1376 Views | 13.07.2010 | 19:30 Uhr
geschrieben von Mario Kannegiesser

Media Markt (Speyer)

Service-Wüste Deutschland

Am 04.06.2010 kaufte ich im Media Markt eine Playstation 3. Diese schenkte ich meinem Sohn zum 10. Geburtstag, am 23.06.2010. Also ging das Gerät am genannten Datum zum ersten mal in Betrieb. Heute, am 13.07.2010 wollte mein Junior mit seinen Freunden, nach einem anstregenden Tag im Schwimmbad, einen Spieleabend einlegen. Doch siehe da, das Gerät funktionierte nicht mehr, es kam lediglich Ton, kein Bild mehr. Es stellte sich heraus, dass der HDMI Ausgang nach ca. 35 Betriebstunden defekt war.

SCHLAGWORTE

Also fuhr ich zum 2. mal zum Media Markt Speyer, das erste mal besorgte ich ein neues HDMI-Kabel, bekam es auch anstandslos umgetauscht. Ich erklärte der zuständigen Abteilungsleiterin die Lage und sie gab mir zu verstehen, bis dto. noch ziemlich freundlich mit, dass die PS 3 eingeschickt werden müsste. Da ich das aber so nicht aktzeptieren wollte, das Gerät war ja erst knapp 3 Wochen in Betrieb, verlangte ich nach dem Maktleiter. Sie teilte mir dann ziemlich angepisst mit, dass dieser nicht zu sprechen wäre, er wäre schon seit Stunden in einem Meeting. Das war natürlich gelogen, da ich die Person beim ersten Besuch im MM gesehen hatte. Dach einer längeren Diskussion mit der Abteilungsleiterin hatte ich lt. kein Recht auf Umtausch, das Gerät wäre ja schon 5 Wochen alt, Leihgeräte gibt es nicht. Ein anderer Mitarbeiter dieser Abteilung lies verlauten, dass mein Sohn doch mal ein Buch lesen sollte. Ich frage mich, ob es das Personal etwas angeht, wie mein Sohn seine Freizeit gestaltet - sie sollten sich besser auf das Tagesgeschehen konzentrieren und versuchen ihre Kunden zufrieden zu stellen. Die Konkurrenz schläft nicht! Mir wurde noch versichert, dass ich die reparierte PS3 binnen 2 Wochen abholen kann.

BESCHWERDEN GESUCHT
Haben Sie ähnliche Erfahrungen gemacht?
Schreiben Sie Ihre Beschwerde.

Unverrichteter Dinge verließ ich ziemlich sauer dann ohne PS3 den MM und fuhr in den real und kaufte eine neue PS3. Ich brauchte dieses Gerät an diesem Tag unbedingt, da der Spieleabend schon seit Wochen ausgemacht war. Dieser Spaß kostete mich nun 299, 00 Euro, viele Nerven und Benzin. eigentlich hätte ich seitens des Media Maktes doch etwas mehr Kulanz erwartet, so stellt man kein Kunden zufruíeden. Servicewüste Deutschland! In den USA hätte der Media Markt Konzern bestimmt eine Klage - wegen entgangener Spielfreuden - an den Hals bekommen!

Ich denke, die Media Markt Geschäftsleitung sollte sich mal Gedanken darüber machen, welche Mitarbeiter sie auf ihren Kunden loslässt. hier besteht wahrlicher Schulungsbedarf. in Punkto -wie geht man (Frau) mit Kunden um, wie stellt man (Frau) Kunden zufrieden, kann man Kunden behalten, bzw. Neukunden gewinnen.

Beschwerde bewerten!
Meine Forderung an Media Markt: Kompotentes Fachpersonal? !


Firmen-Antwort ausstehend seit
 
 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (13)


13.07.2010 | 20:04
von ReclaBoxler-5315282 | Regelverstoß melden
So ist das nun mal. Sie haben kein Recht auf Umtausch, sondern auf Nachbesserung. Im internet ist das anders, denn da schicken Sie das Gerät zurück und bekommen Ihr Geld wieder. Aber dieses Recht haben Sie im Einzelhandel nicht. MM schickt das Gerät ein und es wird repariert. Solange müssen Sie nunmal warten. Sollte das Gerät nicht reperabel sein, dann wird es umgetauscht.

13.07.2010 | 21:28
von Koerschke | Regelverstoß melden
Hallo, warum schimpfen Sie über die Servicewüste Deutschland. Seien Sie doch froh, dass der MediaMarkt den klasse Service erbringt und Ihnen dabei behilflich ist, Ihre Ansprüche aus dem Garantieversprechen, welches Ihnen der HERSTELLER SONY gegeben hat, in Anspruch zu nehmen. Und das macht er vermutlich auch noch kostenfrei für Sie. In einem gebe ich Ihnen aber uneingeschränkt Recht. Solche Kommentare wie "soll er mal lieber ein Buch lesen" o. ä. sind völlig fehl am Platz und helfen der Situation überhaupt nicht, auch wenn ich der Aussage inhaltlich zustimmen möchte. Eine Gruppe 10Jähriger kann man auch anders beschäftigen, gerade bei diesem Wetter. Aber wie gesagt, das Ist Ihre Sache.

13.07.2010 | 21:37
von Der Moralapostel | Regelverstoß melden
 spider monkey Mario Kannegiesser: Ich will Ihnen ja wirklich nicht zu nahe treten, aber wenn ich solche Passagen lese, wie "lange ausgemachter Spieleabend" oder "entgangene Spielfreuden", dann gibt es wirklich nur zwei Fragen: Welcher entarteten Generation entstammen Sie und Was züchten Sie da für eine Nachfolgegeneration heran?

Um die Zukunft dieses Landes ist es sehr schlecht bestellt!

#-{

13.07.2010 | 22:07
von Pokwan Hull | Regelverstoß melden
MM ist ein Discouter und kein Hersteller. Was wäre, wenn Sie die Ware beim Lidl oder Aldi gekauft hätten? Man sollte sich bewusst sein, was es bedeutet, wenn man beim Discouter seine Ware bestellt.
Ich kaufte einen Computer bei MM und stellte fest, dass irgend etwas nicht funktionierte. Am nächsten Tag ging ich hin und meldete den "Defekt". Sofort wurde der Computer überprüft von Fachpersonal und anschließend klappte alles wunderbar.
MM hat sich korrekt verhalten, dem Long Jong möchte ich empfehlen, sich vorher und ausreichend zu überlegen, was er kaufen will, dann verliert er auch kein Geld.

13.07.2010 | 22:23
von Soso | Regelverstoß melden
 spider monkey Pokwan Hull

Sorry, Sie scheinen auch zu glauben, die anderen sind dumm. Sie geben hier überall Ihren Senf dazu.

Ganz komisch - erst ein Kommentar von "Der Moralapostel" und direkt danach Sie!

13.07.2010 | 22:51
von ReclaBoxler-4510923 | Regelverstoß melden
 spider monkey Koerschke

Vertragspartner ist MM und nicht Sony. Die gesetzliche Gewährleistung muss von MM abgewickelt werden!

14.07.2010 | 02:10
von ReclaBoxler-3329733 | Regelverstoß melden
Beliebte Masche ist bei Media Markt erstmal "kulant" die Garantieabwicklung beim Hersteller zu machen, weil das Media Markt am wenigstens kostet. Wenn die Reparaturen auf Garantie nach zwei Versuchen nicht fruchten und der Kunde den ihm dann zustehenden Rücktritt vom Kaufvertrag verlangt, kommt Media Markt mit der Ausrede, dass das ja zweimal auf Garantie eingeschickt wurde und man quasi nur Mittler zwischen Kunde und Hersteller war, und nun Media Markt noch zwei Versuche im Rahmen der Gewährleistung zustehen.

Da hilft dann nur noch ein Gang zum Anwalt, musste ich leider auch schon mal feststellen.

14.07.2010 | 08:52
von Koerschke | Regelverstoß melden
 spider monkey RB - 4510923
Es ist mir bewusst, dass die Sachmängelhaftung eine Sache des Händlers ist, aber nur bei anfänglichem Mangel. Trotz Beweislastumkehr hat sich der Verfasser selbst den Wind aus den Segeln genommen, in dem er ganz fröhich schreibt, dass die PS3 ja vom 23. 06. bis zum 13. 07. einwandfrei funktionierte. Wo bitte schön ist da das Vorhandensein des Fehlers bei Übergabe der Sache. Hat er dieses auch während der Reklamation im Markt getan, war das nicht die beste Idee! Aus diesem Grund habe ich auch ganz bewusst vom "Garantieversprechen" gesprochen.

14.07.2010 | 09:03
von ReclaBoxler-4965871 | Regelverstoß melden
Ich habe eigentlich nur eine Frage dazu: Sind Sie nicht in der Lage, Ihrem 10jährigen Filius und seinen Freunden zu erklären, dass "Maschin kaputt" und der Spieleabend sich um zwei, drei Wochen verschieben muss? Anstelle dessen gehen Sie hin und kaufen - angeblich - noch einmal für rund 300 Euro so einen Blechkasten?
Hm, ich möchte "Der Moralapostel" in allem zustimmen.

14.07.2010 | 15:56
von ReclaBoxler-3350196 | Regelverstoß melden
 spider monkey Koerschke
Der Händler ist Vertragspartner und ist der Ansprechpartner während der ganzen gesetzlichen Gewährleistungszeit (sechs Monate, danach Beweislastumkehr bis zwei Jahre). Nur wenn der Händler aus irgendeinem Grund nicht mehr existiert, muss der Hersteller einspringen. Wie wollen sie auch sonst beispielsweise die Gewährleistung bei einem No-Name Produkt, wo der Hersteller unbekannt ist, einfordern?

09.08.2010 | 15:47
von Xyz Abc | Regelverstoß melden
Also. mal aufgemerkt und zugehört: Innerhalb der Garantie, welche sich in Deutschland meist um die zwei, drei Jahre dreht, MUSS der Verkäufer jederzeit umtauschen. Es liegt in der Hand des Käufers zu entscheiden, ob Umtausch oder Reperatur, auf die der Verkäufer eingehen MUSS (Gesetz ist Gesetz).

Also, lassen Sie sich nicht auf Spielchen ein, sondern verlangen Sie direkt nach dem Marktleiter und drohen mit Meldung an die Verbraucherzentrale, denn es ist Ihr Recht, für was sie sich entscheiden, da kann keiner auf den Hersteller oder den Zulieferer verweisen.

ALso, viel Spass beim nächsten Umtausch.

10.08.2010 | 08:21
von Garanbo | Regelverstoß melden
Es werden immer wieder die Produkthaftung (oder Gewährleistung) und die Herstellergarantie durcheinander gebracht. Die Produkthaftung ist gesetzlich und muss vom HÄNDLER übernommen werden. Im Regelfall beträgt sie zwei Jahre. Die Herstellergarntie ist dem gegenüber eine freiwillige Zusatzleistung des HERSTELLERS, die durch keinerlei gesetzliche Bestimmungen definiert wird. Unter www.garanbo.de/forum/11-Recht-und-Garantie/2-Was-ist-der-Unterschied-zwischen-Garantie-und-Gew%C3%A4hrleistung gibt es dazu weitere Infos.

Geht also der Kaufer hin und sagt, dass die PSP einwandfrei funktionierte und erst nach einigen Tagen defekt war, ist das ein offensichtlicher Streitpunkt, ob das ein Produktmangel war, der schon beim Kauf bestand. Es könnte auf minderwertiges Material zurückzuführen sein, doch die Argumentation wird schwieriger.

07.04.2011 | 15:38
von ReclaBoxler-7857327 | Regelverstoß melden
 spider monkey Xyz Abc

LOL, in welcher Traumwelt lebst denn?



Minimieren ÄHNLICHE BESCHWERDEN
Minimieren BESCHWERDE TEILEN
Minimieren BESCHWERDE KARTE
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Kommentieren Sie die Beschwerde hier:
Bild hochladen   Hilfe
Bitte lesen Sie unsere Nutzungsbedingungen , bevor Sie Ihren Kommentar abschicken. Wir behalten uns das Recht vor, inakzeptable oder kompromittierende Textinhalte zu löschen bzw. die Inhalte auf Ihre Glaubwürdigkeit zu überprüfen.
Alle Kommentare per E-Mail abonnieren
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 4 Fotos hinzufügen. Diese müssen im Format JPG, PNG oder GIF mit einer Dateigröße bis 5 MB pro Bild vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 0 Videos hinzufügen. Diese müssen im Format AVI, MPG oder MOV mit einer Dateigröße bis 20 MB pro Video vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
In Ihrem Beitrag sind Begriffe enthalten, die uns veranlassen, diesen Beitrag vor der endgültigen Freigabe zu prüfen. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Die Frist zur Kommentareditation ist abgelaufen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Beschwerde drucken:


Diese Seite verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Mehr Infos OK, alles klar!