Durch Hard- & Softwarehandel Michael Presser gelöste Beschwerde. | 562 Views | 25.06.2010 | 19:45 Uhr
geschrieben von Frederic Thomas

Hard- & Softwarehandel Michael Presser (Ockenheim)

Online Shop Hightechschuppen

Im Feburar/März diesen Jahres habe ich im Internetshop www.hightechschuppen.de (www.michael-presser.de) eine SSD-Festplatte im Wert von ca. 150 Euro bestellt. Der Shop ist im rheinhessischen Ockenheim beheimatet und vertreibt diverse elektronische Geräte. Aber hoffentlich nicht mehr lange.

SCHLAGWORTE

Nach dem Erhalt der Bestellbestätigung überwies ich den Betrag zzgl. Versandkosten von EUR 6,90 in Vorkasse von meinem Bankkonto.

Bis heute warte ich auf meine bezahlte Ware. Der Shopbetreiber reagiert nicht auf meine Email-Anfragen (gesendet an InfoHightechschuppen.de). Die im Shop angegebene Servicenummer ist offenbar nicht besetzt, so dass meine Anrufe (Anzahl: mindestens einmal) nicht angenommen wurden.

Heute habe ich schriftlich per E-Mail meine Bestellung storniert. In diesem Schreiben fordere ich weiterhin den Shopbesitzer auf, den Überweisungsbetrag innerhalb von 14 Tagen zurückzuerstatten. Sollte ich den Betrag am 8. 7. 2010 nicht auf meinem Konto vorfinden, werde ich ein gerichtliches Mahnverfahren gegen Herrn Presser in Gang setzen und außerdem meinen Rechtsanwalt einschalten.

Ich hoffe, auf diesem Weg eine Resonanz auf mein Schreiben zu erhalten. Nach meinen Recherchen müsste es Herrn Presser untersagt werden, weiterhin im Internet Geschäfte zu machen.

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Meine Forderung an Hard- & Softwarehandel Michael Presser: Erstattung des Überweisungsbetrages incl. Zinsgewinn (5%)


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Kommentare und Trackbacks (5)


27.06.2010 | 10:54
von ReclaBoxler-3324562 | Regelverstoß melden
Bei Ihrem geforderten Zinsgewinn kann sich Herr Presser ja etwas Zeit lassen, damit das Ganze sich (für wen) dann auch lohnt.

28.06.2010 | 08:34
von F. Thomas | Regelverstoß melden
Ja, meinentwegen. Dann wäre es eine gute Alternative zu den Geldanlagen bei meiner Bank.
Ich könnte mir dann ggf. vorstellen, dass ich in Zukunft öfters bei Herrn Presser "einkaufe".

28.06.2010 | 14:06
von Sönke Trzaska | Regelverstoß melden
Im Feburar/März bestellt, am 25. 06. die Bestellung storniert und nun denken Sie so langsam darüber nach, ein Mahnverfahren einzuleiten bzw. einen Rechtsanwalt einzuschalten?

Donnerwetter! Sie sind ja von der ganz schnellen Truppe! *kopfschüttel*

Kein Wunder, dass Herr Presser diese Masche beibehält, wenn seine "Kundschaft" so arglos auf dieses Geschäftsgebaren reagiert.

Wenn Sie Tipps brauchen, finden Sie hier weitere Beschwerden über Herrn Michael Presser aus Ockenheim, mit diversen Ratschlägen und Beiträgen von engagierten, hilfsbereiten Menschen:

de.reclabox.com/beschwerden/suche?searchstr=presser

Viel Glück in Ihrer Angelegenheit! :-)

28.06.2010 | 15:43
von F. Thomas | Regelverstoß melden
Hr. Presser hat den Betrag (incl. geforderte Zinsen) überwiesen. Die Beschwerde kann geschlossen werden.

02.07.2010 | 21:30
von Frederic Thomas gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ja, ich hatte aus beruflichen Gründen leider vorher keine Zeit für solche Sachen gefunden.

Ich habe, wie schon geschrieben, mein Geld inzwischen zurückbekommen. Ich kann den Leuten, denen Herr Presser ebenfalls noch Geld schuldet, nur raten, Zinsen zu verlangen.

Jedenfalls bei größeren Beträgen. Herr Presser zahlt die Zinsen ohne Widerworte. ;-)




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