Durch 1&1 Telecom gelöste Beschwerde. | 3210 Views | 14.07.2010 | 23:54 Uhr
geschrieben von Carsten Hensel

1&1 Telecom GmbH (Montabaur)

Datenmissbrauch, Verschleppung und Vertragsbruch bei 1&1

Nachdem ich pauschal bei verschieden Auskunfteien (Schufa usw. ) Auskunft nach § 34 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) verlangte, flatterte mir Mitte Juni 2010 das anliegende Schreiben der Infoscore Consumer Data GmbH (Infoscore) ins Haus. Darin ist die Einleitung eines Inkasso-Mahnverfahrens von 1und1 gemeldet, dass zu Unrecht eingeleitet wurde.

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In der Datenauskunft von 1und1 Ende 2009 war zu lesen: "Eine Weitergabe Ihrer Daten ist zu keinem Zeitpunkt erfolgt." Komisch, wurden doch meine Daten auch an den Bayrischen Inkasso-Dienst (BID) weitergegeben.

Also bat ich 1und1 Ende Juni in Anlehnung an meine Datenauskunft vom letzten Jahr erneut um Auskunft über die über mich gespeicherten und weiter gegebenen Daten und fragte dabei explizid nach Inkassounternehmen und Auskunfteien.

Anfang Juli kam dieanliegende Antwort von 1und1 mit Kopie der Auskunft vom letzen Jahr - also sinngemäß: keine Weitergabe der Daten. Wie schon zuvor, der Kunde wird für dumm und unmündig gehalten.

Meine Reaktion steht hier:

Sehr geehrter Herr R.,

vielen Dank für Ihr Schreiben und die neuerliche Bestätigung, dass keine Daten an Dritte weitergegeben wurden…

Dabei räumen Sie im Anschreiben schon ein, bei dieser Aussage gemogelt zu haben, da Daten im Rahmen der „Auftragsbearbeitung“ an den BID weitergegeben zu haben. Diese unterliegen sehr wohl dem BDSG, und zwar nach § 11, und sind bei einem Auskunftsersuchen nach § 34 BDSG selbstverständlich anzugeben.

Um Sie weiter Lügen zu strafen und Ihnen Datenmissbrauch vorzuwerfen, erhalten Sie hiermit eine Kopie der Infoscore Consumer Data GmbH zur Kenntnis.

Ich fordere Sie hiermit ein drittes Mal auf, mir Auskunft gemäß § 34 des BDSG über die zu meiner Person gespeicherten Daten zu geben, an wen sie weitergegeben und wozu sie gespeichert wurden. Ich bitte um Angabe SÄMTLICHER Weitergaben!

Weiterhin fordere ich Sie auf – um Ihnen eine kleine Freude zu machen nunmehr auch online über reclabox. de – bis zum 30. 07. 2010 eine Stellungnahme zu dem Verschweigen der Datenweitergabe abzugeben. Weiterhin fordere ich Sie auf, den Sachverhalt noch einmal aufzurollen, zu überprüfen, Schadensersatz zu leisten und Falscheinträge z. B. bei Infoscore löschen zu lassen.

SCHLAGWORTE

Zum Sachverhalt:

Von September 2007 bis Januar 2008 (! ) war es 1 & 1 nicht möglich, einen funktionstüchtigen DSL-Zu­gang und entsprechende Internettelefonie zu gewährleisten. 1 & 1 ist somit der Ver­tragserfüllung nicht nachgekommen. Meiner fristlosen Kündigung im Januar 2008 aufgrund des nicht funktionierenden Internetzugangs wurde von Seiten 1 & 1 nicht entsprochen, und der Port besetzt gehalten, sodass ich bis Juni 2008 keine Möglichkeit hatte, bei einem anderen Provider einen Internetanschluss zu erhalten. Das sind insgesamt 9 Monate keine Vertragsleistung von 1 & 1, für die ich jedoch einige Monate Zahlungen geleistet habe!

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Die Einleitung des Inkasso-Mahnverfahren war demnach falsch.

Begründung

Nach Ablauf eines 1&1-Vertrags mit einem 2. 000er DSL-Anschluss für 29, 99 € wollte ich im Jahr 2007 den DSL-Anschluss bei 1&1 weiter zu aktuell besseren Konditionen nutzen. Nach einem Anruf durch 1&1 erfuhr ich, dass an meinem Wohnsitz eine 16. 000er DSL-Leitung möglich sei, inkl. DSL-Telefonie für ebenfalls 29, 99 €. Im August 2007 startete der Vertrag aber nur mit einer 2. 000er Bandbreite. Auf Nachfrage erhielt ich einen Auszug der AGB, dass lediglichbis zu 16. 000 kbit/sgewährleistet werden. Technisch sei eben max. die 2. 000er Leitung möglich.

Im September 2007 begann dann der Anschluss minuten-, stunden- und tageweise komplett auszufallen, nachdem wegen meines Abzugs von 10 € für die Minderleistung für einige Tage der Anschluss gesperrt und wieder freigegeben wurde. Es erfolgte ein fruchtloser Schriftwechsel, mein Anwalt bekam erst gar keine Antwort. Auch Telefonate brachten nichts. Trotz dreifacher Fristsetzung gelang es 1&1 bis Januar 2008 nicht, die durchgehende Funktionsfähigkeit des Anschlusses zu gewährleisten, was die fristlose Kündigung durch mich nach sich zog. Erst Anfang Februar erhielt ich einen Anruf eines 1&1-Technikers, der einen Vor-Ort-Termin mit mir vereinbaren wollte und erstaunt tat, als ich die Kündigung erwähnte.

Da der Port von 1&1 besetzt blieb, konnte ich bei keinem neuen Anbieter einen DSL-Zugang abschließen. Mitte März 2008 teilte 1&1 mir schließlich mit, dass eine außerordentliche Kündigung nicht möglich sei, schrieb mir 10 € für den DSL-Ausfall gut, und hat zeitgleich den BID beauftragt, vermeintlich aufgelaufene Gebühren einzufordern. Gleichzeitig wurde bei der Infoscore Consumer GmbH ein Eintrag über die Einleitung des Inkasso-Mahnverfahrens veranlasst. Zu Unrecht, da weder der BID noch die durch 1 & 1 eingeschaltete Rechtanwältin Maren Feyler die Plausibilität der Forderung von 1 & 1 erkennen und durchsetzen wollte. Insofern ist die Einleitung des Mahnverfahrens zu Unrecht erfolgt. Der Eintrag bei der Firma Infoscore ist zu löschen.

Meiner Ansicht nach wurde die Angelegenheit vorsätzlich verschleppt. Das hat scheinbar Methode und gipfelt in der „heimlichen Weitergabe“ von Daten, die unter dem Deckmantel der Verschwiegenheit bis zum Beweis des Gegenteils nicht Preis gegeben werden oder mit Umschreibungen wie „Auftragsdatenverarbeitung“ nachgeschoben wird.

Im Übrigen verweise ich auf meinen vorangegangenen Schriftwechsel und bitte mir für die Ausfallzeit den bereits mehrfach bezifferten Schadensersatz zu erstatten. Insbesondere sind dabei Verluste durch den nicht zu betreibenden E-Bay-Shop meiner Frau zu beklagen.

Lotta continua!

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Meine Forderung an 1&1 Telecom GmbH: Stellungnahme, Löschung der Falscheinträge, Schadensersatz


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Kommentare und Trackbacks (7)


31.07.2010 | 18:36
von Carsten H. | Regelverstoß melden
Bis heute hat sich 1und1 nicht geäußert! Was tun, wenn eine Antwort ausbleibt?

04.09.2010 | 04:42
von Thomas B. | Regelverstoß melden
Scheint echt ne Firma zu sein, deren Geschäftsgebahren über die Unlauterkeit hinausgeht. Ich habe hier und auf anderen Portalen noch keine Beschwerde über 1 & 1 gefunden, wo diese Firma angemessen auf den Beschwerdeinhalt reagiert oder diesem gar abgeholfen hätte.
1 & 1 scheffelt die "Kohle" und leistet nicht vertragsgemäß, genau diese Erfahrung habe ich auch gemacht, leider!
Auch wenn das Klischee von der Servicewüste Deutschland im Allgemeinen nicht mehr ganz zutreffend ist, bei diesen "Internet-Raubrittern", wie 1 & 1 (und es gibt noch einige davon, gerade im Internet-, Mobilfunk- und Telekommunikationsbereich allgemein), die glauben, sie haben die "Goldader 2.0" gefunden und nun sprudeln die Gewinne nur so. Egal ob dafür etwas geleistet wird oder nicht, in dieser Branche und vor allem auch bei dem "Dienstleister". 1 & 1 entspricht dieses voll der Realität!
Anstatt sich in mühevoller Kleinarbeit mit den "Kundenanliegen" zu beschäftigen und sich damit u. a. einen soliden Leumund zu erwirken, kreieren sie lieber einen "künslichen Medienkasper" (D´Arc. oder wie er heißt) von einem Teil, der zu unrecht gescheffelten Kohle, und versuchen damit der massenmedienfixierten Öffentlichkeit genau das vorzugaukeln, was real überhaupt nicht vorhanden ist, Kundennähe!
Aber der Internetkunde ist ja so fern. Im anonymen Netz und derjenige muß nicht damit rechnen, wenn die Veräppelung herauskommt, öffentlich auf der Straße, in der Kneipe oder vor Freunden und Verwandten zur Rede gestellt zu werden oder gar in eine körperliche Auseinandersetzung zu geraten, wie das möglich wäre, wenn jemand von seinem Bäcker, Tankstellenwart oder auch Versicherungsvertreter aus der Nachbarschaft über den Tisch gezogen wird, der als konkret bekannte Person um seinen Glaubwürdigkeisverlust fürchten muß.
Eigentlich sollten hier endlich auch mal die verantworlichen Daten- und Verbraucherschützer aus den politischen Ebenen aufmerksam werden (oder darauf aufmerksam gemacht werden), aber verlassen kann man sich darauf wohl eher nicht. Die haben leider auch meist nur ihre "klischeehaften Feindbilder", gegen die sie kampegnenartig vorgehen und im Moment sind sie, wie viele Verbraucher leider auch, voll damit ausgelastet, zu verhindern, daß Google ihren Gartenzaun fotografiert.
Ja, wahrscheinlich gibt es gegen das Internetpiratentum auch nur den Weg mit dem Internet über derartige Machenschaften aufzuklären und damit die Zahl der "neuen Opfer" zumindest zu reduzieren.
Leider recherchieren die meisten Verbraucher erst, wenn die Probleme da sind. (Ich nehme mich da nicht aus, war bei mir genauso, aber für die Zukunft bin ich dabei, das zu ändern und vor Vertragsabschlüssen zu schauen, welche Resonanzen es über Produkt und Firma gibt!)
Natürlich ist es sicherlich auch wirksam, solche Unternehmen mit gerichtlichen Klagewellen zu überziehen und dementsprechend auch andere "Opfer" zu ermutigen, sich zu wehren.
Eine Klageschrift oder auch schon ein gerichtlicher Mahnbescheid ist von diesen selbstherrlichen "Herren (und Damen) über die Dienstleistung" eben nicht mehr zu ignorieren, so wie das mit Beschwerden über den Support (die dort bezeichnenderweise immer "Anfrage" genannt werden) meist geschieht.
Beharrlichkeit führt zum Ziel!

04.09.2010 | 04:43
von ReclaBoxler-9115026 | Regelverstoß melden
Da können Sie ja noch froh sein, den Werbeschwindel vor Vertragsabschluß bemerkt zu haben. Im Prinzip haben Sie ja da keinen materiellen Schaden, maximal einen ideellen.
Bei meinem mobilen Internetanschluß war´s leider nicht so, da wurde die versprochene Leistung nach zwölf monatiger Laufzeit einfach reduziert, bei gleich bleibendem Preis.

04.09.2010 | 09:35
von ReclaBoxler-2119924 | Regelverstoß melden
Hier nochmal:
ReclaBoxler-9115026 (auch wenn mir jetzt ´ne andere Nr. zugeteilt wird), sorry! Der vorangegangene Kommentar war für eine andere Beschwerde bestimmt!
Sie müssen sich ja verhöhnt vorkommen, wenn Sie das lesen. Ich habe volles Verständnis für Ihre Beschwerde und stehe ganz auf Ihrem Stanpunkt.
Weiß auch nicht, wie so etwas passieren kann.

14.11.2010 | 21:43
von Carsten Hensel gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Profile-Bild von Carsten Hensel Mit Schreiben vom 11.11.2010 erfuhr ich von der Aufsichtsbehörde für Datenschutz von der Löschung des Eintrages beim Datensammler Infoscore. Infoscore selbst bestätigte das in eriner aktuellen Selbstauskunft.

Die aufgelaufenen Forderungen an 1und1 werden sicher nicht einzufordern sein. Schließlich hat 1und1 es nicht einmal für nötig gehalten, auf die Anschuldigungen zu reagieren, geschweige, sich zu entschuldigen.

Cartsen H.


13.11.2011 | 16:21
von Steffi B. | Regelverstoß melden
War auch mal 1&1-Kundin. Mein Rat: Immer alles schriftlich mit Einschreiben, Fristen setzen und dran bleiben! Wenn etwas gesetzwidrig erscheint: Anzeige erstatten und/oder an Aufsichtsbehörde wenden. Das lässt dann auch 1&1 nicht mehr kalt.

18.10.2015 | 18:14
von Marina Trauter | Regelverstoß melden
Auch ich hatte mehrmals mit Infoscore zu tun. kann nur bestätigen was bereits schon geschrieben wurde. Absolut unseriös und kriminell der Laden.



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