Deutsche Post:
Lagerservice Urlaub
Deutsche Post:
Ständiger Absturz Online-Portal eingeloggt
Deutsche Post:
Keine Postzustellung
Deutsche Post:
Import: Falscher Zoll und Gebühren dazu
Deutsche Post:
Keine Benachrichtigungskarte
Außerdem ist es wohl recht sinnvoll seiner Bank und der Rentenversicherung freiwillig seine neue Adresse mit zu teilen, oder?
Grundsätzlich gilt übrigens, dass die Post eine extra Abteilung hat für Sendungen die sie nicht zu stellen kann. Denn sie hat sowas wie eine Zustellpflicht, schließlich hat irgendwer für die Dienstleistung bezahlt.
Und so sitzen dann in manchen Postfilialen fleißige Leute die unvollständige und falsche Adressen herausfinden nur damit der Empfänger seine Post bekommen kann. Find ich eigentlich gut.
Gerade auf Briefen von Banken und Behörden steht zusätzlich oft der Vermerk, dass die Post mit der neuen Adresse zurück gesendet werden soll, falls Empfänger verzogen, denn ab einer bestimmten Anzahl "Kunde" ist es echt schwierig zu jedem die Daten aktuell zu halten.
Das heißt hier ist davon aus zu gehen, dass die Post niemandem die Adresse einfach mal so weiter gegeben hat, sondern, wenn überhaupt nur geholfen hat, die Adresse zu aktualisieren bei den Leuten die sie sowieso schon auf der Liste hatten. Das ist ein kleiner aber feiner Unterschied.
H I L F E
Im Haushalt lebten bis 1.11.08:
Sohn + Mutter + Vater
Nach der Scheidung verliess Vater am 1.11. diesen Haushalt und stellte für sich bei der Post einen Nachsendeantrag an seine neue Anschrift.
Im Januar erhielt Mutter Post von der Rentenstelle aber auf Umwegen. Dieser Brief war original von der Rentenstelle adressiert an : Name der Mutter mit neuer Anschrift des Vaters.
Am gleichen Tag erhielt Sohn Kontoauszüge von seiner Bank auch auf Umwegen. Die Kontoauszüge sind orig. von der Bank adressiert an : Name des Sohnes mit neuer Adresse des Vaters.
Also waren beide Briefe im Postkasten des Vaters.
Ich frage mich: wer kann bei derart wichtigen Dokumenten Adressänderungen vornehmen ?
Wir haben bei der Bank und bei der Rentenversicherungsanstalt nachgefragt aber bis heute keine Stellungnahme erhalten.
Allerdings wenn die Briefe schon von den Versendern mit der angeblichen neuen Adresse ausgestattet waren hat die Post ja erstmal "nur" richtig zugestellt.
Fraglich ist dann wirklich wie Bank und Rentenversicherer auf die Idee kommen die Adresse einfach mal zu ändern ohne persönliche Rücksprache mit dem jeweiligen Kunden?
Das würde mich dann auch irritieren.
Wäre spannend wenn Sie uns hier weiter auf dem Laufenden halten sollten sich Bank und Rentenversicherer dazu noch melden.
"wir haben Ihre o.g. Miteilungen bezüglich Ihrer Adresse überprüft.
Es liegt der Deutschen Rentenversicherung Bund weder eine telefonische noch eine schriftliche Adressänderung vor. Aus datenschutzgründen wird unsererseits auch keine telefonische Adressänderung angenommen.
Wir bitten das Versehen zu entschuldigen.
Mit freundlichen Grüßen
Jäger"
Ich finde das ungeheuerlich - wenn ich Zeit hätte würde ich . . .
DATENSCHUTZ ! DATENSCHUTZ ! DATENSCHUTZ ! DATENSCHUTZ !
"Bestätigung über den Eingang der Beschwerde"
mal sehen wie das weitergeht und ob ich erfahren werde wer diese Adressänderungen veranlasst hat.
DATENSCHUTZ ! DATENSCHUTZ ! DATENSCHUTZ ! DATENSCHUTZ !
so ein Nachsendeantrag wirkt nur sechs Monate. Danach sollte man davon ausgehen, dass alle 'Leute' über den Wohnungswechsel informiert sind.
Danach stellt die Deutsche Post wieder ganz normal zu. Und wenn es nicht der tägliche Postzusteller ist, kann die Vertretung nicht wissen, dass die Post eigentlich woanders hingehört.
cu, Buddy Overstreet
Die DPAG hat angenommen, dass der Nachsendeantrag für die gesamte Familie gelten würde - und deshalb der Bank und der Rentenversicherung erzählt, dass ihr bei deinem Ex wohnen würdet. Die Rentenversicherung und die Bank haben daraufhin ihre Datenbestände „aktualisiert“.
Einen zuverlässigen Schutz gegen solche Fehler gibt es bisher nicht. Man kann zwar bei seinen eigenen Nachsendeanträgen den Datenhandel verbieten (dann gibt die Post die Daten des eigenen Nachsendeantrags nicht weiter, auch nicht falsch). Allerdings schützt einen das nicht davor, dass es trotzdem zu Falschnachsendungen kommt oder dass der Nachsendeantrag eines dritten auf die eigene Post angewendet wird.
Eine deutliche VErbesserung wäre es aber, wenn man beim Nachsendeantrag auch potenzielle VErwechslungskandidaten angeben könnte, die vom Nachsendeantrag nicht erfasst werden sollen („z. B. Nachsendeantrag gilt für Schulz, nicht aber für Schultz“).