Durch FlexStrom gelöste Beschwerde. | 311 Views | 07.09.2010 | 12:40 Uhr
geschrieben von Dr. A. Gäbler

FlexStrom AG (Berlin)

Keine Endabrechnung trotz mehrmaliger Nachfrage

Am 29.2.2010 bin ich umgezogen. Seit 1.3.2010 nutze ich also den betreffenden Stromanschluss Nr. 900000909988 nicht mehr.

SCHLAGWORTE

Den Zählerstand für die Endabrechnung habe ich erstmalig am 8.3.2010 zu Flexstrom und zu meinen lokalen Stadtwerken übermittelt. Nachdem acht Wochen vergangen waren, sprach ich zwei mal mit den Stadtwerken Konstanz, die mir die elektronische Übermittlung des Zählerstandes an Flexstrom bestätigten und mit mir zusammen am Telefon die Übermittlung wiederholten.

Eine Servicemitarbeiterin von Flexstrom hatte mir auf meinen wiederholten Anruf hin zugesichert, dass sich jemand von Flexstrom persönlich darum kümmern würde. Das war im Juli. Ich bin ich mit meiner Geduld am Ende und ärgere mich darüber, wieviel Zeit ich jetzt schon in eine solch vermeintlich simple Angelegenheit stecken musste.

Ich fordere Flexstrom hiermit auf, bis spätetstens 17.9.2010 meine ausstehende Abrechnung zu vollziehen und bis zu diesem Datum das Restguthaben zu überweisen.

Sollte ich bis dahin keine zufriedenstellende Reaktion erhalten, werde ich auch aufgrund der vielen im Internet zu findenden Rerklamationen zum exakt gleichen Sachverhalt, unverzüglich einen Anwalt beauftragen.

Aus den eigenen und hier gelesenen Erfahrungen wird aber leider klar, dass hinter dieser Verzögerung System steckt. Ich kann nur alle Kunden von Flexstrom dazu aufrufen, frühzeitig Termine für die Abrechnung zu setzen und diese dann auch per Anwalt durchzusetzen!

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Meine Forderung an FlexStrom AG: Schnelle und korrekte Endabrechnung


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
08.09.2010 | 15:34
Firmen-Antwort von: FlexStrom AG
Abteilung: Pressestelle

Sehr geehrte/r Frau/Herr Dr. A. Gäbler,

gerne prüfe ich Ihr Anliegen für Sie.

Freundliche Grüße

Marc Breidbach
Assistant Online Relations
FlexStrom AG

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Kommentare und Trackbacks (1)


15.09.2010 | 09:52
von Dr. A. Gäbler gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst.




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