Durch Stadtwerke Flensburg endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 3333 Views | 27.08.2010 | 19:11 Uhr
geschrieben von Paul Klee

Stadtwerke Flensburg GmbH (Flensburg)

Kundenservicewüste

Ich bin Kunde o. g. Stromversorgers! Im Sommer teilte man mir per Email mit, dass es neue AGB gäbe, und ich hätte eine gewisse Frist, um dem zuzustimmen oder den Versorger zu wechseln oder zum Grundversorger zurückzukehren.

SCHLAGWORTE

Ich fragte beim Kundenservice nach, was sich für mich im Detail ändern würde. Der Kundenservice war drei Wochen lang nicht in der Lage, mir die Konsequenzen der neuen AGB zu verdeutlichen. Daraufhin habe ich gekündigt, woraufhin man mir mitteilte, ich könne erst zum übernächsten Monat zu einem neuen Versorger wechseln. Da sich das schwierig gestaltete wg. der Übergangsfristen, zog ich meine Kündigung zurück.

Ende August bekam ich eine Mahnung mit einer Mahngebühr von 5 € wg. einer seit 14 Tagen überfälligen Rechnung, die ich am gleichen Tag bezahlt hatte, wie das Ausstellungsdatum der Mahnung. Ich teilte denen meinen Widerspruch zu der Mahnung incl. der Kosten mit, weil ich der Meinung bin, eine schlichte Zahlungserinnerung hätte es auch getan, zumal die auch per Email hätte erfolgen können, wie die Korrespondenz vorher auch, woraufhin mir dieser Kundenservice den Versorgungsvertrag per Email gekündigt hat. Die Begründung: Ich könne wohl meinen Zahlungsverpflichtungen nur unter großem Arbeitsaufwand für die Stadtwerke nachkommen. Peng.

Es ist absolut unerträglich, wie man sich als Kunde behandeln lassen muss. Ich erwarte eine Entschuldigung!

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Meine Forderung an Stadtwerke Flensburg GmbH: Eine Entschuldigung


Firma hat geantwortet nach 16 Tage nach 16 Tage
14.09.2010 | 09:55
Firmen-Antwort von: Stadtwerke Flensburg GmbH
Abteilung: Marketing und Öffentlichkeitsarbeit

Es tut uns leid, dass dieser Kunde mit dem Service der Stadtwerke Flensburg nicht zufrieden ist. Dies entspricht nicht unserem eigenen Serviceverständnis und unseren hohen Qualitätsstandard im Service.

Die Zufriedenheit unserer Kunden mit dem Service wird immer wieder durch unabhängige Untersuchungen belegt:
Im aktuellen Vergleich überregionaler Stromanbieter des renommierten Handelsblattes belegen die Stadtwerke Flensburg den 1. Platz! Bewertet wurden Preis und Service. Besonders der gute Service war der ausschlaggebende Grund für das hervorragende Abschneiden. Im Original-Ton des Handelsblatts heißt es: „ Die DISQ-Tester lobten vor allem den Kontakt per E-Mail (mit den Stadtwerken). Im Schnitt wurden Fragen in weniger als sieben Stunden beantwortet. Über alle Unternehmen hinweg hatte es im Durchschnitt über 40 Stunden lang gedauert. “ Weiter heißt es: „ Zudem sei die Internetseite intuitiv und übersichtlich. Am Telefon seien die Berater sehr verständlich und glaubwürdig gewesen. “

Unabhängig davon möchten wir aber gern zu unserer Handlungsweise Stellung nehmen.

Der Kunde hat die AGB selbst erhalten und im Anschreiben Hinweise dazu bekommen, welche Punkte der AGB sich im Einzelnen geändert haben. Die wichtigste Änderung wurde im Anschreiben ausführlicher erläutert.

Zu den Kündigungsfristen: Hier handelt es sich um die im Vertrag festgelegten üblichen Kündigungsfristen. Aus welchen Grund sich der Übergang dadurch schwierig gestaltet, können wir nicht beurteilen.

Zum Thema "Mahnung" möchten wir an dieser Stelle keine Stellung nehmen, da es sich bei dem gesamten Vorgang und der Vertragshistorie um sensible Kundendaten handelt, die wir nicht auf einer öffentlichen Pattform diskutieren möchten. Das ist sicher auch im Sinne des Kunden.

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Kommentare und Trackbacks (18)


27.08.2010 | 20:48
von Der Moralapostel | Regelverstoß melden
 spider monkey Paul Klee: Sie haben die AGB von den Stadtwerken FL doch bestimmt zugeschickt bekommen. Warum lesen Sie sie dann nicht?

Und dann sollen die sich noch für Ihr Fehlverhalten entschuldigen? Kann es sein, dass Sie der Realität irgendwie entrückt sind?

Beschwerden gibt's, da kann man nur noch mit dem Kopf schütteln!

Brrrrrrrrr, #-{

27.08.2010 | 21:39
von ReclaBoxler-7166449 | Regelverstoß melden
 spider monkey Der Moralapostel

Wenn Sie diese Art von Beschwerden nicht interessieren, warum lesen Sie sie dann? Was glauben Sie, wie viele sich über Ihre Komentare den Kopf schütteln? Die meisten schreiben hier Ihre Probleme und Sie kommen mit Ihrem Blödsinn.
Für Sie ist es vielleicht nichts. Für andere ist es aber möglicheweise sehr schlimm. Es wäre vielleicht nicht schlecht, wenn Sie nicht zu jeder Beschwerde ein Komentar hätten. Bei jeder zweiten reicht es aus.

27.08.2010 | 22:17
von ReclaBoxler-4955319 | Regelverstoß melden
Dem Herrn Moralapostel scheint langweilig zu sein.

28.08.2010 | 08:25
von ReclaBoxler-5322495 | Regelverstoß melden
Wenn Sie nicht bezahlen, dann bekommen Sie eine Mahnung und keine Erinnerung.
Die kostet und mit 5 € sind Sie noch glimpflich davon gekommen.
So einfach ist das.

03.09.2010 | 20:41
von Paul Klee noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die Sache ist noch nicht zu meiner Zufriedenheit gelöst.


14.09.2010 | 13:10
von PC Pero | Regelverstoß melden
 spider monkey Moralapostel
Sie tragen Ihr Pseudonym zu Unrecht, denn Ihr Kommentar hat mit Moral schon grade gar nichts zu tun. Solche Leute wie Sie, und mit Ihrer Auffassung von gesellschaftlichem Zusammenleben braucht es hier, um die Unverschämtheiten der Konzerne im Umgang mit ihren Kunden vor dem Hintergrund sattester Gewinne hoffähig zu machen.
Das gilt übrigens auch für Reclaboxler, dessen Kommentar gleichfalls bemitleidenswert ist und von grenzenloser Ahnungslosigkeit geprägt.

14.09.2010 | 13:38
von Robert Jans | Regelverstoß melden
Der Versuch der Ehrenrettung durch die Marketing- und Öffentlichkeitsarbeitsabteilung der Stadtwerke Flensburg klingt dürftig, wenn ich einige Details zurecht rücke: Behauptung: Der Kunde hat die AGB selbst erhalten und im Anschreiben Hinweise dazu bekommen, welche Punkte der AGB sich im Einzelnen geändert haben. Die wichtigste Änderung wurde im Anschreiben ausführlicher erläutert.

Wahrheit: Der Kunde hat die betreffenden AGB nicht erhalten, sondern wurde auf eine Internetseite verwiesen, wo die stehen sollen! Außerdem muss darauf hingewiesen werden, dass die alten AGB erst auf Betreiben der Verbraucherzentrale Flensburg eilig durch diese "Neuen AGB" nachgebessert wurden! Hier möge die Marketingabteilung doch bitte die Kirche im Dorf lassen.

Behauptung: Zum Thema "Mahnung" möchten wir an dieser Stelle keine Stellung nehmen, da es sich bei dem gesamten Vorgang und der Vertragshistorie um sensible Kundendaten handelt, die wir nicht auf einer öffentlichen Pattform diskutieren möchten. Das ist sicher auch im Sinne des Kunden.

Wahrheit: Also, für ein Unternehmen mit einem derartig hohen Niveau, wie man hier zu Lesen bekommt, ist die zur Diskussion stehende Handlungsweise dennoch als rigide und serviceunfreundlich zu bezeichnen, wenn man weiß, warum es so stattfand und nicht anders: die Schuldnerberatung Kiel konstatiert eine steigende Tendenz der Versorgungsunternehmen, säumige oder einfach lästig gewordene Haushalte zu "entsorgen" oder so zu drangsalieren, dass die entnervt von selbst das Weite suchen!

Behauptung: Die Zufriedenheit unserer Kunden mit dem Service wird immer wieder durch unabhängige Untersuchungen belegt: Im aktuellen Vergleich überregionaler Stromanbieter des renommierten Handelsblattes belegen die Stadtwerke Flensburg den 1. Platz! Bewertet wurden Preis und Service. Besonders der gute Service war der ausschlaggebende Grund für das hervorragende Abschneiden.

Im Original-Ton des Handelsblatts heißt es: „Die DISQ-Tester lobten vor allem den Kontakt per E-Mail (mit den Stadtwerken). Im Schnitt wurden Fragen in weniger als sieben Stunden beantwortet. Über alle Unternehmen hinweg hatte es im Durchschnitt über 40 Stunden lang gedauert.“

Weiter heißt es: „Zudem sei die Internetseite intuitiv und übersichtlich. Am Telefon seien die Berater sehr verständlich und glaubwürdig gewesen.“

Wahrheit: Umfragen sind dem s. g. Halo-Effekt unterworfen: Einzelne Eigenschaften einer Person (z. B. Attraktivität, Behinderung, sozialer Status) erzeugen einen positiven oder negativen Eindruck, der die weitere Wahrnehmung der Person „überstrahlt“ und so den Gesamteindruck unverhältnismäßig beeinflusst. Ein typisches Beispiel für einen Halo-Effekt wäre, wenn eine Lehrerin die Leistungen eines gutaussehenden und freundlichen Schülers höher bewertet, als sie es objektiv im Vergleich mit anderen Schülern sind. Auf deutsch: man klopft sich selbst auf die Schulter und bekommt noch die Bestätigung dafür. Echte Selbstkritik und Evaluation sieht anders aus!

Der Effekt entsteht auch bei mangelnder Motivation und Informiertheit der Beurteilenden. In diese Kategorie fallen Journalisten und Wissenschaftler, die sich schnell mit der vom Halo-Effekt erzeugten Geschichte zufriedengeben, ohne die Zusammenhänge stärker zu durchdringen. (Quelle: Wikipedia)

14.09.2010 | 13:46
von ReclaBoxler-4317425 | Regelverstoß melden
Ich möchte hier nur mal kurz erwähnen, dass es durchaus etliche Unternehmen gibt, die anstelle einer Mahnung zunächst eine Zahlungserinnerung schicken. Genauso wie es Unternehmen gibt, die erst ab der zweiten bis dritten Mahnung eine Mahngebühr fordern.

Die Firmenantwort ist absolut lächerlich. Als enttäuschter Kunde interessiert mich doch nicht, was und wie das Unternehmen vom Handelsblatt beurteilt wurde. Hallo? Kann ja wohl nicht ganz stimmen, wenn man nicht mal richtig Stellung zur Beschwerde nehmen kann. Man sollte als "Berater" übrigens auch in der Lage sein, einem Kunden die AGB's zu erklären und auch noch selbst zu verstehen.

Ich bin zwar kein Kunde der Stadtwerke, finde es aber absolut armselig, wie hier auf die Beschwerde eingegangen wird.

15.09.2010 | 13:24
von Konrad Jans | Regelverstoß melden
Rein rechtlich betrachtet riskieren die Stadtwerke sogar eine Abmahnung wg. Verstoßes gg. das AGB-Recht, nunmehr mit dem BGB assoziiert. Zum Anderen ist diese Kündigung nichtig, entbehrt sie doch jeder rechtsverbindlichen Norm.
Somit bleibt festzustellen: der Imageschaden für die Stadtwerke Flensburg GmbH ist gewaltig!

16.09.2010 | 20:13
von Paul Klee | Regelverstoß melden
"In den See!" und "vierteilt den pösen Purschen!"
So hallte es heute wieder, weil mir heute in geballter Einigkeit aus Abteilungsleiter Vertriebsinnendienst und seinem Unteroffizier per Einschreiben die Kündigung mitgeteilt wurde.
Ich fühle mich geehrt und peinlich berührt zu gleich, denn solch ein Kasperltheater wie zu annodunnemals Zeiten habe ich eigentlich nicht mit den Stadtwerken Flensburg GmbH in Verbindung gebracht. Wir erinnern uns: ich habe es gewagt, einer gegenstandslosen Mahnung mit Mahgebühr zu widersprechen. Eigentlich völlig den AGB konform, wo dem Kunden unter § 5 gnädig, aber zähneknirschend, diese Möglichkeit eingeräumt wird (werden muss).
Merke: ähnlich wie bei den in Auftrag gegebenen Umfragen sieht unser Jahrhundert nur so aus wie das 21. - in der Tat ist es noch das 18.

17.09.2010 | 13:23
von Paul Klee endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die Stadtwerke Flensburg GmbH hat den Beweis für die Feststellung der Schuldnerberatung Kiel erbracht und den "Partnervertrag" gekündigt. Womit klar wird, mit wem man es als Kunde dieses Luftnummernunternehmens zu tun hat: Selbst in Auftrag gegebene und natürlich positiv verlaufende Umfragen, selbsternannter Ökostromanbieter ohne zertifiziertes Label, Atomstromlobbyist, kein Bauherr für Stromerzeuger aus regenerativen Energien und somit Förderer dieser umweltfreundlichen Energieressourcen! Dem zu Folge bin ich noch dankbar für die Möglichkeit, aktiv etwas für die Umwelt zu tun, als nur so zu tun!


14.12.2010 | 14:38
von Paul Klee | Regelverstoß melden
Ich wollte mal berichten, welch großer Gewinn der Stromanbieterwechsel für mich war: Ich beziehe meinen Strom jetzt von "NaturWatt", und die sind noch ganz Old Schoolmäßig: zum Vertragsabschluss musste ich einer Einzugsermächtigung zustimmen, aber da ich das nicht möchte, wurde dieser Vertragspunkt kurzer Hand gestrichen. So geht man heute mit Kunden um!

04.05.2011 | 18:45
von Paul Klee | Regelverstoß melden
Zu guter Letzt: Bis heute warten die Stadtwerke Flensburg auf ihre Mahngebühren, nachdem man sich alle erdenkliche Mühe gab, mit Einschüchterungen zu Potte zu kommen.
Der preisgekrönten Heißdüse ÖkoFlensburg Extra wurde ein Zacken aus der Krone gebrochen. In strahlenden Zeiten wie heute auch völlig legitim, denn die Kunden zu täuschen, rächt sich bisweilen.

11.05.2011 | 14:38
von Paul Klee | Regelverstoß melden
Die StaWe Fl haben ein Mäuschen am PC, welches hier fleißig Postings liest und petzen geht: heute bekam ich Post von einem Inkassobetrieb, die angeblich auf Antrag von den Flensern den Fehlbetrag bei mir eintreiben wollen. Wie gesagt, am 4.5. hatte ich noch einen Kommentar hier hinterlassen zu der Geschichte. Tja, aber jetzt wissen wir jedenfalls, womit dies Mäuschen gefüttert wird, von den horrenden Mahngebühren der unliebsamen Kunden natürlich! Aber da wird das Mäuschen Haare und Salz in seiner Suppe finden!

14.05.2011 | 16:29
von Paul Klee | Regelverstoß melden
Dat Neueste: ich spaße gerade mit dem hochherrschaftlichen "Deutschen Inkassodienst GmbH" herum, den die Stadtwerke Flensburg zur Forderungseintreibung bei ihrem ehemaligen und renitenten "Partner", Flens für Kunde, angeheuert haben. Für sich schon hochnotpeinlich! Un dit un dat: Nach dem OLG Köln, Urteil vom 12.01.2001, AZ: 19 U 85/00, können Inkassokosten dann nicht erstattet werden, wenn der Gläubiger bei Erteilung des Inkassoauftrages konkrete Anhaltspunkte dafür hatte, dass auch das Inkassounternehmen den Schuldner nicht zu einer Erfüllung oder Sicherstellung bewegen wird. Eine Beauftragung eine Inkassounternehmens – so das OLG Köln verstößt sodann gegen die Schadensminderungspflicht.
Wir erinnern uns: es geht um Fünf Euro Mahngebühren, die die Stadtwerke Flensburg mit der ersten Zahlungserinnerung fordern, und weil ich Die mehrfach abgelehnt hatte, gekündigt wurde. Und da glauben die, wenn die mit Inkasso kommen, würde ich huldvoll blechen - die haben wohl zu viel Flens gepichelt! Die sollten mal die Fischköppe aus'm Nordwind raushalten, der führt bei denen zu Hochdrucksyndromen. SO!
to be continued

23.05.2011 | 15:55
von Paul Klee | Regelverstoß melden
Damit die geneigten Leser mal wissen, mit wem der Beschwerdeführer hier zu kämpfen hat, ein Auszug aus dem Verbraucherrecht: Ein Inkassounternehmen darf also nicht ausschließlich zum Zwecke der Kostenbeitreibung eingeschaltet werden - sondern nur, um Schuldner zur Zahlung zu bewegen. Nichts desto trotz beauftragen viele - insbesondere unseriöse - Gläubiger Inkassobüros, um Schuldner mit der Drohung hoher Zusatzkosten einzuschüchtern.
Da haben sich die von hohen Teslawerten verseuchten Blitzbirnen in Flensburg aber ein richtiges Eigentor geleistet.
to be continued

01.05.2012 | 10:10
von Mohnschnecke Mohnschnecke | Regelverstoß melden
Hallo Moralapostel,
bist du vielleicht Angestellter bei den Stadtwerken?
Fakt ist, das Stadtwerke Flensburg sich nicht um die Kunden kümmert. 5 Euro Mahngebühren sind nicht rechtens und die muss man auch nicht zahlen. Außerdem muss man sich nicht alles gefallen lassen. Ich selber habe auch Ärger mit denen. Der Verein geht überhaupt nicht.

24.12.2021 | 15:42
von J. A. | Regelverstoß melden
Nur mal so zu den SW Flensburg und dem Service, den ich erleiden durfte. Auch ich war quasi privater Kunde dort, und nach der Jahresrechnung hatte ich die falsche Abrechnung moniert. Es brauchte sage und schreibe nachweislich 8 (in Worten acht) Versuche, eine richtige Abrechnung zu erstellen. Dazwischen lagen meinerseits 4-5 lange Telefonate, viel viele Emails, nach dem dritten Male der falschen Rechnung hatte ich mit richtigen Verbräuchen bereits selbst eine Abrechnung vorgeschrieben, was aber nichts nützte, auch abschreiben schien unmöglich.
Nunja, zwei OBIS-Kennzahlen, zwei Tarife (HT und NT) sowie zwei Mehrwertsteuersätze wurden zum Problem (2x2x2 --->>> 8 Versuche.). ohne Worte.



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