943 Views | 02.07.2010 | 08:05 Uhr
geschrieben von Kristina Nitsch
Nach meinem Umzug habe ich meinen Vertrag mit Kabel Deutschland gekündigt, diese haben die Kündigung trotz mehrfacher Kontaktaufnahme nicht akzeptiert.
Nach Wochen wurde mir dann die Kündigung zu Ende Mai bestätigt. Trotzdem wurde die Grundgebühr für Juni abgebucht und nicht erstattet, stattdessen schickte mir Kabel Deutschland eine Rechnung mit einer Schadensersatzforderung.
An meinem neuen Wohnort kann Kabel Deutschland mir keine Leistungen zur Verfügung stellen, trotzdem soll ich Schadenersatz zahlen!
Meine Forderung an Vodafone Kabel Deutschland GmbH:
Erstattung der Grundgebühr für Juni und keine weiteren Forderungen
Firmen-Antwort ausstehend seit
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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Ach so.
mein Vertrag endete auch Ende Mai, da auch in meiner neuen Wohnung kein Kabel Deutschland im Angebot ist. Meine Kündigung wurde akzeptiert, trotzdem soll ich auch für Juni eine Grundgebühr bezahlen. Nach einem Anruf teielte man mit, dass es ein Fehler war, aufgrund der Umstellung (irgendwas mit ihrem Computersystem).
Allerdings läuft da bei mir auch noch einiges falsch. Bin noch am Klären, aber die sind nicht so schnell.
Ich finde es falsch.
Aus Wut habe ich fristlos aufgrund nicht erbrachter Leistungen gekündigt, dies wurde auch sofort akzeptiert. Der Techniker, der mir den Anschluss stilllegen sollte, erwies sich dann allerdings als Vertreter, der mich dazu überredete, den Kabelanschluss wieder zu beauftragen, allerdings ohne Anschlussgebühr. Kurz darauf bekam ich eine Auftragsbestätigung über u. a. 49,90 € Bereitstellungsentgelt.
In der Schlussrechnung für den alten Vertrag wurden dann noch einmal über 60 € Schadensersatz geltend gemacht.
Ich habe der Rechnung und der Auftragsbestätigung widersprochen und mit Anwalt, Medien und Verbraucherschutz gedroht, und siehe da: sie bewegt sich doch. Alles wird gut.
Gruß
Dirk Fischer
Bei Umzug in ein nicht versorgtes Gebiet besteht eigentlich immer ein Sonderkündigungsrecht, anders geht es einfach nicht. Dies wurde mir bei Abschluss meines neuen Vertrages übrigens vom Kabel-Vertreter auch zugesagt, da ich ebenfalls einen Umzug in ein nicht versorgtes Gebiet plane.