Amtsgericht Delmenhorst (Delmenhorst)
Nicht zu glauben. Doch Bananenrepublik?
Eine große Telefongesellschaft aus Nds. erhob ca. 18 Monate nach Vertragsbeendigung Klage vor dem AG Delmenhorst wegen einer unbezahlten Rechnung. Mit dem Klagevorbringen log doch diese Telefongesellschaft rotzfrech das Amtsgericht Delmenhorst in der Form an, dass man einfach den Grund, warum die letzte Rechnung nicht bezahlt wurde, dem Gericht absichtlich vorenhielt.
Der Grund war Abzocke und Verdacht auf Abrechnungsbetrug. Es wurde u. a. festgestellt, dass der Gebührenzähler lief, ohne dass eine Gesprächsverbindung zustande kam. Die STA Oldenburg und deren LOStA, die ja erst vor kurzem lobend in der Zeitschrift "Die Zeit und im Weserkurier" wegen Verdacht auf vorsätzliche Rechtsbeugung und Strafvereitlung gegen einen Oberstaatsanwalt aus Hannover erwähnt wurden, hatte sich nach einer vorangegangenen Strafanzeige gemäß §187 StGB mit einhergehender Kreditschädigung gegen die Beklagte geweigert, ein Strafverfahren duchzuführen.
Nach einer Beschwerde beim GStA in Oldenburg, Herrn F, schrieb doch der GStA am 21. Januar 2007 so wörtlich unter dem Az Zs. 44/07-2, " Es handelt sich um eine Verleumdung, an deren Austragung im Strafverfahren kein Interesse besteht".
Lassen Sie, liebe Reclaboxler, sich es auf der Zunge zergehen "bei einer vorsätzlichen Straftat einer Telefongesellschaft mit einem finanziellen Schaden von rund 6.000 EUR zum Nachteil einer Privatperson besteht gemäß Art. 3 Abs. 1 GG kein öffentliches Interesse".
1. Frage an die Jusitz: Warum werden dann OWis wegen 0.30 Cent nicht bezahlter Parkgebühr bis zum Gefängnis verfolgt und das noch unter Nötigung in Tateinheit gegen völlig Unschuldige - beim AG Delmenhorst.
Noch während dieses anhaltenden Straftatbestandes gemäß §187 StGB klagt doch die Telefongesellschaft vor dem AG Delmenhorst auf Bezahlung der ausstehenden Rechnung.
Mehrfach wurde die Telefongesellschaft in Bezug auf die vorangegangene Rechnung um einen Verbindungsnachweis gebeten, dieser kam natürlich nicht. Dann hatte Creditreform, die Firma B. aus Oldenburg plötzlich das Heft mit der offenen Rechnung in der Hand. Hier geschah nun das Gleiche, die Firma B weigerte sich ebenfalls diesen Verbinungsnachweis vorzulegen.
Nun kam die Klage der Telefongesellschaft vom Amtsgericht Delmenhorst. Das Gericht wurde nun durch die Beklagte über die wahren Hintergründe der unbezahlten Rechnung von 89 EUR in Kenntnis gesetzt.
Manche Reclaboxler werden es nicht wissen, aber jeder Richter legt, bevor dieser zum Richteramt berufen wird, einen Eid im Gerichtssaal ab, der hier verkürtzt gemäß § 38 Abs. 1 DRiG lautet: "Ich schwöre, das Richteramt getreu dem Grundgesetz für die Bundesrepublik und getreu dem Gesetz auszuüben, nach bestem Wissen und Gewissen ohne Ansehen der Person zu urteilen und nur der Wahrheit und Gerechtigkeit zu dienen, so wahr mir Gott helfe".
Schreiben Sie Ihre Beschwerde.
Wenn nun ein Kläger, hier die Telefongesellschaft, mit dem benannten Zeugen die Firma B, den Richter vorsätzlich im Zivilverfahren anlügt, um den Richter zu seinen Gunsten zu beeinflussen, so erfüllt diese Handlung bereits den Strafatbestand des Prozessbetruges gemäß § 263 StGB. Darüber gibt es zwei Grundsatzurteile, des BGH Az 5 StR 526/96 und des OLG Bamberg Az. Ws 472/81.
Das Amtsgericht Delmenhorst war inzwischen über den anhaltenden Straftatbestand der Telefongesellschaft informiert, wollte diesen aber nicht zunächst beenden. Daraufhin stellte die Beklagte zu Recht Befangenheitsantrag, welcher natürlich abgelehnt wurde. Daraufhin beantragte die Beklagte die mündliche Verhandlung, natürlich auch abgelehnt.
Da die Sache sich nun immer mehr in Richtung vorsätzliche Rechtsbeugung bewegte, erklärte das Amtsgericht Delmenhorst die Beklagte Frau E. kurzerhand für prozess- und geschäftsunfähig und beendete damit dieses Verfahren. Man sollte doch unter dem Grundgesetz meinen und welches ja durch unsere Politiker bei besonderen Anlässen hervorgehoben wird, dass jeder Bürger das Recht (gemäß Art. 103 GG) hat, vor Gericht gehört zu werden. Beim Amtsgericht Delmenhorst kennen anscheinend die Richter das Grundgesetz noch ihren Richtereid nicht.
Weiter, nun wurde die Frau E. von der Polizei wegen Verdachts auf eine OWi in Delmenhorst angehalten und es ist ein Prozess anhängig. Dem Amtsgericht Delmenhorst wurde dazu der vorangegangene Beschluss dreier Richter am AG Delmenhorst übermittelt, dass die Beschuldigte ja rechtskräftig prozess- und geschäftsunfähig ist. Dieses Schriftstück vom 8. April 2010 befand sich natürlich nicht zur Verhandlung in der Gerichtsakte zum Mai diesen Jahres, auch nicht ein Fax mit Beweiskraft gegen die Zeugen.
Nun soll ich als Prozesbevollmächtigter glauben, dass diese überaus wichtigen und entlastenden Dokumente von den Justizangestellten des AG Delmenhorst so einfach vernichtet werden? Gegen den zutändigen Richter wurde Befangenheitsantrag mit 47 Seiten nicht widerlegbaren Beweismitteln gestellt, natürlich vom LG Oldenburg abgelehnt.
Nun will doch tatsächlich das Amtsgericht Delmenhorst gegen eine prozess- und geschäftsunfähige Frau wegen Verdacht auf eine OWi einen Strafprozess führen. Ich als der Unterzeichner habe mir von einer promovierten Person auf diesem Fachgebiet erklären lassen, was eigentlich prozess- und geschäftsunfähig für einen Menschen bedeutet. Glauben Sie mir, liebe Reclaboxler, da fehlen einem die Worte und es stellt sich für mich anders herum die Frage der Prozessfähigkeit.
Nun, Herr Amtsgerichtsdirektor und ehemaliger stellvertretender Bundesvorsitzender des Deutschen Richterbundes beim AG Delmenhorst, was ist Ihre Meinung zum Richtereid gemäß § 38 DRiG, zum §258a StGB und zum § 339 StGB in der Sache?
Manche Menschen können einfach nicht verlieren oder den Tatsachen ins Gesicht sehen.
Deswegen brauchen Sie aber nicht die Allgemeinheit mit Ihren Gestammel zu belästigen.
Dank ReclaBox können jedoch schwarze Schafe der Öffentlichkeit gezeigt werden, ohne irgendwo um Unterstützung betteln zu müssen.
Ich mag diese Beschwerde mangels fehlender Übersicht nicht beurteilen. Das Schöne daran ist doch: Einer Partei, egal welcher, geht es an den Kragen, und das ist das Gute an der Sache.
Sie glauben anscheinend, dass die Beschwerdeführer hier immer die Realität schildern, oder? Dann gehen Sie wirklich mit einer gehörigen Portion Naivität durchs Leben.
Gerade diese "so genannte" Beschwerde zeigt mal, wie realitätsfern einige Menschen ihre "Meinung" hier kundtun.
Was uns der Mensch hier verworren vorschwafelt, hat doch nicht im entferntesten etwas mit Tatsachen zu tun, sondern ist der Erguss eines Menschen, der nicht verstehen will, dass nicht alles nach seinem Willen geschehen kann.
Hier hat er/sie leider eine Plattform gefunden, wo er/sie sich selbst bemitleiden kann. Nichts anderes ist diese Beschwerde.
Die pöööööse, pöööse Welt will nicht so, wie er/sie will. Der/Die Arme. Da kann man sich nur kopfschüttelnd abwenden.
Die Beschwerde hier, u. a. über dieses Amtsgericht und die STA OL, sind Gegenstand einer gerichtlichen Untersuchung beim Euroepan Court of Human Rights Az 17132/10. Um überhaupt dort mit einer Beschwerde angenommen zu werden, bedarf es handfester Beweise. Sollte der EMGH in Straßbourg zu einem Schuldspruch kommen, gelten oder sind mehrere Richter dieses Amtsgerichts als straffälig anzusehen.
Wenn Sie sich hier schon arrogant und unwissend zur Sache meinen, äußern zu müssen, hätten Sie lieber den Kommentar vom 10. Mai 2010 im Weserkurier und in der Zeitschrift die Zeit bezüglich des verantwortlichen LOStA in OL lesen sollen. In diesem Artikel der Journalistin Frau Christiane K, "Im Zweifel für den Staatsanwalt", ging es um den öffentlichen Vorwurf der Rechtsbeugung und Strafvereitlung gegen diesen LOStA aus OL, der an diesem unglaublichen hier vorgenannten Gerichtsverfahren mit Verantwortung trägt. Vielleicht stammeln ja auch die Journalisten vom Weserkurier und der Zeitschrfit Die Zeit zur Sache. Auch hätten Sie mal den Leserbrief des Ex-Richters F. vom LG Stuttgart in der Süddeutschen im Jahre 2008 lesen sollen.
In Ihrem angehängten Bild wird lediglich der Eingang einer Beschwerde bestätigt. Sonst nichts! Wenn Sie dies Bild x-mal hier in der Box veröffentlichen, wird die Sache dadurch nicht glaubwürdiger.
Allein die Tasache, dass Sie die Sache hier in die Box tragen, zeigt doch, dass sich keine andere Instanz mehr mit Ihrem Wischi Waschi beschäftigen will.
Normalerweise nennt man das Querul___tentum.
Ich sehe gerade, die Schreiben stammen aus dem Jahre 2007! Das ist wirklich schlimm, dass Ihnen bis heute kein Mediziner helfen konnte. Wollen Sie nicht lieber über diesen Umstand eine Beschwerde verfassen?
Sie kommentieren hier so dummschwätzerisch, sind wohl einer der Betroffenen und fürchten um Ihren Job? Als Jurist begeht man nur einmal eine Straftat.
Könnte es auch sein, dass Sie nicht lesen konnten, weil Sie keine Brille dabei gehabt haben?
Von Verjährungsfristen bei Strafvereitlung scheinen Sie wohl auch noch nichts gehört - noch gelesen - zu haben.
Sie und ein paar andere Kommentatoren scheinen, richtige Dummschwätzer zu sein und beleidigend obendrein - strafbar gemäß §186 StGB. An Ihrer Stelle würde ich lieber den Mund halten.
Dem Beschwerdeführer wäre anzuraten, sich mal Ihre PC ID von den Betreibern übermitteln zu lassen.
Nur weil jemand nicht versteht, dass er/sie im Unrecht ist, so einen Aufstand hier zu machen.
Ich glaube an unsere Justiz und auch der geschilderte Fall wird ordentlich verlaufen sein. Es gibt halt immer einen Verlierer.
Das ist hier eben der Beschwerdeführer.
Sie verstehen nicht, weil Sie überhaupt keine Ahnung haben. Erst lesen, dann Gehirn einschalten, nachdenken und am Schluss kommentieren.
- Zuerst zockte man die Beklagte ab und zog Gebühren, die der Kläger nicht nachweisen konnte
- Dann wurde die Beklagte öffentlich verleumdet, welches durch den GStA schriftlich bestätigt wurde - Strafverfolgung nicht im öffentlichen Interesse
- Dann wurde sie verklagt, dabei wurden durch den Käger unwahre Angaben zur Sache vor Gericht gemacht - und das bei einer anhaltenden Strafat des Klägers
- Nun kann die Klägerin den mündlichen Prozess erzwingen, §495 a S. 2 ZPO
- Damit es eben zu keiner mündlichen Verhandlung kam wurde die Klägerin kurzerhand durch das hier genannte Gericht für geschäfts- und prozessunfähgig erklärt. Damit wurde gleichzeitig gegen Art. 103 GG und Art. 6 der Europäischen Menschenrechtskovention verstoßen.
Wer hier nun nicht weiss, was das geschäfts- und prozessunfähig bedeutet, zu Deutsch, sie wären total bescheuert und hätten einen Vormund.
Was man hier noch herauslesen kann, ist und darum wird es hauptsächlich gehen, das Gericht, welches die Beschuldigte per Beschluss unter Umgehung der vorgenannten Menschenrechte und Gesetze für bescheuert erklärte, will diese nun wegen einer OWi belangen.
Ein OWi Verfahren wäre nicht nur bescheuert, sondern es wäre eine vorsätzliche Straftat, denn die Beklagte ist ja per Gerichtsbeschluss "bescheuert".
Ich bin ja gespannt, wie das Gericht aus dieser Zwickmühle heraus kommen will.
Eine erwachsene Person per Gerichtsbeschluss auf das zarte Alter von sieben Jahren einzustufen und ohne diese gehört zu haben. Wäre in der Tat bananenhaft.
Wer unter dem Verdacht derartiger Vorwürfe steht, hat das Recht zum Schweigen.
Es steht zur Zeit der Vorwurf der strafrechtlichen Verfolgung gegen eine Person im Raum, die per Beschluss dieses Gerichts unter den §104 Abs. 1 BGB fällt. Der Antrag gemäß §104 Abs. 1 BGB ist von der Kanzlei S&S aus OL gestellt worden. Frau R. Dr. S. läßt auf eine Antwort seit Anfang dieser Woche warten, wie sie zu dieser Auffassung gemäß §104 Abs. 1 BGB gekommen ist. Der Beschluss des AG DEL gemäß § 104 Abs. 1 BGB gegen die beschuldigte Person ist durch die STA Oldenburg, Frau O. K, in 2008 in einem Ermittlungsverfahren u. a. gegen Richter des AG Delmenhorst bestätigt worden.
Ich glaube, da will jemand nicht einsehen, dass man nicht immer recht haben kann.
könnte es sein, dass Sie hanebüchen sind :-)?
Darf hier wirklich jeder seine Verfolgungsängste ausleben?
Statt endlich seine Niederlage einzusehen, zieht er immer wieder fadenscheinige Gegenargumente aus der Tasche, die keiner genauen Prüfung standhalten.
Aber nur weiter so. Der Unterhaltungswert ist auf jeden Fall sehr gut.
Ich habe schon so manches mal bei der Lektüre mehr als nur lächeln müssen. ZUGABE!
"Sagt mal, wo kommt ihr denn her? Aus Schlumpfhausen, bitte sehr".
Mal sehen, wo dann der Ermessensspielraum bei der STA OL gemäß §187 StGB, §258a StGB und §263 Abs. 2 StGB jetzt liegt. Bei einer OWi von 30 EUR gibt es keinen Ermessensspielraum bei der STA Oldenburg, die Beschuldigte ist ja auch kein Vorstandsvorsitzender einer Telefongesellschaft.
Wenn die Beschwerde oft gelesen wird, dann ist sie deshalb noch lange nicht glaubwürdiger. Schätzen Sie mal, wie oft Grimms Märchen gelesen worden. Sind die Geschichten deshalb zur Wahrheit geworden?
Der Beschwerdeführer erzählt hier nur seine Sicht der Dinge und unterschlägt, bewusst oder unbewusst, die Sachen, die ihm nicht in den Kram passen.
Ich glaube, wenn die Bombe platzt und sie wird, wird niemand mehr von einer Märchenstunde schreiben, sondern vor Wut heulen, dass seine Steuergelder deswegen den Bach runtergehen. Fünf Richter, eine OStAin und ein GStA haben eine unterschiedliche Rechtsauffassung, obwohl doch alle den gleichen Eid in Bezug auf Wahrheit im Gerichtssaal abgelegt haben! Gerichte sind keine öffentlichen Institutionen, gemäß BDSG, einfachmal hingehen und lesen, anstatt hier dauernd dumm rumzulabern.
Das ist doch wirklich nur Kokolores, um was es in dieser sinnfreien Beschwerde geht. Bombe platzt? Größenwahn oder Rechthaberei nenne ich das. Viel heisse Luft um nichts.
Es dient eher der allgemeinen Belustigung, wie sich angeblich verfolgte Menschen hier eine Plattform für ihr, ach so ungerecht behandeltes, Ego suchen.
Jetzt bitte nicht wieder mit Strafanzeige wegen Beleidigung oder sonst etaws drohen, weil, wie auch schon an anderer Stelle geschrieben, DIES sinnlos ist.
selbverständlich werde ich alle Ihnen nicht genehmen Mitarbeiter sofort entlassen. Sofern Sie es wünschen, wäre auch eine umgehende Inhaftierung möglich.
Alle Gesetze, die Ihnen nicht gefallen, werde ich nach Ihren Wünschen umgestalten. Für Einzelheiten dazu setzen Sie sich bitte noch mal mit meiner Behörde in Verbindung.
Abschließend möchte ich mich noch einmal für das furchtbare Unrecht, das Ihnen geschah, von ganzen Herzen entschuldigen und Ihnen, als kleine Wiedergutmachung, umgehend 20 Millionen Euro auszahlen, eine Tageskarte der Wuppertaler Schwebebahn schenken und die "pöse" Telefongesellschaft enteignen und Ihnen überschreiben.
Ich weiß, das ist nichts im Vergleich zu dem, was Ihnen widerfahren ist, aber ich hoffe, Sie akzeptieren mein Angebot.
Mit untertänigsten Grüssen
Ihr Ihnen zu Füßen liegender
B. Busemann
Ich glaube doch, dass Sie hier eindeutig überzogen haben. Eine entsprechende Mitteilung ging an das Justizministerium.
Der LOStA Roland Hermann aus Oldenburg und damaliger Staatsanwalt in Verden steht nach wie vor sowie damalige leitende Beamte der Polizei Verden unter dem dringenden Verdacht, im Sommer 1988 Drogenabhängige aus dem Raum Verden zu Verbrechen gegen das BtMG angestiftet bzw. durch Zusage der Straffreiheit, genötigt zu haben. Aus der Ermittlungsakte der STA Verden Az. NZS 2 Js 15522/88 geht hervor, dass es einen anonymen Anrufer gegeben haben soll, der die Straftat gegen das BtMG zwei Stunden zuvor der Justiz telefonisch mitteilte. Lange private Ermittlungen haben aber ergeben, dass der Anrufer bei der Justiz und Auftraggeber des BtM dieselbige Person waren. Im Ermittlungsverfahren gegen den LOStA Roland Hermann und die Polizei Verden, Az. NZS 302 Js 28583/01 erklärte der heutige LOStA Trendtmann in Verden schriftlich, dass er den Namen des Anrufers nicht preisgeben darf. Damit hat der damalige Staatsanwalt und heute LOStA in Oldenburg Roland Hermann das Landgericht Verden wissentlich vorsätzlich über das damalige Verbrechen und seine Hintergründe angelogen. Der Verantwortliche KK und Zeuge, hat gleichfalls eine vorsätzlich Uneidliche Falschaussage getätigt. Zur weiteren Vertuschung des Ganzen, wurde in der Ermittlungsakte gegen den LOStA die Tatzeit des Verbrechens auf 1976 vorverlegt.
Rechtsbehelfsbelehrungen zu Gerichtsbeschlüssen werden einfach weggelassen. In der OWi Sache und um die es hier hauptsächlich geht, wurde nun die damalige Beklagte mit einem Satz und ohne rechtliche Begründung wieder für geschäft- und prozessfähig durch den Vors. Richter M erklärt. Die STA Oldenburg weigert beharrlich sich gemäß § 160 Abs. 1 und Abs. 2 ein Ermittlungsverfahren gegen Zeugen und die nachweislich unbegründet das Gericht angelogen haben, in der OWi Sache durchzuführen.
Das ist schon mehr als bananenhaft für den Rechtsstaat. Die STA OL weigert sich auch Auskunft zu geben, ob der Vors. Richter M. aus strafrechtlichen Erkenntissen, die im Zusammenhang mit dem OWi Verfahren ihm zur Kenntnis gelangt sind, Strafanzeige gestellt hat.
Was erwartet man aber als unbescholtener Bürger von einem LOStA und der nach wie vor unter dem dringenden Verdacht steht als Staatsanwalt vor mehr als zwanzig Jahren Drogenabhängige zu Verbrechen gegen das BtMG angestiftet zu haben. Ganz abgesehen vom Verdacht seiner anderen in den Printmedien geschilderten Straftaten.
Nee, nee, manche lernen´s nie.
Wer der Lüge im Gerichtssaal folgt, begeht strafbares Unrecht und da haben Sie vollkommen Recht.
Wer von den Richtern sagt denn nun die Wahrheit, gemäß §38 DRiG?
Steuerhinterziehung und Rechtsbeugung der AO, sowie Beihilfe durch Unterlassen sind nicht strafbar. ES gab ein Ermittlungsverfahren gegen Vertreter einer Norddeutschen Stadt.
Die Staatsanwaltschaft OL wollte weitere Hauptbelastungsweweise, u. a. wie Bankeinzahlungsbelege über 283TDM, nicht sehen bzw. zur Kenntnis nehmen. Sie stellt sich mit ihrem Beschluss auf den Standpunkt, dass Steuerberater und Wirtschaftprüfer fachlich nicht in der Lage sind, derartige Straftaten gegen die AO zu erkennen.
Wer soll aus Ihrem letzten Gestammel schlau werden?
Wissen Sie eigentlich selber noch worum es geht?
Ich bezweifel das.
Und wie nannte man in der DDR die Menschen, die sich ihre eigene Realität schufen und hartnäckig trotz gegenteiliger BEWEISE darauf beharrten, nur sie hätten Recht und alles andere ist Lüge?
Man muss zwischen Recht und Rechthaberei unterscheiden, was der Beschwerdeführer anscheinend nicht kann.
Es ist inzwischen mehrfach bewiesen, dass Staatsbeamte, wenn es um deren eigenen Hals geht, auch im Gerichtssaal lügen. Siehe erst kürzlich die beiden verurteilten Polizisten wegen Falschaussage.
Haben Staatsbeamte im Gerichtssaal gelogen, sind sie rechtlich zur Verantwortung zu ziehen, wie jeder andere Bürger auch. Wie es aber hier scheint, will die STA Ol und das AG DEL da nicht ran.
Alles andere Gefasel und Geschreibsel ist daher unsinnig.
Am 13. September 2010 kommen auf Einladung des Bürgerforums Delmenhorst um 19:30 Uhr u. a. diese und andere Hingespinste zur Sprache.
Und, was ist bei dieser Einmannveranstaltung herausgekommen? Nichts oder noch mehr heiße Luft?
Ein wahres Wort und auch mein Gedanke.
P. D. schrieb an die Staatsanwaltschaft OL, dass ich den Safe hätte aufbohren lassen, nicht etwa das Innenfach, wie er aus der gestohlenen Rechnung doch selbst genau wusste. Vor der richterlichen Anordnung zur Hausdurchsuchung schrieb RA P. D. mich an, ich sei des schweren Einbruchdiebstahls überführt. Aus der Ermittlungsakte kann man jedoch eindeutig entnehmen, dass keine Türen aufgebrochen worden waren. Hier liest man auch, dass die 6.500 Euro aus einem Verkauf von 17 Krügerrand in Wien stammen sollen. Es gibt zwei Zeugen, die aussagen, dass unsere Mutter diese Krügerrand, Brillantschmuck, etc. im Dezember 2005 mit nach Wien nahm. Eine Zeugin sah diese Werte noch im Dezember 2005 bei unserer Mutter. Unsere Mutter kehrte am 02.02.2006 nach Delmenhorst zurück. Ich soll den Erlös aus den Krügerrand im Januar 2006 hier in Delmenhorst gestohlen haben. Wie kann das gehen? In mehreren Gerichtsverfahren stellte P. D. und seine Mandantin über Jahre weiterhin die Falsch-Behauptung auf, dass ich Türen und Safe aufgebrochen hätte und den Inhalt entwendet hätte. Sie schrieben auch an das Gericht, dass ich Schmuck gestohlen hätte. Das steht aber nicht in der Ermittlungsakte.
Seine Mandantin gab an, dass es eine Verkaufsabrechnung für diese Krügerrand gibt. Dieses sieht und hört man auf Video. RA P. D. steht dabei! Eine RA, die Zeugin war, forderte diese Abrechnung an. Wir erhielten diese Abrechnung nie! Die Mandantin des P. D. behauptet vor dem Landgericht OL, dass unsere Mutter diese Krügerrand und den Brillantschmuck nicht ungesehen durch den Zoll bekommen hätte. Sie wisse nichts davon. Einige Seiten später schreibt das Duo aber dann, dass unsere Mutter die Krügerrand in Wien verkaufen musste, da unsere Mutter nur über einen gering bemessenen Lebensunterhalt verfügen würde. Über den Schmuck der Mutter wüsste die Mandantin auch nichts. Eidesstattliche Versicherung! Im letzten Schreiben des RA und Notars P. D. an das Gericht beschreibt die Mandantin dann genau diesen Schmuck und behauptet, dass sie diesen zusammen mit 4-5 Koffern voller Gold in der Wohnung der verstorbenen Mutter aufgefunden haben will. Vorher versuchte man jedoch, wie o. a. die Versicherung wegen des Schmuckes zu erleichtern. Mehrere Prozesse lang, nach dem Tod der Mutter, fiel P. D. und seiner Mandantin diese Variante nicht ein. Die Mutter hätte einen gering bemessenen Lebensunterhalt. Eine Person, die im Besitz von 4-5 Koffern voller Gold, u. a. Krügerrand sein soll, wird gleichzeitig als verarmt hingestellt. Ob das bei der ARGE auch so einfach geht? Bei den Richtern ging dieses und mehr glatt durch. Bei der Staatsanwaltschaft OL und Generalstaatsanwaltschaft OL geht das auch alles glatt durch. Dieses Verhalten und noch weitere unfassbare Aktionen, bei denen sich dem Normalbürger alle Haare sträuben, für die er sicher hart bestraft werden würde, entsprechen jedoch bei diesen Menschen dem Gesetz! Kein Zeuge durfte bis heute zu Wort kommen. Die o. g. Aussagen kann ich schriftlich belegen. Herr Busemann und weitere Leute halten sich vornehm zurück.
Prima Idee! Was macht man aber, wenn die Staatsanwaltschaft und Generalstaatsanwaltschaft sich konstant weigert, gegen Gesetzesbrecher vorzugehen? Dann landete man nämlich wieder bei den gleichen Richtern.
Lassen Sie doch einmal Ihre "Vermummung" fallen oder ist es besser, dass Sie sich bei diesem Kommentar hinter einer Nummer verstecken? Für mich riecht es ganz danach, dass Sie durch Bürgergelder am Leben erhalten werden. Aufgrund Ihrer Aussage zwingen Sie mich förmlich dazu über einen bekannten Denkansatz zu grübeln. Warum würdigen Sie pauschal alle Bürger herab? Fühlen Sie sich dermaßen schlecht, dass Sie das nötig haben, um sich selbst zu erhöhen?
Prä#
Blatt 18 zu KRG Prä#. A. I/2. II. 258-3-09/10
vom 15. September 2010
Anlage 2 Alliierte III Betr. : Artikel V § 9. SHAEF-Gesetz Nr. 2 – Deutsche Gerichte – The MITRE Corporation WSEO/US EUCOM
Artikel V. § 9. SHAEF-Gesetz Nr. 2
Niemand darf in der BRD ohne Genehmigung der Militärregierung als Richter, Staatsanwalt, Notar oder Rechtsanwalt tätig werden!
Die Genehmigung einer solchen Tätigkeit muss vorher – also vor Beginn der Tätigkeit – für jeden Einzelfall in schriftlicher Form eingeholt werden.
Wenn aber die Anordnungen der Militärregierung nicht körperlich für jeden einzelnen Fall vorliegen, sind alle beteiligten Juristen an jedem bundesdeutschen Gericht nur privat haftende Personen ohne jegliche Rechtsgrundlage, da die BRD zu keiner Zeit ein Staat ist oder war.
Richter können demnach Urteile und Beschlüsse in ihrer Position an Privatpersonen nicht unterschreiben.
Gerichtsverwertbare Erklärung an Eides statt
nach VwGO §99; ZPO §§138, 139; gemäß GVG §§16, 21; GG Artikel 101; StGB §11
In Erfüllung meiner Vorlagepflicht gegenüber den Prozessparteien in der Rechtssache
Az __________________________erkläre ich
Herr / Frau: ____________________________
Geb. Datum: ___________________________
Geb. Ort: ______________________________
Tätig am Gericht in: _______________________
gerichtsverwertbar an Eides statt, in Kenntnis und im Bewusstsein der Strafbarkeit einer vorsätzlich falschen oder fahrlässig falschen eidesstattlichen Versicherung, dass ich Amtsträger nach deutschem Recht, Richter mit einer wirksamen Ernennung bin.
Mir sind die SMAD-Befehle und die SHAEF-Gesetze bekannt; und mir muss im Zusammenhang mit der Zulassung nach deutschem Recht bekannt sein, dass ich als Doppeljurist agiere.
Ich versichere auch die Mängellosigkeit und Gültigkeit des Geschäftsverteilungsplans des angehörenden Gerichts nach VwVfG §§ 33, 34, 43, 44 und 48 und versichere an Eides statt, daß ich der / die gesetzlich amtierende Richter/in in dem Verfahren bin.
Mir ist bekannt, dass das deutsche Recht für mich und alle Prozessbeteiligten gilt. Ich erkläre, dass ich in diesem Verfahren unparteiisch agiere. Ich bin weder einem Standesrecht noch Auftraggebern / Arbeitgebern verpflichtet.
Es gilt ausschließlich das Gerichtsverfassungsgesetz in der Fassung vom 22. März 1924. Ich bin bei einem deutschen Staatsgericht tätig.
Ort, Datum Unterschrift eigenhändig, lesbar.
Dienstsiegel:
Bleiben Sie besser bei Ihren Leisten, sprich Kosmetikstudio
www.innovative-kosmetik-delmenhorst.de/
Das, was Sie hier verzapfen, ist vollkommen unverständlich und genauso sinnlos, wie die ursprüngliche Beschwerde.
Weshalb nennen Sie Ihren Namen nicht oder wagen Sie es nur anonym, ein schlechtes Benehmen an den Tag zu legen? Ihre Intention zielt offensichtlich darauf ab, staatlich geprüfte Kosmetikerin pauschal für dumm erklären zu wollen. Ich kann übrigens ein „Einser-Zeugnis“ vorweisen. Können Sie das auch? Zudem bin ich Kaufmann im Reederei- und Schiffsmaklergewerbe und Betriebswirtin. Das zu Ihrem Teilwissens, welches Sie hier über mich kundtun. Wenn Sie hier etwas nicht verstehen, wird Ihnen das sicher niemand übel nehmen. Es bestehen zwei Möglichkeiten: a) nachlesen und informieren oder b) andere fragen, wie ich es hier auch gemacht habe.
Ihre kostenlose Werbung für mich finde ich aber wiederum sehr nett. Herzlichen Dank dafür!
Sie behaupten, dass die ursprüngliche Beschwerde sinnlos ist. Nun interessiert mich brennend, ob Sie ein Entscheidungsträger sind oder ob es sich bei Ihrer Feststellung lediglich um eine geistige Blähung handelt.
haben Sie nicht gelesen? Mich gibt es wirklich. Auf meiner Website finden Sie meine Telefonnummer. Wer die Wahrheit sagt, kann sich mit seinem Namen dafür verbürgen.
Wenn das Ergebnis einer Behandlung so aussieht, wie auf den verschwommenen Fotos?
Ein "Einser" Zeugnis haben viele Menschen, aber daraus zu schließen, man besitze Kompetenz und Realtätssinn, ist leider nicht richtig.
Wie heißt es so schön, "Einbildung ist auch ne Bildung".
Wer nichts wird, wird (Betriebs) Wirt. Und ist ihr dieses nicht gelungen, macht sie auf Versicherungen. . . äh Kosmetikstudio!
Brrrrrrrrrr, #-{
ReclaBox beliebteste deutschsprachige Verbraucherschutz-Seite
(Alexa August 2008)
schnell & einfach "Beschwerde lesen - Beschwerde schreiben"
LESEN!
Recht hat er, der Klabautermann! Neben dem unprofessionellen Internet-Auftritt nur sinnentfremdete Statements von Frau Janßen, die am Ende niemanden weiterhelfen oder gar glücklich machen.
Nanu? Sinnentfremdete Statements? Woher beziehen Sie Ihr angebliches Wissen? Oder besser, weshalb ist es Ihnen so wichtig, meine Aussagen als sinnentfremdet zu bezeichnen? Brennt es Ihnen unter den Nägeln?
Für Ihr Glück bin ich nicht zuständig. "Jeder ist seines Glückes Schmied!" oder "wie man sich bettet, so schläft man".
Fröhlichen Rutsch!
ich verstehe immer noch nicht, was Ihr "Kommentar" mit der Beschwerde des Erstellers zu tun hat?
Die einzige Gemeinsamkeit liegt wahrscheinlich in der Neigung, sich verfolgt zu fühlen.
Aber da gibt es sicher Medikamente.
01.07.2010 | 15:39
von ReclaBoxler-4420516 | Regelverstoß melden
spider monkey reclaboxler 5348751
Ich werde Ihnen schreiben, wozu Richter dieser Republik fähig sind.
Unterdrücken von Beweismitteln/Zeugen - AG Erfurt Ermittlungsverfahren gegen STA Erfurt - Vorwurf Straftaten
Bestellung von Vorbestraften zu Geschäftsführern einer GmBH entgegen § 6 Abs. 2 Satz 3 GmbHG. - AG Erfurt
Erhebliches Fälschen von Verhandlungsprotokollen - FG Hannover
Verfolgung und Vollstreckung gegen Unschuldige - AG DEL
Gegenüberstellung im Gerichtssaal zur Wahrheitsfindung, aber die Personen und die idenfiziert werden sollten, waren nicht anwesend - AG Wildeshausen
Ein Kriminalbeamter wurde angewiesen, nicht bei "den Zeugen" nachzufragen - wozu, wenn ein AG keine öffentliche Institution ist (so Landesamt für Datenschutz in Hannover) und Daten und Informationen für jeden frei verfügbar sind - AG Wildeshausen.
Und nun zum Abschluss der Knaller - mit Beschluss 2 BvR 2231/09 hat der zweite Senat des BVerfG eine Beschwerde abgelehnt (§93b
BVerfGG und 93a BVerfGG), wobei die Wahrheit vor Gericht nicht von verfassungsmäßiger Bedeutung ist.
Mehr ist dazu nicht zu sagen!
Du kannst Klabautermann & Co nicht für voll nehmen, die wollen Dich nur provozieren.
Es ist bewiesen, dass wir einen Staat im Staate haben und für diese Staatsangehörigen gilt nicht das Grundgesetz sowie das Legalitätsprinzip.
Ex-Richter Fahsel vom LG Stuttgart hat dazu einen ganz deutlich und ehrlichen Leserbrief in der Süddeutschen veröffentlicht, habe ich erst heute gelesen.
danke. So ist es und deshalb müssen wir dringend etwas dagegen unternehmen.
Wenn Richter einfach einen Menschen für geschäfts- und prozessunfähig erklären und ohne, dass dafür ein medizinisches Rechtsgutachten vorgelegen hat. Der Grund für diese Handlung der Richter waren Befangenheitsanträge, weil ganz offensichtlich ein versuchter Prozessbetrug einer klagenden Partei vertuscht werden sollte. Darüber hinaus sollte eine während des Prozesses anhaltende Straftat der öffentliche Verleumdung durch den Kläger nicht zur Sprache kommen. Zwei Straftaten in einem Zivilprozess und das ausgeführt von einer Telefongesellschaft.
Klabauterman, besorg die bloß die Akten über Deinen Anwalt, wenn Du hier mitdiskutieren möchtest. Tritt doch in den Verein für Rechtsmissbrauch eV. ein, dort wird man Dir Deine "sogenannten Verschwörungstheorien" schon vor die Nase halten.
Die Betreiber lassen leider den Beweis hinsichtlich Deiner Antwort nicht zu.
Diese Beschwerde ist schon unter Google zu finden, wenn Du den Namen des LOStA aus OL eingibst.
Antworte doch dem Klabautermann einfach nicht mehr. Der Typ ist völlig uninteressant.
Prima, habe es gesehen! Da kann man ja einiges unter diesem Namen finden. Hier ist es schon sehr weit gekommen. Es spricht Bände, dass ein Rechtsanwalt und Notar u. a. vor Gericht Sachen in Rechnung stellen kann, die er nachweisbar nicht bearbeitet hat, mit denen er nichts zu tun hatte. Seine Mandantin legt Prozessbetrüge am laufenden Band hin und verwickelt sich darin. Sie gibt dazu einen für jeden sichtbaren Meineid ab. Bis heute passiert nichts. Weshalb wohl nicht? Für mich liegt das auf der Hand. Interessant finde ich auch, dass Bürger der Stadt mir berichtet haben, dass dieser RA versuchen soll, die Villa unseres ehemaligen Bürgermeisters zu verkaufen. Erst Ende letzten Jahres soll man Beide in trauter Eintracht zusammen gesehen haben.
Ich las gerade den Leserbrief des Ex-Richters Fahsel. Kopiere Ihn doch bitte hier einmal ein.
Dazu fällt mir folgendes ein: Die Mandanten des RA waren Geschäftsführer eines Spielautomatenbetriebes in Wien. Ein geringer Nebenverdienst, so die Aussage der Mandanten vor Gericht. Spielautomatenbetriebe sollen in Wien mit dem Rotlichtmilieu verbandelt sein. Weshalb? Weil das nur ein geringer Nebenverdienst ist? In diesem Zusammenhang wurde der Club der Polizeifreunde Wien in der Presse genannt. Die Clubmitglieder können in der Wiener Innenstadt z. Bsp. parken, wo sie möchten, usw. In 2006 wurde ruchbar, dass der Wiener Polizeipräsident oder Chef bevorstehende Polizeiaktionen an das Milieu verraten hat. Dann war zu lesen, dass Clubmitglieder z. B. keine TV-Gebühren zu bezahlen brauchten. Die Herrschaften durften dafür den Puff aufsuchen. Wien ist eine Reise wert.
für den Prozessbetrug gibt es zwei Grundsatzurteile, OLG Bamberg vom 22.12.1981 Aktz. 472/81 und BGH vom 25.11.1997 Aktz. 5StR 526/96.
Der Prozessbetrug beginnt bereits mit einem falschen Sachvortrag bei Gericht. Wenn Du Beweise dafür hast, Strafanzeige und danach den Rechtsweg bis zum OLG. Es gibt Anwälte, die knallhart gegen Berufskollegen vorgehen, weiß ich aus eigener Erfahrung.
Danke! Bitte kannst Du mir die Adressen der Anwälte mailen oder mich anrufen?
Schon längst erledigt.
www.Kriminalstaat.de
www.Endzeiter.de
Eure Beleidigungen anderer Menschen und Eure unqualifizierten Äußerungen zeigen deutlich Euren Charakter. Die Welt braucht solche Typen nicht. Da Euch in der Realität schon lange niemand mehr zuhört, benutzt ihr den PC, damit ihr nun endlich, endlich wahrgenommen werdet. Eure Intention kann hier jeder erkennen, dafür braucht man noch nicht einmal ein Psychologe sein, sondern nur einen gesunden Menschenverstand zu besitzen: ihr würdigt andere herab, um Euch selbst zu erhöhen. Wie mies müsst Ihr Euch fühlen. Im Internet gibt es Spiele, da könnt Ihr Euch austoben, Eure Charaktere nach Wunsch erstellen und Euch groß tun. Wechselt mal da hin.
Sehr guter Beitrag! Genau so isses und nicht anders! Und warum?
§ 245 ZPO! Stillstand der Rechtspflege! Das ist schon alles. Kein Rechtsstaat! Kein gesetzlicher Richter! Keine Gewaltenteilung! Keine Verfassung! (Die Grundvoraussetzung für einen Rechtsstaat.)
Es fehlt grundsätzlich an der Rechtssicherheit und der Rechtsweggarantie. Beides war und ist von der BRinD nicht vorgesehen. (EuGH C-224/01)
Jeder, aber auch jeder, der meint, noch Hirn zwischen den Ohren zu haben, erkennt am gestrichenen § 15 GVG, was es mit dem Placebo "Rechtsstaat" in der BRinD auf sich hat.
Es gibt ihn nicht. Es gibt nur Barbara Salesch, Hold usw. Es gibt also nur eine Illusion dessen, was der Bürger so dringend braucht. RECHT!
*BRinD daher, weil die BRinD auch gegenüber dem EuGH und EGMR nicht als BRD auftreten darf. Sondern als Vertreter von Germany. Die BRD ist somit nicht Deutschland, sondern nur in Deutschland.
Hier ist nur noch die Frage. WIE LANGE NOCH?
Die Ratsmitglieder Stadt Delmenhorst sind schriftlich vom OB in Kenntnis gesetzt worden.
Bitte, bei welcher Behörde kann man derartige Anzeigen abgeben?
Übrigens, ich vertraue der Stadtspitze in Delmenhorst schon lange nicht mehr. Es schrieb doch eine Person der Stadt Delmenhorst das Amtsgericht Delmenhorst schon bezüglich eines Erbfalles an, obwohl die Erblasserin zu diesem Zeitpunkt noch lebte. Aber eben nicht mehr lange! Woher wusste diese Person, dass die Dame in Kürze ableben wird?
P. D. hatte nachweisbar Kenntnis, dass Post der gegnerischen Partei abgefangen wurde. Eine gestohlene und an die gegnerische Partei adressierte Rechnung landete bei RA P. D. Er verschaffte sich Kenntnis von dem Inhalt der gestohlenen Rechnung und verwertete diesen für seine Zwecke. Er schrieb den Absender an und beging Rufmord, indem er behauptete, dass die gegnerische Partei gestohlen hätte. Er forderte Schadenersatz und legte seine Kostennote bei.
Es lief eine Falschanzeige gegen die gegnerische Partei. Vor dem richterlichen Beschluss zur Hausdurchsuchung schrieb RA P. D. die gegnerische Partei an. Das Ergebnis der staatsanwaltlichen Ermittlungen läge vor. Die gegnerische Partei sei des “Schweren Einbruch Diebstahls” überführt. Auch hier forderte P. D. Schadenersatz und legte in gleicher Sache eine höhere Kostennote bei. Es war allerdings durch die Polizei dokumentiert, dass nicht eingebrochen worden war. Die gegnerische Partei erfuhr erst durch dieses Schreiben des Rechtsanwaltes P. D. von diesem unfassbaren Vorgehen gegen sie.
P. D. verklagte die gegnerische Partei. Er forderte die Bezahlung seiner Aktionen!
Dem Amtsgericht Delmenhorst verkaufte er die Geschichte gänzlich anders:
1. Er habe Kontakt mit der Firma aufnehmen müssen, um festzustellen, wer der Auftraggeber war.
Die Wahrheit:
P. D. wusste aus der gestohlenen Rechnung sehr genau, wer der Auftraggeber war. P. D. hatte Schadenersatzforderungen und eine Kostennote an diese Firma gesandt und dabei die Gegnerin fälschlich beschuldigt, gestohlen zu haben.
2. P. D. stellte weiter die Überprüfung Eintrittspflicht Versicherung in Rechnung.
Die gegnerische Partei konnte ein Schreiben der Versicherung vorlegen, aus dem klar hervor geht, dass P. D. zu keiner Zeit diesbezüglich Kontakt mit der Versicherung aufgenommen hatte. Darauf zog P. D. sofort seine Zeugen zurück. Es waren der Versicherung gegenüber auch nie Forderungen, die im Zusammenhang mit dieser Falschanzeige standen, benannt worden.
Dieses ist nur ein kleiner Auszug der unfassbaren Gesamtaktionen!
Der Vorsitzende der Rechtsanwaltskammer Oldenburg, Herr D., gibt mit seinem Schreiben vom 12. Mai 2011 zur Kenntnis, dass er hier ein Verstoß gegen rechtsanwaltliche Berufspflichten nicht feststellen kann.
de.reclabox.com/beschwerde/43615-landessparkasse-zu-oldenburg-delmenhorst-verletzung-des-bankgeheimnisses-durch-die-lzo-delmenhorst
Alles klar?