410 Views | 10.09.2010 | 21:05 Uhr
geschrieben von Sabine Hoffarth

Deutsche Bahn AG (Berlin)

Schlampige Verwaltung?

Ich bin als Pendler leider gezwungen, die Dienste der DB in Anspruch nehmen zu müssen. Seit 2006 pendle ich täglich mit Bus und Bahn zwischen Recklinghausen und Essen. Ebenso lange bin ich im Besitz eines Firmentickets.

SCHLAGWORTE

Im Februar dieses Jahres hatte ich mein Ticket in einer anderen Jacke gelassen, wurde kontrolliert und habe einen Beleg bekommen, Ticket bei einer Servicestelle der Bahn vorzeigen und eine Gebühr von 2,50 Euro fürs Vergessen zahlen.

Das tat ich auch genau zehn Tage später in Recklinghausen am Hauptbahnhof. Ich bekam eine Quittung, die ich sechs Monate aufbewahren sollte und damit war die Sache erledigt. Ende August bekam ich von der Bahn eine Mahnung mit einem Zahlschein über 40 Euro. Die Quittung hatte ich gerade weggeworfen (das halbe Jahr war ja schließlich rum), ich habe die Rechnung ignoriert, schließlich hatte ich mich legitimiert.

Wie man sich denken kann, kam kurz darauf eine Mahnung von einem Inkassounternehmen. Daraufhin legte ich sowohl bei der Deutschen Bahn, als auch bei diesem infoscore Inkassounternehmen Einspruch ein.

Heute bekam ich den Bescheid, dass die Bahn diesen Einspruch ablehnt. Jetzt soll ich dafür bezahlen, dass die Angestellten der Bahn schlampig arbeiten? Dazu bin ich nicht bereit! Ich bin gerne bereit, mich mit Vertrag meines Tickets etc. noch einmal auszuweisen, jedoch bekommt die Bahn auf keinen Fall von mir diese lächerliche Forderung!

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Meine Forderung an Deutsche Bahn AG: Einstellung des Verfahrens und umgehende Klärung des Sachverhalts


Firmen-Antwort ausstehend seit
 
 
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Kommentare und Trackbacks (3)


11.09.2010 | 00:21
von Der Moralapostel | Regelverstoß melden
 spider monkey Sabine Hoffarth: Ich pflichte Ihnen bei, dass die Handlungsweise der Bahn in diesem Fall nicht nachvollziehbar ist. Trotzdem sollten Sie aber auch zwei Dinge bedenken:

1.) Durch Ihre Vergesslichkeit ist diese Situation ja erst entstanden.

2.) Eine Quittung sollte man immer solange aufheben, bis eventuelle Ansprüche verjährt sind (geschrieben steht immer viel, wenn der Tag lang ist).

Eine Einstellung des Verfahrens ohne Vorlage von entlastenden Beweismitteln wird sich äußerst schwierig gestalten. Trotzdem sollten Sie unverzüglich Widerspruch einlegen, wenn der Mahnbescheid von InfoScore bei Ihnen eintrifft.

11.09.2010 | 09:04
von ReclaBoxler-5412814 | Regelverstoß melden
“Ich habe die Rechnung ignoriert, schließlich hatte ich mich legitimiert…. “
Hallo Moralapostel; wieso in diesem Fall so viel Nachsicht. Sonst geht es doch immer gleich zur Sache.
Aber an die Beschwerdeführerin. Wer so reagiert, hat nun wirklich selbst Schuld. Trotzdem wünsche ich Ihnen Glück, dass Sie Ihren Kopf das zweite Mal aus der Schlinge ziehen können.
Nun noch auf den Mahnbescheid zu warten, ist wohl fatal. Sofortige Reaktion ist angesagt.

23.09.2010 | 09:46
von Sabine Hoffarth noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst.




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