Durch LR-electronics gelöste Beschwerde. | 290 Views | 17.07.2010 | 13:56 Uhr
geschrieben von Fabio Fasulo

LR-electronics (Buchholz)

Keine Reaktion nach Rücksendung aufgrund von Falschlieferung

Am 20.06. 2010 habe ich auf lr-electronics.de die Notebooktasche "be. ez LEvertigo lime drop - silver grey &lime inside" als Geschenk für meine Freundin bestellt.

SCHLAGWORTE

Ich habe dabei die dort angebotene "Billiger gesehen?"-Funktion genutzt, da ein Mitbewerber tatsächlich die Tasche günstiger angeboten hatte, aber die Tasche dort nicht lieferbar war. Ich erhielt unverzüglich eine Antwort von Herrn. Rxxx, dass er mir die Tasche günstiger anbieten könne und diese lieferbar sei. Dementsprechend war die Bestellung schnell abgeschickt und auch die Lieferung erfolgte recht schnell (23.06.2010).

Leider stellte sich nach Übergabe des Geschenks heraus, dass eine falsche Farbvariante der Tasche zu gesandt wurde, weshalb ich die Tasche am 06.07.2010 zurückschickte mit der Bitte um Korrektur/Umtausch.

Bis heute kam leider - wie auch in den anderen, hier genannten Reklamationen an LR-electronics - keinerlei Reaktion von Seiten Herrn. Rxxx.

Mehrere Mails blieben unbeantwortet, telefonisch ist nur der Anrufbeantworter zu erreichen, die korrekte Ware wurde nicht zu gesandt und auch eine Erstattung blieb aus.

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Meine Forderung an LR-electronics: Zusendung der korrekten Ware oder Erstattung des Kaufpreises


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Kommentare und Trackbacks (3)


20.07.2010 | 11:59
von Fabio Fasulo | Regelverstoß melden
Mittlerweile Rückmeldung von Hr. Rademacher erhalten, der laut eigener Aussage in Urlaub war und deshalb nicht antworten konnte. Austausch ist nun in Klärung.

01.08.2010 | 15:28
von Fabio Fasulo noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Mittlerweile wurde nach Rücksprache eine alternative Tasche zugesendet, die allerdings wesentlich günstiger ist. Nun fehlt nur noch die angekündigte Rückerstattung, um diese Beschwerde zu "lösen".


05.09.2010 | 22:24
von Fabio Fasulo gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Mittlerweile ist auch der Differenzbetrag erstattet worden, somit ist die Beschwerde "erledigt".




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