Durch Deutsche Post endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 3607 Views | 21.07.2010 | 16:39 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-1834875

Deutsche Post AG (Berlin)

Päckchen nach erfolgloser Zustellung verloren gegangen

Am 5. 7. 2010 fand ich in meinem Briefkasten eine Benachrichtigung, dass ein Brief an mich nach erfolgloser Zustellung in der Postfiliale zur Abholung bereitliege. Tatsächlich ist dieser eine "Gewöhnliche Briefsendung" (so das Kreuzchen auf der Benachrichtigungskarte, die auch das DHL-Logo trägt) ein Päckchen aus England.

SCHLAGWORTE

Nicht irgendein Päckchen: In diesem Päckchen sind Ersatzteile, welche vor 25 Jahren hergestellt wurden. Sie waren die letzten ihrer Art. Weltweit sind sie nicht mehr beschaffbar.

Zurück zu der Beschwerde, wobei wir noch beim Vorspiel sind: Die Benachrichtigungskarte wurde einen Tag vor meiner Abreise in den Urlaub eingesteckt. Noch vor Öffnung der zuständigen Postfiliale hätte ich mich bereits im Landeanflug auf den Urlaubsort befunden. 14 Tage war ich weg, die Lagerzeit beträgt sieben Tage.

Da ich wusste, dass nur noch am 5.7. Gelegenheit war, an meine Post zu kommen, ich aber arbeiten musste, hatte ich an diesem Tag einen fettgedruckten Hinweis in Bildschlagzeilengröße an die Haustür gehängt, dass bitte alle Sendungen an mich im Ladengeschäft nebenan abzugeben seien. Doch der Hinweis wurde nicht gesehen, wozu es wohl einer postgelben Armbinde mit drei schwarzen Punkten bedarf. Na gut, eine Vollmacht ausgestellt, den Benachrichtigungszettel eilig einer Freundin gegeben und Morgens um 4 zum Flughafen.

Jetzt folgt der Hauptakt: Am 6. 7., also dem Folgetag, das Handy ist gerade wieder angeschaltet und die Mittelmeersonne brennt, der aufgeregte Anruf der Freundin, live von der Postfiliale: Das Päckchen kann nicht gefunden werden.

Die Postfiliale in den Schönhauser Allee Arcaden in Prenzlauer Berg ist 500 Meter von meiner Wohnung entfernt. Alle nicht zugestellten Briefe/Päckchen werden in der Eberswalder Strasse gesammelt, bevor sie in die Filialen zur Lagerung gebracht werden, das macht einen zusätzlichen Kilometer. Ich bin aber nun 3000 km entfernt.

Die Freundin/Bevollmächtigte stellt deshalb einen Nachforschungsantrag und gibt zusätzlich den englischen Absender zwecks besserer Auffindbarkeit an. Sie hinterlässt ihre Nummer und lässt sich dies quittieren, auf dem Benachrichtigungskärtchen wird handschriftlich "Nachforschung eingeleitet" mit dem Stempel vom 8. 7. eingetragen. Danach Funkstille.

Nach meiner Rückkehr gehe ich heute am 21. 7. zur Filiale um nachzuhaken. Die Angestellte schüttelt den Kopf, ein Nachforschungsantrag sei bei einem Brief überhaupt nicht möglich, dies müsse eine Reklamation sein. Ich beharre darauf, dass es ein Päckchen ist, kein Brief, doch Päckchen würden laut Auskunft der Angestellten ebenfalls wie Briefe behandelt.

Ich frage nach den Unterlagen der Reklamation. Die Angestellte findet die Unterlagen zuerst nicht, das Datum des Stempels stimmt nicht, denn der "Nachforschungsauftrag" ist bereits am 6. 7. erfolgt. Ich gebe eine Wiederholungsreklamation in Auftrag, das Spiel wiederholt sich: Adresse des Absenders und meine Nummer.

Nach der Rückkehr von der Filiale hole ich meine Post bei einem Laden ab, welcher in meiner Abwesenheit den Briefkasten geleert hatte. Was finde ich: Ein Antwortschreiben vom "Kundenservice Brief", erstellt am 8. 7. 2010, zeichen 2010/07-00704006-KTBI

Der Text: Vielen Dank für ihre Nachricht. Sie ärgern sich darüber, dass sie vergeblich versucht haben, eine Sendung bei der Filiale abzuholen. Das verstehen wir gut und bitten Sie für die Ihnen entstandenen Unannehmlichkeiten um Entschuldigung.

Doch dann: Bei der Beförderung von Briefen ohne Zusatzleistung werden keine Aufzeichnungen einzelner Sendungen erstellt. Daher können wir Ihnen keine Angaben zum Verbleib machen.

Liebe Post, wir sprechen hier nicht von einer Sendung, die zwischen Burkina Faso und Berlin verloren gegangen ist. Das würde ich noch verstehen. Wir sprechen hier auch nicht von einer Sendung, die zwischen Worthing, West Sussex, England und Berlin, Deutschland, verschwunden ist. Das würde ich vielleicht noch verstehen.

Wir sprechen von einer Sendung, die es von Worthing, West Sussex, bis an meine Haustür geschafft hat, um dann auf dem Weg von der Haustür zur Postfiliale zu verschwinden. Wir sprechen von einer Sendung, die vielleicht noch heute fröhlich unter dem Fahrersitz eines Postautos herumpoltert oder in Fußweite von meiner Wohnung einem Postgebäude in einer Ecke verstaubt.

Denn nur so lässt sich dieses Antwortschreiben interpretieren, dass die Post selbst in diesem überschaubaren Rahmen nicht Willens oder in der Lage ist, Nachforschungen anzustellen. Ich war sogar noch am Abend des 5.7. in der Filiale, da abholbereite Sendungen des Folgetages noch am selben Abend in der Filiale abgeliefert werden können. Zur Sammelstelle ließ man mich nicht - "ist eh´ keiner da und auch kein Publikumsverkehr". Und obwohl Urlaubszeit ist, es wäre bei sieben Tagen Lagerung geblieben.

Und im Verlauf des Dramas häufen sich die Fehler: Der Zusteller/Zustellerin übersieht de Hinweis, dass das Päckchen hinterlegt werden kann, die "Nachforschung" ist eine Reklamation mit falschem Datum und genau genommen nicht mal das, da offensichtlich nicht geforscht wurde. Alles aus Gründen der Gewinnmaximierung?

Denn die Post "sichert" sich ja damit ab, dass ein Päckchen nach der Übergabe von Royal Mail zur "Gewöhnlichen Briefsendung" deklariert wird, so dass schon mal personalintensive Nachforschungen an den Standorten selber unter den Tisch fallen können. Und der Kunde doppelt zahlt, sollte es nach zehn Tagen den Weg zum Absender finden und erneut verschickt werden. Doch der Absender hat nichts erhalten.

Deshalb fordere ich 100 Prozent des Warenwertes. Der Tatsächliche Schaden liegt höher, denn nun kann das Gerät, für welches die Erstzteile sind, nicht mehr repariert werden. Wie gesagt, diese Ersatzteile gibt es nicht mehr.

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Meine Forderung an Deutsche Post AG: 100 Prozent des Warenwertes


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Kommentare und Trackbacks (8)


21.07.2010 | 18:15
von ReclaBoxler-2142133 | Regelverstoß melden
Hätten Sie sich halt diese unersetzlichen Ersatzteile per Paket schicken lassen, aber so haben Sie keinen Anspruch gegen die Post.

21.07.2010 | 23:21
von Erika Kroll | Regelverstoß melden
Einfach mal die Deutsche Post Seite im Internet durchstöbern!

Maxibriefe im Ausland können bis zu Päckchenabmessungen haben! Egal welches Absenderland! Wie der (hier benannte Maxibrief) es in GB oder France dann heißen möge, weiß ich aber nicht!

Was unter welchen Titel nun bei der Filiale zugestellt wurde, spielt doch keine Rolle. Es wurde zugestellt! Also gibt es einen autorisierten zugewiesenen (Ersatz) Empfänger! In Deutschland! Diese Zustellung wurde bekundet, durch die Benachrichtung!

Wo steht Bitte geschrieben, dass der autorisierte (Ersatz) Empfänger nicht mehr für die Sendung verantwortlich ist.

Meine Empfehlung: Anwalt einschalten!

23.07.2010 | 18:47
von ReclaBoxler-4786751 | Regelverstoß melden
Wenn man die falsche Versandform wählt, braucht man sich nicht zu wundern. Zwei, drei Euronen mehr und das Teil wäre versichert gewesen.
Ich würde sagen, da hat jemand am verkehrten Ende gespart.

28.07.2010 | 21:04
von ReclaBoxler-1834875 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst.


28.07.2010 | 21:27
von ReclaBoxler-1834875 | Regelverstoß melden
Zu den Kommentaren: Die Ersatzteile wurden, ohne mich zu informieren, als Päckchen verschickt.
Nach zweimaliger Reklamation hat die Post einen Nachforschungsauftrag eingeleitet, immerhin, nach Schema F. Ich wurde angerufen und um eine Inhaltsbezeichnung gebeten, falls eine Sortiermaschine das Päckchen zerlegt hat. Die lieferte ich, mit dem Hinweis, dass wohl kaum Sortiermaschinen für den Weg zwischen Empfänger und Postfiliale eingestzt werden.
Rücksendungen werden übrigens nicht erfasst. Es bleibt im besten Fall nur abzuwarten, dass das Päckchen wieder beim Absender auftaucht.
Meine Postboten sehe ich neuerdings mit neuen Augen: Ob die wirklich die Postkare unbeaufsichtigt auf der Straße stehen lassen dürfen, während sie die Briefkästen im Treppenhaus füttern?

03.08.2010 | 08:32
von Fire Ice | Regelverstoß melden
Ich finde die Antworten "Warum nicht versichert, warum nicht als Paket, warum nicht gleich selbst abgeholt?" hier ziemlich fehl am Platze. Warum kann man nicht bei einer normalen Sendung davon ausgehen, dass die Post ihrer Verantwortung gerecht wird?

Der Geschädigte wird zwar keinen müden Euro erstattet bekommen, aber die Umstände des Verschwindens sind schon sehr merkwürdig. (Zumal der Verlust direkt bei der Poststelle in Berlin nachweisbar ist.)

Wenn ich Post wäre, würde ich in Ausnahmefällen auch mal ein Auge zudrücken - so geht man mit Kunden um! Wenn ich Kunde wäre, würde ich über anwaltliche Hilfe nachdenken.

Viel Erfolg!

02.09.2010 | 01:02
von ReclaBoxler-1834875 endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Päckchen/Brief verloren, Post übernimmt keine Haftung. Auch keine Aussagen, wie das Päckchen zwischen meiner Wohnung und Filiale verschwinden konnte. Übliches Standardblabla als Antworten bekommen.


13.09.2010 | 14:51
von ReclaBoxler-4960213 | Regelverstoß melden
Na, typisch mal wieder. Etwas ähnliches ist auch mir geschehen, mit einem Päckchen aus Marokko.
Ebenfalls typisch so einige Bemerkungen hier, Päckchen, Paket, die anscheinend immer kommen, auch wenn diese absolut nichts am Sachverhalt und der Schlamperei ändern. Ich vermute, virale Marketingspezialisten der Firmen. Immer wieder schön zuhören, wie die Post danach kundenabwehrtechnisch mit den Anfragen umgeht. Eine absolute Frechheit, süfisant aussagefrei.
Wahrscheinlich wirst du nichts erreichen, dennoch wünsche ich dir viel Glück und dass du genügend Wirbel erzeugst, um zumindest gehört zu werden.

Alles Gute.



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