Von Experteer beantwortete Beschwerde. | 2011 Views | 13.09.2010 | 19:51 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-1454356

Experteer GmbH (München)

Täuschung, das es sich um einen Einmalbetrag handelt

Ich habe im Glauben für einen Monat die Dienste in Anspruch zu nehmen, meine Kreditkartendaten angegeben und abgeschlossen. Allerdings sind mir dann 3 Monate abgebucht worden, da dieser Vertrag wie es im Kleingedruckten zu lesen ist, automatisch verlängert wird. Ist aber auf Grund des Seitendesigns aus meiner Sicht eine klare Konsumententäuschung.

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Meine Forderung an Experteer GmbH: Rückerstattung von 2 Monatsbeträgen


Firma hat geantwortet nach etwa 1 Monat nach etwa 1 Monat
19.10.2010 | 13:59
Firmen-Antwort von: Experteer GmbH
Abteilung: Customer Support

Sehr geehrter ReclaBoxler 1454356,

Experteer ist es wichtig, den Dienst so klar und transparent wie möglich zu gestalten. Damit unsere Kunden alle Vorteile ihrer Premium-Mitgliedschaft ohne Unterbrechung und mit höchsten Erfolgschancen nutzen können, werden sie bei Abschluss der Premium-Mitgliedschaft ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich diese automatisch um die jeweils gewählte Laufzeit verlängert, wenn sie nicht vor Ablauf der gebuchten Periode gekündigt wird.

Wir haben diese Vorgehensweise deutlich sichtbar an mehreren Stellen des Abschlussprozesses integriert:1). auf der "Jetzt Premium-Mitglied werden" Seite unmittelbar unter dem Button "Weiter", mit dem Sie Laufzeit, Zahlungsart sowie die AGBs bestätigen, und 2.) auf der Folgeseite, auf der Sie Laufzeit und Kosten bestätigen und Ihre Zahlungsdaten eingeben, hier gefettet und gekennzeichnet als "Wichtiger Hinweis" über dem Button "Zahlung durchführen".

Eine Premium-Mitgliedschaft kann bei Experteer innerhalb der Laufzeit zum jeweiligen Ende einer Laufzeit ohne Aufwand über die eigenen Account-Einstellungen oder durch eine Email an unseren Customer Service beendet werden. Dann wird diese nicht automatisch verlängert und das Mitglied geht in den kostenlosen Basic Status über, der nur noch eine eingeschränkte Benutzung des Dienstes ermöglicht.

Insofern sind unsere Prozesse und Angaben eigentlich klar. Dennoch gab es wohl in Ihrem Fall ein Missverständnis. Uns würde interessieren, wie Sie das Seitenlayout verbessern und die Informationen platzieren würden.

Wir freuen uns auf Ihr Feedback unter www.experteer.de/docs/contact

Beste Grüße,

Ihr Experteer-Team

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Kommentare und Trackbacks (4)


13.09.2010 | 23:11
von Jan P. | Regelverstoß melden
Auf der Seite "Preismodelle" steht doch deutlich "Hinweis: Ihre Premium-Mitgliedschaft verlängert sich automatisch um die gewählte Laufzeit, wenn sie nicht vor Ablauf der gebuchten Periode gekündigt wird. Die Kündigung kann jederzeit in Ihrem Account über den Link "Abonnement jetzt kündigen" erfolgen."

Sie haben leider vergessen zu kündigen, kann passieren, aber der hier erhobene Vorwurf der Täuschung ist meines Erachtens nicht angebracht.

13.09.2010 | 23:19
von H. .. | Regelverstoß melden
Sie haben das Kleingedruckte nicht gelesen! Schön, aber das ist Ihre Schuld.

11.09.2012 | 12:44
von Cvw | Regelverstoß melden
Aus meiner Sicht einfach ein skandal wenn sich der service bezahlte automatisch verlängert. D.h. man müsste alle seine services im Auge behalten um zu wissen wenn man kündigen muss. Das es anders geht zeigt zum Bsp comparis, welcher ausdrücklich fragt, ob der Service verlängert werden soll. Wer hier sagt, das vorgehen sei rechtens ist sehr wahrscheinlich bei Experteer angestellt oder hat nichts anderes zu tun um seine Internet abos zu kontrollieren. Ich auf jedenfall werde die Verlängerung nicht bezahlen, weil sie nicht meinem willen entspricht.

11.10.2012 | 17:03
von Jens F. | Regelverstoß melden
Trotz rechtzeitiger Online-Kündigung im August 2012 will Experteer bei mir nichts von der Kündigung im System finden. Laut Experteer ist keine Kündigung erfolgt und man forderte einen Nachweis der Kündigung von mir. Zum Glück hatte ich die Kündigung im Word-Format ebenfalls abgelegt und per Post nach Forderung des Nachweises zugeschickt. Nächste Runde von Experteer auf die Zustellung - es wird das Datum des Schreibens bestritten"Sie können nicht im Nachhinein ein Kündigungsbrief aufsetzen, . "Jetzt droht Experteer mit Inkasso. Die genannte Laufzeit von 6 Monaten sind in der Realität 6x 30 Tage. "der Abrechnungszeitraum beträgt jeweils 30 Tage"



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