Verschlüsse dürfen keine scharfen Kanten, Ecken oder Spitzen, z. B. hervorstehende Nägel, Klammern, Holzsplitter oder Drahtenden, aufweisen. Die Verpackung muss das Transportgut vollständig umschließen.

Aufkleber auf den Paketen sind sinnlos, weil viel automatisch geschieht und die Packstücke den einen oder anderen Sturz erleben. Die meisten Versender wissen leider nicht, wie wirklich bruchsicher verpackt wird.

15.06.2010 | 10:37
von Philipp H. | Regelverstoß melden
Ich denke schon, dass die Verpackung den Richtlinien entspricht. Aber wenn man nicht genau Bescheid weiß, finde ich es unangebracht, so etwas zu sagen.

15.06.2010 | 10:40
von ReclaBoxler-8987751 | Regelverstoß melden
 spider monkey Philpp H.

Ich glaube nicht, dass die Verpackung den Richtlinien enntsprach, denn, wenn es so gewesen wäre, könnte auch der Inhalt nicht beschädigt werden.

15.06.2010 | 10:46
von Philipp H. | Regelverstoß melden
Meinen Sie, dass jedes nach Richtlinien verpackte Paket unbeschädigt ankommt? Ich habe keinen Richtlinienverstoß gemacht und ich denke, es ist relativ unfair, dass sie mir das gleiche wie die Hermes Logistik Gruppe unterstellen möchten, ohne jedoch die Umstände zu kennen. Ich hoffe, Ihnen passiert so etwas nicht.

15.06.2010 | 11:00
von ReclaBoxler-4813775 | Regelverstoß melden
Wenn das Paket äusserlich unversehrt war, wie Sie schreiben, und der Inhalt beschädigt, so kann nur die Schlussfolgerung "nicht sachgemäß verpackt" gezogen werden.
Da ist nicht dran auszusetzen. Das ist schlecht für Sie oder den Versender, aber man muss die Realität sehen.

15.06.2010 | 11:10
von Philipp H. | Regelverstoß melden
Aber genau das ist ja das Problem. Es wird wohl einfach davon ausgegangen, dass die Innenverpackung nicht Richtlinien gerecht ist. Aber die Sendung war dementsprechend verpackt. Wenn Hermes so argumentiert, dann wird man nie einen Schaden erstattet bekommen.

15.06.2010 | 11:31
von ReclaBoxler-4813775 | Regelverstoß melden
Vielleicht noch mal ganz langsam: >Wenn die Innverpackung korrekt ist und die Aussenverpackung unbeschädigt ist, kann NICHTS passieren. Für Laien vielleicht nicht so leicht ersichtlich, und deswegen gibt es auch Versandfacharbeiter, die ihr Handwerk verstehen.
Wir verpacken hier unter anderem Glas und Electronicteile, die einen Sturz aus drei Metern Höhe überstehen.

15.06.2010 | 11:35
von Philipp H. | Regelverstoß melden
Ich achte Ihren Beruf als Versandfacharbeiter, aber ich habe Hermes das auch geschildert, dass Paket unversehrt war. Die Beschädigung der Luftpolsterfolie im Inneren des Paketes ging meiner Meinung nach darauf zurück, dass starker Druck auf eine Deckellasche wirkte.
Danach muss die Deckellasche ohnen großartige Beschädigung in ihre Ausgangsposition zurückgegangen sein. Von außen war nichts zu erkennen.
So wurde der Sachverhalt auch Hermes geschildert.

15.06.2010 | 11:50
von ReclaBoxler-1218675 | Regelverstoß melden
Sie schreiben: "Ging meiner Meinung nach darauf zurück, dass starker Druck auf eine Deckellasche wirkte", dann war auch die Aussenverpackung nicht in Ordnung.

15.06.2010 | 12:34
von Gerd Mitleid | Regelverstoß melden
 spider monkey ReclaBoxler-1218675 & ReclaBoxler-4813775
Prinzipiell habt Ihr recht, aber es kann während eines Transportes auch bei einer sachgemäßen Verpackung zu Schäden des Versandgutes kommen, ohne dass auffällige Spuren an der Außenverpackung sichtbar sind.
Ein Sturz aus großer Höhe (Laderampe, Laufband) auf die flache Seite eines festen Kartons kann für solche Schäden sorgen.

15.06.2010 | 13:54
von Philipp H. | Regelverstoß melden
Ich kann es nur wiederholen. Dass Druck auf die Deckellasche einwirkte, ist eine Annahme meinerseits, da keine offensichtliche Beschädigung des Paketes erkennbar war. Die Innenverpackung entspricht jedoch den Richtlinien, ich habe mir diese gerade noch einmal auf der Hermes Internetseite durchgelesen. Mal sehen, was daraus wird.

30.06.2010 | 18:57
von Philipp H. gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Nach erneutem Zuschicken der Versanddaten wiederrum keine Regulierung des Schadens. Nach erneuter E-mail mit Androhung von Rechtsmitteln, Schadensregulierung




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