FlexStrom AG (Berlin)
FlexStrom - erpresst Kunden mit Preiserhöhung
FlexStrom schickt etwa drei Monate nach Beginn ein als Werbeflyer getarntes Anschreiben. Viel Blah blah soll die darin versteckte Preiserhöhung tarnen. In meinem Fall ca. 23% Erhöhung des Arbeitspreises und 300% Erhöhung der Grundgebühr. Dagegen wird widersprochen.
Vielleicht sind die Antworten von FlexStrom für Leute, die wechseln wollen, ganz interessant.
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Antworten FlexStrom:
Mit unserer Vertragsbestätigung haben wir Ihnen angeboten, den Strompreis bis zum Vertragsjahresende für Sie abzusichern. Sie haben sich gegen diese Absicherung entschieden, sonst hätten Sie den Garantiepreis überwiesen.
FlexStrom ist also kein Monopolanbieter, der die Preise einseitig festsetzen kann. Im Gegenteil: Als Ihr Energieversorger bemühen wir uns stets, einen optimalen Strompreis für Sie zu erzielen. FlexStrom steht dafür, dass Energie in Deutschland auf Dauer bezahlbar bleibt. Eine weitere Belastung der Bürger lehnen wir strikt ab.
Wir bitten deshalb um Ihr Verständnis, dass wir Ihnen eine Kalkulationsgrundlage nicht zur Verfügung stellen können.
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Seit dem 1. Januar 2010 stieg jedoch die Umlage zu Förderung erneuerbarer Energien (EEG-Umlage) um rund 75%. Dies ist eine staatliche Festlegung, auf die FlexStrom keinen Einfluss hat. Dennoch ist es uns gelungen, die Kostensteigerung nicht vollständig an Sie weiter zu geben, sondern den Preisanstieg für Ihr kommendes Vertragsjahr so gering wie möglich zu halten.
Wir werden Ihnen die Preiserhöhung mit Offenlegung unserer Kalkulationsgrundlagen nicht nachweisen, da wir dazu nicht verpflichtet sind, aufgrund der Tatsache, dass FlexStrom ein Lieferant und kein Netzbetreiber ist. FlexStrom als Lieferant benötigt auch keine Genehmigung für eine Preiserhöhung. Aufgrund des Preisanpassungsschreibens haben Sie nur die Möglichkeiten, den neuen Preis anzunehmen oder den Vertrag mit dem eingeräumten Sonderkündigungsrecht zu kündigen.
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Wer also wechseln will, sollte sich die Geschäftspraktiken von FlexStrom vor Augen führen. Hier geht es darum, die Kunden mit Methode übern Tisch zu ziehen. Dieser Anbieter taucht inzwischen in vielen Beiträgen mit der Masche der Preiserhöhung nach ca. drei Monaten Bezugszeit auf; und in ebenso vielen Beiträgen geht es um den Bonus, der vorenthalten werden soll.
Kalkulieren Sie einen Betrag für gerichtliche Kosten zu den Angeboten dazu. Ich werde die Bundesnetzagentur zu den "Gepflogenheiten" dieses Anbieters anschreiben. Da ich davon ausgehe, dass FlexStrom sich durch eine Kündigung dieser Angelegenheit entziehen will, wird rechtlicher Beistand durch einen Anwalt folgen. Ich werde über den Stand der Angelegenheit weiter berichten.
25.06.2010 | 19:48
Abteilung: Pressestelle
Hallo ReclaBoxler-1325545,
gerne nehmen wir uns Ihrem Anliegen an. Bitte schicken Sie mir hierzu eine kurze Mail mit Ihrer Vertragsnummer an online-relations (AT) FlexStrom. de
Vielen Dank!
Freundliche Grüße
Team Online Relations
FlexStrom AG
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Vielen Dank für Ihre Mail. Bereits zu Vertragsbeginn hatten Sie die Möglichkeit, sich für die optionale 12monatige Preisgarantie zu entscheiden. Diese war mit bescheidenen Kosten von 27,- EUR verbunden. FlexStrom empfiehlt angesichts der Preisentwicklung auf den Energiemärkten unbedingt die Preisgarantie. Mit der erweiterten 12monatigen Preisgarantie sind Sie optimal gegen alle Veränderungen am Energiemarkt geschützt, ausgenommen der gesetzlichen Umsatzsteuer. Leider haben Sie dieses Angebot damals nicht angenommen. Gern möchten wir Sie weiter zu den Konditionen beliefern, die wir Ihnen in der Auftragsbestätigung mitgeteilt haben. Deshalb bieten wir Ihnen an, die Preisgarantie i. H. v. 27, 00 Euro nachträglich zu zahlen. Die Preiserhöhung zum 01. 08. 2010 wäre damit hinfällig. Bitte teilen Sie uns mit, ob Sie mit diesem Angebot einverstanden sind. Anderenfalls müssen wir davon ausgehen, dass Sie zu den mitgeteilten Konditionen nicht weiter durch uns beliefert werden möchten. Dies würden wir sehr bedauern. Mit freundlichen Grüßen Online Relations --------------------------------------
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Den Widerspruch gegen die Preiserhöhung erhalte ich aufrecht. Das ist KEINE Kündigung. Ihre Antwort bestätigt nur einmal mehr, dass Sie mit niedrigen Preisen ködern. Ihre "Preisgarantie" ist der Versuch, schnell einen höheren Preis durchzusetzen. Eine Preiserhöhung ist in ihren AGB nicht angezeigt. Deshalb fordere ich Sie auf, den vereinbarten Festpreis und den Bonus ohne wenn und aber einzuhalten bzw. zu gewähren.
Beschwerde ist noch nicht gelöst.
Wer auch von den dubiosen Methoden dieses Anbieters betroffen ist, wehren Sie sich. Es sieht gut aus!
Antwrt an FlexStrom: Der Kündigung zum 31. 03. 2010 widerspreche ich. Bitte bestätigen Sie mir, dass bei dem von Ihnen benannten Termin 31. 03. 2010, mein zugesicherter Bonus über 80,00 €, an mich ausbezahlt wird. Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Kündigung zum 31. 03. 2011 widerspreche ich. Bitte bestätigen Sie mir, dass bei dem von Ihnen benannten Termin 31. 03. 2011, mein zugesicherter Bonus über 80,00 €, an mich ausbezahlt wird.
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Sehr geehrter Herr,
vielen Dank für Ihre Nachricht. Schade, dass Sie kein Interesse an einem klärenden Gespräch haben. FlexStrom ist Kundenservice sehr wichtig, das schließt den direkten Kontakt selbstverständlich ein.
Aus den vertraglichen Bedingungen geht ja hervor, dass Sie den Bonus nach zwölf Monaten Belieferungen erhalten. Dies hat sich nicht geändert.
Beste Grüße
D. H.
Leiter der Unternehmenskommunikation
FlexStrom AG
Einemstraße 22-24
10785 Berlin
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Antwort an FlexStrom:
-------------------------------------------------------------------- Klärend und Kundenservice sollen "wichtig" sein? Weshalb richten Sie dann Ihr Geschäftsgebaren nicht seriös aus? Sie tricksen bei allem, was von Ihnen kommt, herum! SIE haben zum 31. 03. 2011 gekündigt und treffen keine klare Aussage zur Bonuszahlung. Warum erklären Sie nicht eindeutig und klar, Ja wir überweisen den Bonus in voller Höhe, obwohl WIR zum 31. 03. 2011 gekündigt haben? Weil Sie mit dieser Trickserei versuchen, die Bonuszahlung wegen "unterjähriger" Kündigung einzubehalten.
Sehr geehrter Herr,
vielen Dank für Ihre Nachricht vom 20. 07. 2010, in der Sie Fragen zum Vertrag haben. Eine Kündigung ist immer nur zum Monatsende möglich. Eine außerordentliche Kündigung ist nur im Falle eines Umzugs möglich. Wir bitten daher um Verständnis, dass wir den Abmeldetermin nicht auf den 01. 04. 2011 legen können.
Haben Sie noch Fragen? Gern stehen wir Ihnen siebenTage in der Woche rund um die Uhr zur Verfügung. Nutzen Sie dazu unseren persönlichen und kostenlosen Kundenbereich im Internet: www.FlexStrom.de. Unsere telefonische Kundenbetreuung erreichen Sie montags bis freitags von 8 bis 22 Uhr und samstags von 10 bis 18 Uhr, Feiertage ausgenommen.
Freundliche Grüße
Ar. Pe.
FlexStrom-Serviceteam
Aber ich werde mir weder den Bonus entziehen lassen, noch werde ich die Tricksereien bei der Schlussabrechnung hinnehmen.
Der Rechtsweg wird beschritten.
Diesem Kündigungstermin ist widersprochen und zum 01.04.2011 von mir gekündigt. Als Antwort von FlexStrom kommt natürlich der übliche FlexStrom-Quatsch!
Da sich FlexStrom zum Ablauf wohl auch, wie zu erwarten, verhalten wird, und die Schlussrechnung verspätet, ohne Bonus usw. erstellen wird, geht es dann in die gerichtliche Klärung.
Mein Anwalt sieht die Durchsetzung der Sache positiv.
Wer auch von FlexStrom und deren dubiosen Vorgehen betroffen ist, wehren sie sich. Es sieht gut aus.
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www.vzhh.de/energie/30195/flexstrom-verbiegt-kundenrecht.aspx
Fazit: FlexStrom beugt sich!
Der Bericht dazu, ist unter http:// www.vzhh.de/energie/30195/flexstrom-verbiegt-kundenrecht.aspx nachzulesen.
Weiter geht es, wenn die Schlussrechnung erstellt wird.
Ich bleibe besser bei meinem Anbieter.
Also, FlexStrom hat wie eigentlich auch erwartet, die Schlussrechnung mit einer Nachforderung an mich erstellt. Vom Bonus war da dann auch nichts zu sehen. Dann der übliche Quark, ich solle begründen, weshalb ich der Ansicht sei, mir stünde der Bonus zu und ich soll FlexStrom erklären, wo in ihren AGB das stehe.
1. Schritt: Anschreiben an FlexStrom, zurückweisen der Nachforderung und Fristsetzung zur Zahlung des Bonus. Ankündigung des gerichtlichen Mahnverfahrens, wenn Zahlungstermin erfolglos verstreicht.
FlexStrom antwortet, die Nachforderungen aus der Tariferhöhung sei rechtens und Bonus gebe es keinen.
2. Schritt: Mahnbescheid gegen die Firma, namentlich die Vorstände beim zuständigen Gericht beantragt und zustellen lassen. Ankündigung, dass der Vollstreckungsbescheid bzw. die Klage als nächstes folgt.
FlexStrom berichtigt die Schlussrechnung. Keine Nachforderung mehr und der Bonus ist eingerechnet.
FlexStrom überweist mein Geld und die Gerichtskosten.