821 Views | 14.01.2009 | 13:22 Uhr
geschrieben von Henrika Werner

Deutsche Post AG (Bonn)

Das toppt. . . Datenschutz?

Unglaublich was die Deutsche Post macht.

Gestern erhielt ich Post von der Rentenversicherung und Kontoauszüge von meiner Bank.

Beide Sendungen waren unbeschädigt  im Fensterkouvert. Die Briefe im verschlossenen Kouvert aber mit falscher Adresse (Strasse PLZ Ort ) beschriftet.

Die falsche Adresse ist die Anschrift meines geschiedenen Mannes.

Mein Ex-Mann hat für seine Post einen Nachsendeauftrag abgegeben.

Eigenmächtig wurden vermutlich von der Post  meine Briefe zurückgegeben mit dem Vermerk "Neue Adresse"

D.h. meine Bank und die Rentenversicherung haben daraufhin die Anschriften geändert - wer weiss wer noch alles?

Beschwerde bewerten!
Meine Forderung an Deutsche Post AG: Erklärung von der Deutschen Post


Firmen-Antwort ausstehend seit
 
 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (7)


16.01.2009 | 10:57
von ReclaBoxler-4927671 | Regelverstoß melden
Hmm, ich habs jetzt dreimal gelesen und weiß immer noch nicht welche Post jetzt wo angekommen ist? :)

Außerdem ist es wohl recht sinnvoll seiner Bank und der Rentenversicherung freiwillig seine neue Adresse mit zu teilen, oder?

Grundsätzlich gilt übrigens, dass die Post eine extra Abteilung hat für Sendungen die sie nicht zu stellen kann. Denn sie hat sowas wie eine Zustellpflicht, schließlich hat irgendwer für die Dienstleistung bezahlt.

Und so sitzen dann in manchen Postfilialen fleißige Leute die unvollständige und falsche Adressen herausfinden nur damit der Empfänger seine Post bekommen kann. Find ich eigentlich gut.

Gerade auf Briefen von Banken und Behörden steht zusätzlich oft der Vermerk, dass die Post mit der neuen Adresse zurück gesendet werden soll, falls Empfänger verzogen, denn ab einer bestimmten Anzahl "Kunde" ist es echt schwierig zu jedem die Daten aktuell zu halten.

Das heißt hier ist davon aus zu gehen, dass die Post niemandem die Adresse einfach mal so weiter gegeben hat, sondern, wenn überhaupt nur geholfen hat, die Adresse zu aktualisieren bei den Leuten die sie sowieso schon auf der Liste hatten. Das ist ein kleiner aber feiner Unterschied.

21.01.2009 | 22:40
von Werner | Regelverstoß melden
Nochmal zum Verständnis:

H I L F E

Im Haushalt lebten bis 1.11.08:
Sohn + Mutter + Vater
Nach der Scheidung verliess Vater am 1.11. diesen Haushalt und stellte für sich bei der Post einen Nachsendeantrag an seine neue Anschrift.
Im Januar erhielt Mutter Post von der Rentenstelle aber auf Umwegen. Dieser Brief war original von der Rentenstelle adressiert an : Name der Mutter mit neuer Anschrift des Vaters.

Am gleichen Tag erhielt Sohn Kontoauszüge von seiner Bank auch auf Umwegen. Die Kontoauszüge sind orig. von der Bank adressiert an : Name des Sohnes mit neuer Adresse des Vaters.

Also waren beide Briefe im Postkasten des Vaters.

Ich frage mich: wer kann bei derart wichtigen Dokumenten Adressänderungen vornehmen ?

Wir haben bei der Bank und bei der Rentenversicherungsanstalt nachgefragt aber bis heute keine Stellungnahme erhalten.

22.01.2009 | 09:35
von ReclaBoxler-4927671 | Regelverstoß melden
Ok, so gehts natürlich nicht.
Allerdings wenn die Briefe schon von den Versendern mit der angeblichen neuen Adresse ausgestattet waren hat die Post ja erstmal "nur" richtig zugestellt.
Fraglich ist dann wirklich wie Bank und Rentenversicherer auf die Idee kommen die Adresse einfach mal zu ändern ohne persönliche Rücksprache mit dem jeweiligen Kunden?
Das würde mich dann auch irritieren.

Wäre spannend wenn Sie uns hier weiter auf dem Laufenden halten sollten sich Bank und Rentenversicherer dazu noch melden.

26.01.2009 | 18:00
von H. Werner | Regelverstoß melden
Heute erhielt ich von der Rentenversicherung folgende Antwort:

"wir haben Ihre o.g. Miteilungen bezüglich Ihrer Adresse überprüft.
Es liegt der Deutschen Rentenversicherung Bund weder eine telefonische noch eine schriftliche Adressänderung vor. Aus datenschutzgründen wird unsererseits auch keine telefonische Adressänderung angenommen.
Wir bitten das Versehen zu entschuldigen.
Mit freundlichen Grüßen
Jäger"

Ich finde das ungeheuerlich - wenn ich Zeit hätte würde ich . . .

DATENSCHUTZ ! DATENSCHUTZ ! DATENSCHUTZ ! DATENSCHUTZ !

27.01.2009 | 14:22
von H. Werner | Regelverstoß melden
HEUTE erhielt ich von der Kundenbeschwerdestelle beim Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken, Berlin
"Bestätigung über den Eingang der Beschwerde"
mal sehen wie das weitergeht und ob ich erfahren werde wer diese Adressänderungen veranlasst hat.

DATENSCHUTZ ! DATENSCHUTZ ! DATENSCHUTZ ! DATENSCHUTZ !

24.07.2009 | 20:05
von Buddy Overstreet | Regelverstoß melden
Hi,
so ein Nachsendeantrag wirkt nur sechs Monate. Danach sollte man davon ausgehen, dass alle 'Leute' über den Wohnungswechsel informiert sind.
Danach stellt die Deutsche Post wieder ganz normal zu. Und wenn es nicht der tägliche Postzusteller ist, kann die Vertretung nicht wissen, dass die Post eigentlich woanders hingehört.

cu, Buddy Overstreet

19.06.2014 | 13:22
von ReclaBoxler-1487524 | Regelverstoß melden
Ich kann dir sagen, was hier passiert ist:

Die DPAG hat angenommen, dass der Nachsendeantrag für die gesamte Familie gelten würde - und deshalb der Bank und der Rentenversicherung erzählt, dass ihr bei deinem Ex wohnen würdet. Die Rentenversicherung und die Bank haben daraufhin ihre Datenbestände „aktualisiert“.

Einen zuverlässigen Schutz gegen solche Fehler gibt es bisher nicht. Man kann zwar bei seinen eigenen Nachsendeanträgen den Datenhandel verbieten (dann gibt die Post die Daten des eigenen Nachsendeantrags nicht weiter, auch nicht falsch). Allerdings schützt einen das nicht davor, dass es trotzdem zu Falschnachsendungen kommt oder dass der Nachsendeantrag eines dritten auf die eigene Post angewendet wird.

Eine deutliche VErbesserung wäre es aber, wenn man beim Nachsendeantrag auch potenzielle VErwechslungskandidaten angeben könnte, die vom Nachsendeantrag nicht erfasst werden sollen („z. B. Nachsendeantrag gilt für Schulz, nicht aber für Schultz“).



Minimieren ÄHNLICHE BESCHWERDEN
Minimieren BESCHWERDE TEILEN
Minimieren NÜTZLICHE LINKS
Minimieren BESCHWERDE KARTE
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Kommentieren Sie die Beschwerde hier:
Bild hochladen   Hilfe
Bitte lesen Sie unsere Nutzungsbedingungen , bevor Sie Ihren Kommentar abschicken. Wir behalten uns das Recht vor, inakzeptable oder kompromittierende Textinhalte zu löschen bzw. die Inhalte auf Ihre Glaubwürdigkeit zu überprüfen.
Alle Kommentare per E-Mail abonnieren
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 4 Fotos hinzufügen. Diese müssen im Format JPG, PNG oder GIF mit einer Dateigröße bis 5 MB pro Bild vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 0 Videos hinzufügen. Diese müssen im Format AVI, MPG oder MOV mit einer Dateigröße bis 20 MB pro Video vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
In Ihrem Beitrag sind Begriffe enthalten, die uns veranlassen, diesen Beitrag vor der endgültigen Freigabe zu prüfen. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Die Frist zur Kommentareditation ist abgelaufen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Beschwerde drucken:


Diese Seite verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Mehr Infos OK, alles klar!