6246 Views | 07.07.2010 | 07:49 Uhr
geschrieben von Hr. Fluggast

Air Berlin PLC & Co. Luftverkehrs KG (Hamburg)

Trotz Reiserücktrittsversicherung keine Erstattung

Air Berlin und die Versicherung, die mit denen arbeitet und abkassiert. Reise gebucht, am gleichen Tag rückversichert und die Reise konnte wegen Arbeitsterminen nicht angetreten werden, der Zeitpunkt lag da drei Monate im voraus.

Keine Erstattung seitens AirBerlin, trotz rechtzeitiger Absage und Bitte um Storno. Ich finde es unmöglich. Fliege öfters auch die Inlandsstrecken und ständig sind Plätze frei.

Würde AirBerlin so schlau sein und am Flughafen LastMinute Flugtickets für diese Flüge anbieten, so würden sie wenigstens was davon haben. Aber lieber fliegen die mit leerem Flugzeug, als die Preise zum Schluss etwas zu senken!

Noch nie was von wirtschaftlicher Flexibilität gehört im weltweiten Markt?

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Meine Forderung an Air Berlin PLC & Co. Luftverkehrs KG: Volle Erstattung der zwei Tickets für zusammen 719, 47 (inkl. Versicherung)


Firmen-Antwort ausstehend seit
 
 
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Kommentare und Trackbacks (5)


07.07.2010 | 08:20
von ReclaBoxler-6216775 | Regelverstoß melden
Wie jeder weiß, tritt die Reiserücktrittsversicherung nur im KRANKHEITSFALL

www.airberlin.com/site/affiliate/partner-ab/erv/vergleich/DE_deu_vergleich_erv.pdf

in Aktion. Wenn Sie wegen anderer Umstände die Reise nicht antreten können, müssen Sie sich anders absichern, z. B. durch den Arbeitgeber. Wie und wann eine Fluggesellschaft ihr Produkt verkauft, bleibt ja wohl jeder Gesellschaft selbst überlassen. Sich darüber zu beschweren, ist unverschämt.

07.07.2010 | 10:09
von ReclaBoxler-8143865 | Regelverstoß melden
"Unmöglich" ist es, die Europäische Reiseversicherung als "blöd" hinzustellen, wenn man selber eben das war, bei der Unterzeichnung des Vertrages, in dem man die AVB "übersehen" hat!

07.07.2010 | 18:26
von ReclaBoxler-4912277 | Regelverstoß melden
Offenbar haben Sie sich noch in Ihrem Leben die Versicherungsbedingungen einer Reisekostenrücktrittversicherung durchgelesen. Denn sonst wüssten Sie, dass diese Versicherungen nicht greifen, wenn Sie z. Bsp. aus arbeitstechnischen Gründen eine Reise nicht antreten können.

Dass Flugtickets sofort bezahlt werden müssen, ist der Normalfall. Und man sollte sich vor Buchung von Flügen über die Tarifbedingungen der Airlines informieren: bei den ganz billigen Tickets mit niedriger Buchungsklasse kann man nicht mehr stornieren oder umbuchen.

14.07.2010 | 17:40
von Hr. Fluggast noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst.


18.07.2010 | 16:51
von ReclaBoxler-4912277 | Regelverstoß melden
Wie soll denn diese Beschwerde bitte gelöst werden, deren Ursache allein in der Person des Beschwerdeführers zu suchen ist?

Sie haben zwei billige und offenbar nicht stornierbare und umbuchbare Tickets gekauft und konnten den Flug nicht antreten, da Sie wider Erwarten arbeiten mussten. Für diesen Fall tritt keine Reisekostenrücktrittversicherung ein! Das gleiche gilt, wenn Sie die Flüge schon mal vorab gebucht haben, ohne dass Sie Urlaub eingereicht haben, oder Ihr Arbeitgeber den Urlaub noch nicht genehmigt hat.

Sollte Ihr Arbeitgeber Ihnen einen bereits genehmigten Urlaub kurzfristig aus wirklich wichtigen betrieblichen Gründen gestrichen haben, dann wenden Sie sich wegen der Erstattung der Kosten an ihn.

AirBerlin und auch der Versicherer der Reisekostenrücktrittversicherung haben sich absolut korrekt verhalten!



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