Durch FlexStrom gelöste Beschwerde. | 582 Views | 18.08.2010 | 01:33 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-7726616

FlexStrom AG (Berlin)

Überhöhte Endabrechnung nach Standardlastprofil nach 11 Monaten

Seit 01.10.2007 bezog ich meinen Strom von FlexStrom als Jahrespaket von 1.200 kWh mit jährlicher Zahlungsweise im Voraus per Überweisung.

SCHLAGWORTE

Für den Zeitraum vom 01.10.2007 bis 30.09.2008 lag der Jahresverbrauch bei 1.107,3 kWh, also um 92,7 kWh unter dem vereinbarten Paketvolumen. Am 11.03.2009 wurde eine Jahresrechnung zugestellt, aus der dies hervorging.

Für den Zeitraum ab 01.10.2008 wurde der gleiche Vertrag mit einem Paketvolumen von ebenfalls 1.200 kWh erneut abgeschlossen. Da sich aus beruflichen Gründen damals bereits ein Umzug im folgenden Jahr 2009 abzeichnete, habe ich mich bei FlexStroms Hotline vorab über die Kündigungsmöglichkeiten bei einem solchen Jahrespaket und der anteiligen Rückzahlung der Vorauszahlung für zwölf Monate erkundigt und ob eine Übernahme des Angebots in den neuen Wohnort möglich sei. Von einer Übernahme wurde mir ausdrücklich abgeraten mit dem Hinweis, ich solle kündigen, da ich dann erneut von einer Bonuszahlung profitieren könne, selbstverständlich erfolge eine anteilige Rückzahlung nach Verbrauch.

Der Vertrag wurde schließlich zum 19.04.2009 aufgrund des Wegzugs gekündigt. Verbraucht wurden inkl. Winterheizperiode lediglich 479,6 kWh, da ich mich aus beruflichen Gründen bereits zeitweise in einer anderen Stadt aufhielt und nur am Wochenende zu Hause war. Nach zahlreichen Anrufen, Einschreiben und der Androhung rechtlicher Schritte wurde schließlich am 05.11.2009 (fast 7 Monate später! ) eine Schlussrechnung zugestellt. Diese war intransparent, nicht nachvollziehbar und unbegründet. So wurde, anteilig nach einem Standardlastprofil, ein fiktives, viel niedrigeres Paketvolumen von 728,8 kWh errechnet und mein Verbrauch dazu ins Verhältnis gesetzt. Dieses neue fiktive Paket (gleich fiktiver Verbrauch, um 52% gesteigert) wurde mir schließlich zu 100% mit dem vertraglich vereinbarten Arbeitspreis berechnet; letztendlich wurden mir 41,-- € (46,-- € inkl. gesetzlicher Verzugszinsen) zu wenig erstattet, die Bonuszahlung von 2007 wurde übrigens auch erst dann ausgezahlt.

Da mir der Kampf, diese Schlussrechnung überhaupt zu erhalten, schon anstrengend genug war und ich mir zeitweise völlig ausgeliefert und hilflos vor kam, habe ich die Angelegenheit ruhen lassen mit der Absicht, den Betrag mit dem nun folgenden Sachverhalt verrechnen zu können, der zeitlich zur gleichen Zeit mit gleicher Anstrengung verfolgt wurde.

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Im neuen Wohnort wurde also in direktem Anschluss an den gekündigten Vertrag ab dem 18.04.2009 wieder ein neuer Vertrag bei FlexStrom über ein Jahrespaketvolumen von 1.200 kWh gegen Jahreszahlung im Voraus abgeschlossen.

Als mir bereits am 04.07.2009 eine deftige Preiserhöhung (u. a. Vervierfachung der Grundgebühr) - getarnt als Werbeprospekt, den ich nur zufällig öffnete - zuging, habe ich von meinem Sonderkündigungsrecht zum 31.08.2009 Gebrauch gemacht.

Unmittelbar danach wurde mir ohne weitere Anmerkungen durch FlexStrom die komplette Vorauszahlung erstattet. Da eine Zahlung an FlexStrom somit auf jeden Fall noch aus stand, sah ich nun die Gelegenheit, die ausstehenden 46,-- € zu verrechnen, wenn die dazugehörige Schlussrechnung kommen würde.

Diese kam nunmehr leider 11 Monate später am 30.07.2010 an und ist noch verworrener und fehlerhafter als die letzte Schlussrechnung.

Zum einen wird die gleiche Praxis mit Ermittlung eines fiktiv noch viel niedrigeren Paketvolumens als beim letzten Mal angewendet. Der Verbrauch lag bei 709,6 kWh, das Paketvolumen wurde von 1.200 kWh auf 389,3 kWh herabgesetzt ohne Hinweise, wie dieser Wert zustande kommt. Entsprechend wird mir nun der tatsächliche Verbrauch lediglich im Rahmen dieses neuen fiktiven Pakets (389,3 kWh) zu dem normalen Arbeitspreis berechnet, alles was darüber liegt (320,3 kWh), mit dem Mehrverbrauchspreis, so dass ich hier gleich zwei mal drauf zahlen soll. Die Rechnungssumme entspricht einem Anteil der Vorauszahlung von 70% für lediglich 4,5 Monate! Die Grundgebühr wird übrigens in beiden Fällen für den ganzen Monat berechnet, obwohl sie sich laut Rechnung auf die Vertragsdauer in Tagen bezieht. Somit zahle ich insgesamt gleich einen ganzen Monat mehr an Grundgebühren als ich müsste.

Zum anderen erlaubt sich FlexStrom, den Betrag innerhalb von 14 Tagen vom Konto abzubuchen, obwohl es zu keinem Zeitpunkt je eine Abbuchung per Lastschriftverfahren gegeben hat, geschweige denn eine Zustimmung meinerseits hierzu. Sämtliche Zahlungen sind bislang per Überweisung erfolgt. Der Abbuchung wurde daher zwischenzeitlich widersprochen.

Ich fordere korrekte Endabrechnungen nach tatsächlichem Verbrauch und einer Berechnung zum vertraglich vereinbarten Arbeitspreis in beiden Fällen sowie die direkte Verrechnung des zu erstattenden Betrags mit der Rechnung. Die Vertragsnummern lauten 90000020776 (bis 19.04.2009) sowie 900001094769 (bis 31.08.2009).

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Meine Forderung an FlexStrom AG: Korrekte Endabrechnungen nach tatsächlichem Verbrauch


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
23.08.2010 | 16:17
Firmen-Antwort von: FlexStrom AG
Abteilung: Pressestelle

Hallo ReclaBoxler-7726616,

gerne prüfe ich dies für Sie. Bitte schicken Sie mir doch eine kurze Mail mit Ihrem Anliegen und Ihrer Vertragsnummer an marc. breidbach (AT) FlexStrom.de

Vielen Dank!

Freundliche Grüße

Marc Breidbach
Assistant Online Relations
FlexStrom AG

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Kommentare und Trackbacks (3)


26.08.2010 | 22:19
von ReclaBoxler-7726616 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Flexstrom hat sich heute, 26.08., gleich zwei mal bei mir gemeldet.

Einmal per Post mit der ersten Mahnung, Zahlungsziel ist großzügig bis zum 31.08. gesetzt. ;-)
Zum anderen per Telefonanruf mit der Ankündigung, ich würde in den nächsten Tagen gleich zwei neue Schlussrechnungen nach tatsächlichem Verbrauch erhalten.

Ich bleibe gespannt und stelle fest, dass ReclaBox offenbar wesentlich effektiver ist, als ein Einschreiben.


01.09.2010 | 22:11
von ReclaBoxler-7726616 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die Beschwerde ist nun tatsächlich FAST gelöst. Habe am Montag wirklich zwei korrigierte und korrekte Schlussrechnungen von Flexstrom nach tatsächlichem Verbrauch im Briefkasten vorgefunden. Als Arbeitspreis wurde der in den Verträgen jeweils vereinbarte verwendet, keine Anwendung von Mehrverbrauchspreisen! Damit hätte ich nicht gerechnet. Werde meinen Rechnungsbetrag gleich überweisen, der Fall ist gelöst, wenn die Gutschrift auf meinem Konto eingegangen ist.


01.09.2010 | 23:51
von ReclaBoxler-7726616 gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Habe eben beim Überweisen gesehen, dass das Guthaben bereits eingegangen ist. Der Fall ist damit zu meiner Zufriedenheit gelöst.

Vielen Dank an ReclaBox, ohne die das nicht möglich gewesen wäre.




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