TelDaFax Holding AG i.I. (Troisdorf)
Keine Erstattung des Rechnungsguthabens
Kundennummer: 3365357, Tarif Strom 1519 mit Jahresvorauszahlung.
Am 22.08.2010 haben wir die vom 17.08.2010 datierte Jahresabrechnung erhalten. Erstes Vertragsjahr endete am 31.07.2010, somit kam die Abrechnung sehr zeitnah. Verbrauch und Rechnungsbeträge korrekt.
Da unser erster Abschlag, welcher vor gut einem Jahr festgelegt wurde, sehr hoch bemessen war, errechnete sich nun durch weniger verbrauchte kWh sowie des durch TelDaFax an Hand des vergangenen Verbrauches festgesetzten neuen Jahresabschlages ein Rechnungsguthaben von 400,47 EUR. Dieses Guthaben will man mit dem nächsten Abschlag verrechnen, welcher jedoch erst in fast exakt zwölf Monaten fällig ist.
Wir haben heute eine Einschreib-E-Mail verschickt und um umgehende Gutschrift des Guthabens auf unserem Konto gebeten. Andernfalls beabsichtigen wir, die bereits erfolgte Abbuchung des neuen Abschlags in alter Höhe auf Kosten von TelDaFax durch unsere Bank zurückbuchen zu lassen. Den dann tatsächlich fälligen Betrag kann TelDaFax dann erneut abbuchen. Wesentlich günstiger und einfacher und somit wünschenswert wäre jedoch die sofortige Erstattung des errechneten Guthabens.
Nach all dem, was wir hier lesen mußten, rechnen wir jedoch nicht unbedingt damit. Bislang hatten wir mit TelDaFax noch keine nennenswerten Probleme. Gegen eine postive Überraschung hätten wir jedoch nichts einzuwenden.
23.08.2010 | 13:56
Abteilung: Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Hallo S. Bittner,
besten Dank für die Rückmeldung, die wir selbstverständlich bearbeiten.
Mit freundlichen Grüßen,
Ihr TelDaFax Kundenservice