943 Views | 02.07.2010 | 08:05 Uhr
geschrieben von Kristina Nitsch

Vodafone Kabel Deutschland GmbH (Unterföhring)

Grundgebührabbuchung trotz Kündigung, Schadenersatzforderung

Nach meinem Umzug habe ich meinen Vertrag mit Kabel Deutschland gekündigt, diese haben die Kündigung trotz mehrfacher Kontaktaufnahme nicht akzeptiert.

Nach Wochen wurde mir dann die Kündigung zu Ende Mai bestätigt. Trotzdem wurde die Grundgebühr für Juni abgebucht und nicht erstattet, stattdessen schickte mir Kabel Deutschland eine Rechnung mit einer Schadensersatzforderung.

An meinem neuen Wohnort kann Kabel Deutschland mir keine Leistungen zur Verfügung stellen, trotzdem soll ich Schadenersatz zahlen!

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Meine Forderung an Vodafone Kabel Deutschland GmbH: Erstattung der Grundgebühr für Juni und keine weiteren Forderungen


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Kommentare und Trackbacks (5)


03.07.2010 | 12:44
von Rainer Richtig | Regelverstoß melden
Also, es ist Abzocke, wenn du dich nicht an deinen Vertrag halten willst, den du über 24Monate wissentlich abgeschlossen hast?

Ach so.

06.07.2010 | 14:24
von Jeannette Steffen | Regelverstoß melden
Hallo,

mein Vertrag endete auch Ende Mai, da auch in meiner neuen Wohnung kein Kabel Deutschland im Angebot ist. Meine Kündigung wurde akzeptiert, trotzdem soll ich auch für Juni eine Grundgebühr bezahlen. Nach einem Anruf teielte man mit, dass es ein Fehler war, aufgrund der Umstellung (irgendwas mit ihrem Computersystem).
Allerdings läuft da bei mir auch noch einiges falsch. Bin noch am Klären, aber die sind nicht so schnell.

Ich finde es falsch.

12.07.2010 | 17:36
von Kristina Nitsch noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Keine Stellungnahme von Kabel Deutschland.


05.11.2010 | 10:20
von Dirk Fischer | Regelverstoß melden
Die gleichen Probleme bei mir: Erst konnten die Zahlungen nicht zuordnen, da ich die Frechheit hatte, zwei Rechnungen für das gleiche Kundenkonto mit einer Überweisung zu bezahlen, daraufhin Sperre des Anschlusses. Dann sagte mir der Telefonsupport, ich bräuchte die ungerechtfertigten Mahngebühren nicht zu zahlen, die wären ausgebucht, und prompt wieder Sperrung wegen der offenen Mahngebühren (die tatsächlich ausgebucht waren, aber trotzdem hätten bezahlt werden müssen, da die Ausbuchung erst nach dem Abrechnungslauf stattfinden würde).
Aus Wut habe ich fristlos aufgrund nicht erbrachter Leistungen gekündigt, dies wurde auch sofort akzeptiert. Der Techniker, der mir den Anschluss stilllegen sollte, erwies sich dann allerdings als Vertreter, der mich dazu überredete, den Kabelanschluss wieder zu beauftragen, allerdings ohne Anschlussgebühr. Kurz darauf bekam ich eine Auftragsbestätigung über u. a. 49,90 € Bereitstellungsentgelt.
In der Schlussrechnung für den alten Vertrag wurden dann noch einmal über 60 € Schadensersatz geltend gemacht.
Ich habe der Rechnung und der Auftragsbestätigung widersprochen und mit Anwalt, Medien und Verbraucherschutz gedroht, und siehe da: sie bewegt sich doch. Alles wird gut.
Gruß
Dirk Fischer
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05.11.2010 | 10:28
von Dirk Fischer | Regelverstoß melden
 spider monkey Rainer Richtig: Klar, wenn man umzieht, kann man nicht mehr danach planen, wo und wann man ggf. einen Job oder ähnliches bekommt, sondern muss seine Umzugspläne danach richten, wie die Restlaufzeiten der Verträge mit den Telefon-, Internet-, Gas-, Strom- oder Fernsehanbietern liegen?
Bei Umzug in ein nicht versorgtes Gebiet besteht eigentlich immer ein Sonderkündigungsrecht, anders geht es einfach nicht. Dies wurde mir bei Abschluss meines neuen Vertrages übrigens vom Kabel-Vertreter auch zugesagt, da ich ebenfalls einen Umzug in ein nicht versorgtes Gebiet plane.



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