Durch neckermann.de endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 475 Views | 17.07.2010 | 11:39 Uhr
geschrieben von Christiane Hoyer

neckermann.de GmbH i. Ins. (Frankfurt am Main)

Artikelinformationen im Nachhinein geändert

Ich habe am 04.06.2010 bei Neckermann einen "LG LCD 42LD450" bestellt.

SCHLAGWORTE

Laut der Artikelinformationen hat der LCD 100-HZ-Bildwiederholungsfrequenz, weshalb ich ihn auch zum Preis von 549,-- € bestellt habe.

Bei der Lieferzeit stand "sofort lieferbar". Da denkt man ja, mehr als eine Woche kann das nicht dauern. Nun hatte ich nach einer Woche immer noch keinen Liefertermin, da habe ich eine Mail an Neckermann geschrieben.

Nach zwei Tagen kam die Antwort: Ich solle mich noch gedulden. Am 18.06.2010 bekam ich dann endlich eine Karte mit dem Liefertermin am 21.06.2010. Der TV kam auch an diesem Termin und alles war super. Dann habe ich gemerkt, dass er von Zeit zu Zeit einfach AUS und wieder AN geht. Das hat sich gehäuft, also wollte ich mir nochmal die Testberichte auf der Neckermann-Seite durchlesen.

Da sah ich, dass die Artikelinformationen geändert wurden, und zwar wurde die Bildwiederholungsfrequenz von 100 HZ auf 50 HZ geädert. Ich war stinksauer und schrieb wieder eine Mail an Neckermann, nach einer Woche erst bekam ich diese Antwort:

"Vielen Dank für Ihre Mail. Wir bedauern sehr, dass Sie den Artikel beanstanden müssen. Wir sind gern bereit, Ihnen einen Preisnachlass in Höhe von 25,00 EUR anzubieten. Selbstverständlich können wir den Artikel auch umtauschen. Bitte teilen Sie uns Ihre Entscheidung mit."

Ich bin total sauer, weil ich einen LCD habe, den ich so nicht bestellt habe und der auch noch defekt ist und weil man mir auch nicht auf meine Fragen antwortet, z B. warum einfach still und heimlich die Artikelinformationen geädert werden, in der Hoffnung, dass alle, die einen gekauft haben, nichts bemerken.

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Kommentare und Trackbacks (3)


17.07.2010 | 11:55
von ReclaBoxler-341587 | Regelverstoß melden
Wenn Sie den Fehler gleich bemerkt haben, dann hätten Sie von Ihrem 14tägigem Rückgaberecht Gebrauch machen können. Da diese 14 Tage nun verstrichen sind, sollten Sie dem Kundenservice klar machen, dass Sie ein Recht darauf haben, einen 100 Hz Fernseher zu bekommen, genau so wie es in der Beschreibung stand. Das Ein- und Ausschalten ist allerdings ein Defekt, der repariert werden müsste. Das 25 Euro Angebot ist eine Frechheit. Ich würde allerding den Weg übers Telefon nutzen, denn erstens kann man im persönlichen Gespräch eher klar machen, worum es geht, und zweitens dauert der Mailverkehr zu lange. Auf eines sollten Sie aber achten: Immer schön freundlich bleiben, egal wie dumm sich der Gegenüber stellt, denn nur so erreicht man in den meisten Fällen etwas.

24.07.2010 | 11:25
von Christiane Hoyer noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Auf eine erneute Beschwerde bekam ich diese Antwort :

"Vielen Dank für Ihre Mail. Da uns leider ein Druckfehler unterlaufen ist, kann der Artikel nicht, wie ursprünglich beschrieben wurde, geliefert werden.

Selbstverständlich haben wir die Beschreibung sofort korrigiert, nachdem wir auf den Fehler aufmerksam wurden. In diesem Fall haben wir von unserem Recht auf Irrtumsanfechtung Gebrauch gemacht.

Wir bedauern, dass Sie die Ware nicht Ihren Vorstellungen entspricht. Bitte senden Sie uns den Artikel zusammen mit der Rechnung zu. Handelt es sich um einen mehrteiligen Artikel, benötigen wir ihn komplett."

Obwohl ich meine Telefonnummer mitgeteilt habe, ruft mich keiner zurück und ich möchte nicht stundenlang bei einer 0180 Nummer in der Warteschleife hängen. Ich soll jetzt den Artikel auf meine Kosten zurückschicken? Oder wie soll ich das verstehen?
Kein Entgegenkommen oder Einsehen von neckermann, das ist echt schade und unverschämt.


31.07.2010 | 12:23
von Christiane Hoyer endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Mir wurde angeboten, das Gerät abholen zu lassen, ohne Ersatz oder Entschädigung. Ich werde jetzt einen Brief an den Geschäftsführer schreiben.
Damit bin ich nicht zufrieden.




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