Durch Amazon.de endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 1645 Views | 28.07.2010 | 21:17 Uhr
geschrieben von Paul Klee

Amazon.de (Luxemburg)

Unbegründete Verkäuferkontensperrung

Unbegründete Kontensperrung

SCHLAGWORTE

Gestern bekam ich vom Amazon Verkäufer-Performance-Team per eMail die Mitteilung, dass mein Konto überprüft werde und zu diesem Zweck seien meine Salden eingefroren. Ansatzlos, ohne einen berechtigten Grund: keine Zahlungsrückstände, keine Käuferbeschwerden/ -reklamationen, keine Negativ-, sondern ausschließlich Positivbewertungen.

Also, es existiert kein nachvollziehbarer Grund, auch wenn in ihren AGB von einem Kontenprüfungsvorbehalt die Rede ist. Wie ist dann solch ein Verhalten, welches doch sehr an einschlägige e-commerce-Firmen erinnert, zu rechtfertigen?

Ich wiederhole noch einmal: es ist absolut inakzeptabel und kundenfeindlich, dass von einem „Expertenteam“ einer Internetverkaufsplattform ein Kundenkonto grundlos eingefroren wird, ohne dieses Vorgehen in irgend einer Weise anzukündigen und zu erklären.

Insbesondere muss ich mich per eMails der Hehlerei verdächtigen lassen: ob die von mir angebotenen Waren mein Eigentum seien. Das ist doch wohl eine bodenlose Frechheit! Sie können sicher sein, dass Amazon seinen bisherigen positiven Eindruck bei mir verspielt hat!

Und ich soll auch noch Beweise erbringen, für die völlig aus der Luft gegriffenen Behauptungen! Der Telefonsupport von denen kann/will sich da nicht einmischen, aber die begründen das Verhalten ihrer "Experten" so: meinen Salden/Verkäufen stünden nicht genügend Bewertungen gegenüber. Ich habe acht Artikel pro Monat verkauft seit August 09. Niemand kann zu einer Bewertung gezwungen werden.

Ich ersuche, ich verlange die sofortige Freimachung meiner Erlöse!

Beschwerde bewerten!
Meine Forderung an Amazon.de: Sofortige Freimachung meiner Erlöse und des Kontos


Firmen-Antwort ausstehend seit
 
 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (11)


29.07.2010 | 02:26
von ReclaBoxler-2121258 | Regelverstoß melden
 spider monkey Gerd Saugmühl.
1. Gibt der Beschwerdeführer hier keine Hehlerei zu.
2. Sie sind hier der größte Dummschwätzer, den es gibt.

29.07.2010 | 08:45
von PC Pero | Regelverstoß melden
Vielen Dank für die bisherigen fruchtbaren Kommentare! Ich empfehle dem ersten Kommentator, genauer zu lesen und (den Versuch zu starten) zu verstehen!
Woraus, bitte, erkennen Sie Ihren Vorwurf? Ich dachte, ich hätte mich deutlich genug ausgedrückt-
Um es zu wiederholen: für die Sperre gibt es keinen Grund!

29.07.2010 | 09:18
von So So | Regelverstoß melden
Wenn ich binnen 24 Stunden nach einem ungeklärten Vorgang immer die Reclabox einschalten würde, müsste der Tag für mich 48 Stunden haben.

Wenn man mich der Hehlerei bezichtigt wird, beantrage ich über das Gericht eine gerichtliche Unterlassungsverfügung gegen den von der Neid-Partei. Darüberhinaus bekommt er weitere Unanehmlichkeiten wegen der Verleumdung zu spüren.

29.07.2010 | 21:40
von Nina | Regelverstoß melden
Genau das ist mir heute auch passiert, ich verstehe Amazon nicht mehr, mein Konto hat 100% positive Bewertungen und dann einfach eine Kontoüberprüfung mit Guthabeneinbehalt. Echt klasse, aber ich soll schön weiter verkaufen und die Sachen losschicken und weiss nicht, wann ich dafür das Geld bekomme.
Und das bei den Gebühren, da lohnt sich das Verkaufen überhaupt nicht mehr, aber vielleicht ist das Sinn und Zweck der Aktion.

30.07.2010 | 10:09
von PC Pero | Regelverstoß melden
Hallo, genau so ist es!
Zu dem Beitrag von "Nina" gibt es folgendes zu sagen: Das Problem ist, dass man als Kläger in Deutschland für eine zivilrechtliche Angelegenheit in Vorleistung gehen muss. Und ich werde dem gesperrten Geld nicht noch gutes Geld hinterherwerfen. Eine Klage gg. Amazon hat nur Aussicht auf Erfolg, wenn sich möglichst Viele hintendran hängen, wobei jeder Teilnehmer für sich eine Klage einreichen muss, da es in Deutschland nicht wie in USA die Möglichkeit der Sammelklage gibt!
Ich habe mich bei der Rechtsabteilung von Amazon in München beschwert und ich werde natürlich nicht einfach so weiterverkaufen. Ich werde die Kunden, die kaufen, nicht beliefern, und bitten, sie mögen sich bei Amazon beschweren! Amazon ist ein Unternehmen mit us-amerikanischen Standards, und denen geht die Kundenzufriedenheit über alles. Wenn die merken, dass die Kunden unzufrieden werden, wird der Spuk schnell vorbei sein.
Gruß, PCPero

05.08.2010 | 09:32
von Paul Klee noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Selbstverständlich hat sich von Amazon noch niemeand zu dem Fall geäußert! Das gehört doch zur Firmenphilosophie dazu: Amazon darf alles, die Kunden dürfen nur zahlen! Und so ein Ausdruck psychischer Gewaltanwendung im Verhalten der Netuser gehört doch heute schon zum guten Ton -
Ich lasse gerade das Mahnverfahren eröffnen und anschließend folgt die Klage. Ich habe außerdem sämtliche große Printmedien wie Stern, Spiegel und Focus darüber berichtet, und hoffe, dass die da mal einen Artikel/Kommentar darüber verfassen, da es ja so einige von Amazon-Betroffenen gibt, wie man hier lesen durfte.


10.08.2010 | 09:36
von R. BC | Regelverstoß melden
Amazon ist ein amerikanischer Konzern. Es zählt nur der Profit, Partner und Kunden sind Objekte & Mittel zur Mehrung des Aktienwertes, bekannte Politik - wie Microsoft.
Dies ist eine sicherlich berechtigte Sichtweise. Verkäuferkonten werden immer häufiger "eingefroren", die Betroffenen dürfen sich nach Angaben von AMAZON bis zu 30 Tage gedulden und sollen in der Zwischenzeit fleißig weiterverkaufen. Dies wäre durchaus ein Titelthema im Stern oder FOCUS wert. Auf der anderen Seite ist eine Überprüfung ebenfalls wichtig, sollen doch Kunden und AMAZON selber ebenfalls geschützt werden vor leider immer wieder vorkommendem Betrug. Hier wäre es allerdings von AMAZON intelligenter gewesen, nur einen Teil des Verkäuferkontos (beispielsweise 30%) einzubehalten. Die aktuelle häufige Vorgehensweise von AMAZON schürt den Verdacht, AMAZON müsse Fremdmittel zur Eigenfinanzierung nutzen und vorgeschobene Argumente dafür konstruieren. Ein Aushängeschild für "Kundenfreundlichkeit" und "Partnerfreundlichkeit" ist dies wahrlich nicht. Als Verkäufer sollte man alle (Amazon) Kunden über diese Praktiken informieren.

17.08.2010 | 20:14
von Ralfi 1. | Regelverstoß melden
Wie ist denn der Stand aktuell, nach über zwei Wochen! Hat sich AMAZON geäußert?

19.08.2010 | 13:45
von Paul Klee noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Nein, die Angelegenheit ist nicht gelöst. Das bayrische Landesamt für Datenschutz hat sich für nicht zuständig erklärt, und nun müssen zivilrechtliche Schritte eingeleitet werden: ich habe gg. Amazon Klage eingereicht! Über den weiteren Verlauf werde ich hier berichten.


09.09.2010 | 14:35
von Paul Klee endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Das Amazon Anwaltssyndikat aus München hat am letzten Tag vor Ablauf der gesetzlich vorgeschriebenen Wartezeit auf einen Mahnbescheid Gesamtwiderspruch gg. meine Forderungen eingelegt. Somit wird es eine Gerichtsverhandlung geben.
Ich kann nur JEDEM empfehlen, Amazon zu meiden!


04.05.2011 | 18:56
von Paul Klee | Regelverstoß melden
Das Letzte: Amazon hat bezahlt, u. zw. alles! Sämtliche Kosten wurden übernommen in einem außergerichtlichen Vergleich, weil der Anwalt von denen keine Lust hatte, hier nach Norddeutschland zu kommen.
Diese Vorgehensweise empfehle ich jedem Amazonopfer. Wer Beratung braucht, kann sich gerne bei mir melden: paul.klee009 spider monkey gmail.com



Minimieren ÄHNLICHE BESCHWERDEN
Minimieren BESCHWERDE TEILEN
Minimieren BESCHWERDE KARTE
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Kommentieren Sie die Beschwerde hier:
Bild hochladen   Hilfe
Bitte lesen Sie unsere Nutzungsbedingungen , bevor Sie Ihren Kommentar abschicken. Wir behalten uns das Recht vor, inakzeptable oder kompromittierende Textinhalte zu löschen bzw. die Inhalte auf Ihre Glaubwürdigkeit zu überprüfen.
Alle Kommentare per E-Mail abonnieren
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 4 Fotos hinzufügen. Diese müssen im Format JPG, PNG oder GIF mit einer Dateigröße bis 5 MB pro Bild vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 0 Videos hinzufügen. Diese müssen im Format AVI, MPG oder MOV mit einer Dateigröße bis 20 MB pro Video vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
In Ihrem Beitrag sind Begriffe enthalten, die uns veranlassen, diesen Beitrag vor der endgültigen Freigabe zu prüfen. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Die Frist zur Kommentareditation ist abgelaufen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Beschwerde drucken:


Diese Seite verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Mehr Infos OK, alles klar!