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17861 Views | 01.08.2010 | 16:04 Uhr
geschrieben von Frank Wilczek
Ich habe von dem Anbieter "ab in den Urlaub.de" Unister GmbH einen Gutschein, den ich für eine Pauschalreise eingesetzt habe. Die Gutscheinbedingungen forderten eine Pauschalreise, waren nicht an einen Wert gebunden und bezog sich auch nicht auf die darauffolgende Reise.
Demnach waren die Gutscheinbedingungen voll erfüllt. Der Gutscheincode wurde bei der Buchung ordnungsgemäß in dem Feld eingegeben und es kam auch kein Hinweis, dass der Gutschein keine Gültigkeit hat.
Die Abwicklung sollte wie folgt geschehen: nach Antritt der Reise sollte der Betrag auf ein noch bekanntzugebendes Konto überwiesen werden. Indes wurde der Reisebetrag komplett dem Kreditkartenkonto belastet. Sämtliche E-Mails über mehrere Wochen wurden von Unister nicht beantwortet, der Betrag wurde nicht zurückerstattet.
Meine Forderung an ab-in-den-urlaub.de:
Auszahlung des vereinbarten Gutscheinbetrages in Höhe von 50,-- Euro
Firmen-Antwort ausstehend seit
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www.urlaub.de/urlaubsgutschein.html
www.urlaub.de/gutscheinbedingungen.html#c92865
Erstens gilt der Gutschein nur für die nächste Buchung und dann erst ab einem Reisewert von 750,- €. Eine Barauzahlung ist nicht möglich.
Lesen, verstehen und erst wenn dann etwas nicht stimmt, beschweren.
So ist es mal wieder eine Beschwerde über das eigene Unvermögen, die Welt zu verstehen.
Laden Sie doch mal einen Scan oder Foto des Gutscheines hoch.
Die Rechnung der Reise wurde von meinem Konto abgebucht. Daher liegen auch die Kontodaten bei der Firma vor. Sollte ich einen Rechtsanwalt einschalten?
Diese Nachricht kam am 03.08.2010, aber kein Geld. Das ärgerliche ist, dass hier von einer Urlaubsprämie die Rede ist. Dies scheint aber - und jetzt bitte ganz genau unterscheiden - eine andere Aktion zu sein, mit komplett anderen Bedingungen, die z. Zt. online läuft unter: www.ab-in-den-urlaub.de/service/urlaubspraemie_popup. Auf diese Aktion bezieht sich wohl auch der erste Kommentator von ReclaBoxler.
Warum sollten die also jetzt das Geld überweisen?
ich wollte mich auch mal dazu melden. Ich habe ebenfalls einen Gutschein über Citydeal.de für ab-in-den-Urlaub.de erworben. Ordnungsgemäß habe auch ich diesen bei der Buchung angegeben und war zu Anfang verwundert, dass der Gutscheinbetrag nicht in Abzug gebracht wurde. Nach telefonischer Rücksprache bei ab-in-den-Urlaub.de wurde auch mir versichert, dass der Betrag nach Antritt der Reise auf ein von mir anzugebendes Konto überwiesen wird. Ich habe bisher lediglich eine Eingangsbestätigunng meiner Email von Unister GmbH erhalten, mit der Info, dass meine Email innerhalb der nächsten 72 Stunden bearbeitet wird. Ich habe erneut eine Email geschicht, ohne Erfolg. Langsam glaube ich auch an Betrug. Eigentlich buche ich immer immer im Reisebüro. Ich habe nur Online gebucht, wegen dem Gutschein. Sollte ich meinen Gutscheinbetrag nicht bekommen, werde ich auf jeden Fall einen Rechtsanwalt einschalten. Sollte es sich um einen Betrugsfall handeln, werde ich auch den Gutschein bei ab-in-den-Urlaub.de versuchen, den Betrag einzuklagen, immerhin haben diese den Gutschein angenommen und wenn es sich bei Unister GmbH um Betrüger handelt, darf so ein Unternehemen wie AB-IN-DEN-URLAUB.de nicht mit denen arbeiten. Dank Rechtschutzversicherung habe ich auch nichts zu verlieren.
Richtig - keine Barauszahlung bedeutet, dass man den Gutschein nicht gegen Bargeld eintauschen kann, ohne eine Reise zu buchen. Das ist aber auch nicht schwer zu verstehen. So sollte der Gutschein eigentlich (das bezieht sich auf gut programmierte Systeme - wie man sie heute zu 99,99 % vorfindet) direkt verrechnet werden. Das System von unister sieht leider den unüblichen und umständlichen Weg der Rücküberweisung vor. Dies hatte unister auch schon selbst schreiben müssen.
www.fairway-golfreisen.de/blog/golfreisen/golfnews/unlautere-wettbewerbspraktiken-der-unister-gmbh-ab-in-den-urlaub-de/
Hab ne Rechtsschutz
Gruß
Für mich ist klar, die Medienschlagzeilen sind richtig und der Laden stinkt! Nicht verbraucherfreundlich! Ich werde meine Reise zukünftig bei seriösen, verbraucherfreundlicheren Anbietern buchen und Unister meiden! Deren Portale wie "Ab in den Urlaub.de", "Flüge.de", "Preisvergleich.de", "Geld.de" scheinen den Verbraucher nicht wirklich ernst zu nehmen! Die Werbung erscheint mir persönlich nun nicht mehr ernst gemeint, da die Verbraucher anscheinend nur abgezockt werden sollen.