914 Views | 17.08.2010 | 01:38 Uhr
geschrieben von Dieter Lohrmann

Air Berlin PLC & Co. Luftverkehrs KG (Berlin)

Flugausfall?

Ich habe bei AirBerlin im Oktober 2009 einen Flug von Neapel nach Köln für den 18.07.2010 gebucht und auch bezahlt. Am 11.07.2010 erhalte ich eine Mail, dass der Flug vorschoben worden ist, auf den 17.07.2010.

SCHLAGWORTE

Diese Mail konnte ich nicht zur Kenntnis nehmen, da ich mich seit dem 05.07.2010 schon im Urlaub befunden habe. Eine Flugänderung kann man diese Verschiebung um mehr als 20 Std. früher wohl nicht nennen. Ich bezeichne dies als Flugausfall. Uns ist dadurch ein kompletter Urlaubstag verloren gegangen.

Gem. der EU Richtlinie VO (EG) Nr. 261/2004 steht uns in diesem Fall eine Entschädigung zu. Sie beträgt für eine Entfernung von mehr als 1500 km € 400,00 pro Passagier. Im folgenden habe ich AirBerlin eine Auflistung meiner entstandenen Mehrkosten auf Grund des Flugausfalls am 18.07.2010 um 15:45 Uhr gesandt.

Die Berechnung der Kosten resultieren aus dem zeitlich viel früheren Flug als geplant, sowie die Rückreise zum Heimatort mit öffentl. Verkehrsmittel. 1. Hotelkosten 1 Ü HP für 2 Personen € 142,00 2. Schnellboot ISCHIA - Neapel/Mole für 2 Personen € 46,00 3. Taxi Neapel/Mole - Neapel/Flughafen € 22,00 4. Bahnkarte 2.Kl. Köln/Flughafen - Heimatbahnhof für 2 Personen € 42,00 5. Taxi Bahnhof-Wohnung € 10,00 Gesamt € 262,00.

Ich kann nur jedem abraten, mit AirBerlin einen Vertrag abzuschließen. Wenn alles gut geht - gibt es keine Probleme. Sobald aber der Service gefragt ist, gibt es keine Antworten mehr. Servicewüste Deutschland - dieser Begriff ist viel zu lang. Bitte in AIRBERLIN umbenennen.

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Meine Forderung an Air Berlin PLC & Co. Luftverkehrs KG: Kostenübernahme von (siehe Text oben)


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Kommentare und Trackbacks (4)


17.08.2010 | 06:56
von ReclaBoxler-4054138 | Regelverstoß melden
AirBerlin hat für "so was" keine Zeit - man muss sich dort schließlich auf den nächsten Streik vorbereiten.
PS: Ich wünsche Ihnen, Sie kommen zu Ihrem Recht!

21.08.2010 | 01:05
von ReclaBoxler-124077 | Regelverstoß melden
Kleiner Tipp am Rande - die Entfernung von Köln (CGN) nach Neapel (NAP) beläuft sich auf lediglich 1.239 km und nicht auf, wie von Ihnen angegeben, 1.500km, wodurch Ihnen, wenn überhaupt, maximal 250EUR pro Person an Ausgleichzahlung zustehen würden.

29.10.2012 | 09:15
von ReclaBoxler-1287453 | Regelverstoß melden
Guter Artikel:

Verjährungsfrist droht:

www.welt.de/finanzen/article110333008/Airlines-knausern-bei-den-Entschaedigungen.html

02.11.2015 | 14:52
von Dieter Lohrmann noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die Beschwerde ist nicht gelöst, aber auf Grund der 3 jährigen Verjährungsfrist nicht mehr einklagbar.

Hoffentlich geht diese Airline in die verdiente Insolvenz


02.11.2015 | 14:52
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