FlexStrom AG (Berlin)
Aktionsbonus verweigert
Meinerseites erfolgte eine form- und fristgerechte Kündigung zum 1. 03. 2010 wegen massiver Preiserhöhung. Erst auf Anfrage hin erhielt ich überhaupt nach über drei Monaten eine Abrechnung.
Hier wurde der schriftlich zugesicherte Aktionsbonus nicht berücksichtigt. Auf meine Beschwerde hin erhielt ich eine Nachricht auf den AB, dass mir dieser nicht zustehe, begründet mit den AGB. Angeblich hätte ich schon während der Vertragslaufzeit gekündigt.
Da die Kündigungsfrist zwei Monate beträgt, war dies ordnungsgemäß und stimmt auch mit Paragraph 7.3 überein, denn die Kündigung ist erst nach den zwölf Monaten wirksam.
Ich war nachweislich ein Jahr (Kalenderjahr) lang Kunde bei FlexStrom und habe ordnungsgemäß nach Ablauf der zwölf Monate gekündigt. Das heißt, der Aktionsbonus steht mir zu!
Ich schließe mich vielen Verbrauchern an, die sich von Flexstrom veräppelt fühlen. Im Moment bin ich weder abgeneigt, meinen Anwalt einzuschalten, oder auch z. B. Verbrauchershows im TV zu informieren. Ich bin maßlos enttäuscht.
30.06.2010 | 09:13
Abteilung: Pressestelle
Sehr geehrter ReclaBoxler-5196155,
bitte senden Sie uns eine Mail mit Anliegen und Vertragsnummer an online-relations (AT) flexstrom. de.
Wir kümmern uns gern um Ihr Anliegen.
Team Online Relations
FlexStrom AG
Wieso fehlt hier der Hinweiss, dass du die Laufzeit um einen Tag unterschritten hast? Du kanntest die Bedingungen bei Vertragsabschluss.
Ich habe die AGB gelesen und sehr wohl verstanden.
Was will ich mehr?