Durch Renault Deutschland gelöste Beschwerde. | 3244 Views | 17.06.2010 | 18:15 Uhr
geschrieben von Michael Gindra

Renault Deutschland AG (Brühl)

Kulanzregelung - Probleme mit Fahrwerk

Sehr geehrte Damen und Herren,

SCHLAGWORTE

im Juli 2009 hatte ich eine sehr teure Reparatur an meinem Renault Laguna Grandtour bezüglich des Fahrwerks. Ausgetauscht wurden folgende Teile: Spurstange, Zugstrebe, Querstabilisator, Axial-Kugelgelenk, zwei Kugelbolzen am Querlenker, Gummilager der Hinterachse, also fast das gesamte Fahrwerk.

Im November war das Fahrzeug regulär zur großen Inspektion mit Zahnriemenwechsel (auch nicht billig, aber muss ja nun mal sein).

Im April 2010 habe ich meine Winterreifen auf Sommerreifen wechseln lassen, hierbei wurde festgestellt, dass zwei Radschrauben nicht mehr fest wurden. Also erneut in die Werkstatt. Hierbei wurde die Radnabe inklusive Radlager ausgetauscht und erneut ein defekter Spurstangenkopf festgestellt. Austausch - Kosten der Reparatur 631,12 EUR.

Mein Antrag auf Kulanz am 6. Mai 2010 wurde abgelehnt, mit der Begründung: Der Radwechsel wurde nicht einer Renault-Werkstatt erledigt. Auf meine Frage nach der defekten Spurstange wurde gar nicht eingegangen.

Nach einem Telefonat (kostenpflichtige 01805er Nummer) empfahl man mir, nochmals den Fall zu schildern und die Unterlagen zuzusenden. Also sendete ich mein Anliegen erneut per E-Mail. Ich hörte lange nichts, am 11. Juni bekam ich Post von Renault Deutschland (Briefkopfdatum 07.05.2010), in dem wieder nicht auf die angesprochene Spurstange und die Kosten der Achsvermessung eingegangen wurde.

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Auszug im Wortlaut inkl. Rechtschreibfehler des Schreibens von Renault: "Ein von Ihnen geforderte Kulanz für Radnarbe (sic) und Spurstange ist leider über die Renault Deutschland AG nicht zu realisieren. Der Grund dafür ist das (sic) der Hersteller alle - wie im Wartungsheft vorgesehen - notwendigen Reparaturen bei einer Renault-Vertragswerkstatt als Vorraussetzung (sic) für eine Kulanz vorsieht." - Zitat Ende.

So so, liebe Renault Deutschland AG: Ein Wechsel von Winter- auf Sommerbereifung ist eine notwendige Reparatur laut Wartungsheft. Wusste ich noch gar nicht, ich habe es jedenfalls nicht gefunden. Und warum die Spurstange dabei erneut defekt ist und ausgetauscht werden musste, muss mir Renault Deutschland bitte einmal verraten. In der Renault Werkstatt Autohaus Dörrschuck jedenfalls wurde das Fahrzeug im April 2010 als verkehrsunsicher beschrieben, obwohl eine große Inspektion im Oktober 2009 durchgeführt wurde. Auch nett.

Für mich jedenfalls war dies mein erster wie auch letzter Renault. Erfahrung macht eben klug.

Viele Grüße aus Mainz

Michael Gindra

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Meine Forderung an Renault Deutschland AG: Kulanzregelung zur Reparatur/Kostenübernahme der Achsvermessung


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Kommentare und Trackbacks (8)


22.06.2010 | 11:31
von H. L. | Regelverstoß melden
Profile-Bild von H. L. Hallo Michael,

der Reifenwechsel ist keine notwendige Reparatur, da wird dir jeder Recht geben, lass da nicht locker und ich kann jedem nur raten, sich nicht alles gefallen zulassen und nachzugeben, denn es kann nicht sein, dass der Kunde zu denen kriechen muss und für dumm verkauft wird. Nicht den Mut verlieren, wird Zeit, dass selbst große Firmen wieder lernen, dass die Zeit, wo man sich von der Bürokratie alles gefallen liess, vorbei ist.
Nimm dir Rechtschutz und ´nen Anwalt, lass dich beraten und bestehe auf deinem Recht.


25.06.2010 | 10:34
von Michael Gindra noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Es hat sich bisher noch niemand von Renault-Deutschland auf die Beschwerde bei ReclaBox bei mir gemeldet.


09.07.2010 | 16:40
von Michael Gindra noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Beschwerde nicht gelöst - keine Reaktion von Renault Deutschland.


24.07.2010 | 09:57
von D. J. | Regelverstoß melden
Habe auch einen Laguna Bj. 2000 und bin eigentlich hochzufrieden.

Autohäuser meide ich allerdings, da die Kompetenz und Qualität äußerst fragwürdig ist. Wir haben auch einen Fiat, bei denen ist es noch viel schlimmer.

Hoffe, dass meinem Laguna so was nie widerfährt. Empfehle, bei teuren Reparaturen immer eine Zweitmeinung einzuholen.

26.07.2010 | 10:12
von ReclaBoxler-1454951 | Regelverstoß melden
Die Spurstange kann schon beim Befahren eines Bordsteins beschädigt werden und deshalb ist eine Reparatur aus Kulanz eher abzulehnen.

26.07.2010 | 17:23
von Michael Gindra noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Mit Telefonat Renault Deutschland vom 22.06.2010 wurde mir eine Kulanzgutschrift von 140,00 EUR zugesagt. Die Beschwerde werde ich erst als gelöst markieren, wenn die Gutschrift meinem Konto gutgeschrieben wurde. Michael Gindra


26.07.2010 | 17:26
von Michael Gindra noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Sorry, das Telefonat mit Renault Deutschland fand am 22. Juli 2010 statt.

Schön, dass sich endlich nach über sechs Wochen jemand meldet. Schade nur, dass man erst diesen Weg (ReclaBox) gehen musste.


01.08.2010 | 11:40
von Michael Gindra gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die telefonisch zugesagte Kulanzgutschrift wurde mir am 29. Juli 2010 gutgeschrieben.
Die Beschwerde ist damit gelöst.

Michael Gindra




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