Durch IKEA Deutschland gelöste Beschwerde. | 499 Views | 22.09.2010 | 09:16 Uhr
geschrieben von Schindele Karl-Wilhelm

IKEA Deutschland GmbH & Co. KG (Hofheim-Wallau)

Arbeitsplatten seit sieben Wochen überfällig

Unsere Küche wurde am 3. August geliefert.

Bei der Lieferung stellten wir fest dass, die Arbeitsplatten fehlten. Die Arbeitsplatten waren der Grund für die Anlieferung, eigentlich wollte ich die Küche in einem Transporter selbst abholen, aber wegen den Platten ging das anscheinend nicht.

Nach weit über zehn Anrufen bei der Reklamationsstelle (dauer zwischen 10 und 57 Minuten), bei denen man immer wieder unterschiedliche Auskunft bekam, sollten die Arbeitsplatten am Dienstag, 21. Sept., geliefert werden.

Also Urlaub genommen und gewartet ... leider umsonst. Die Arbeitsplatten sind wieder nicht gekommen.

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Meine Forderung an IKEA Deutschland GmbH & Co. KG: Schnellste Lieferung der Platten und erstatten der Telefonkosten


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Kommentare und Trackbacks (3)


22.09.2010 | 18:57
von ReclaBoxler-3131287 | Regelverstoß melden
Wenn die Ware bestellt wurde und nicht geliefert werden kann, heißt das nicht, dass man "einfach" vom Kaufvertrag zurücktreten kann. Der Verkäufer hat nun das Recht drei Mal nachzubessern. Das heißt, dass dieser drei Mal, innerhalb einer gesetzten Frist, den Artikel zu beschaffen hat. Sollte das nicht eintreten, kann man zurücktreten. Es ist ein Mythos, dass JEDER Vertrag innerhalb von 14 Tagen annuliert werden kann. Das ist einseitig! Dieses Recht gilt z.B. für Fernabsatzverträge, Internet als Besipiel. Wurde diese Bestellung in einem Geschäft und nicht online getätigt, gilt der obere Teil meines Textes. Als Beispiel: man bestellt einen Akkubohrer in einem Baumarkt und bezahlt diesen im voraus. Der verkäufer sagt, dieser wäre nächsten Montag da. Nun ist dieser aber nicht da. Jetzt kann ich nicht einfach sagen, ich trete von meiner Bestellung zurück und will mein Geld haben.

Man kann aber dem Unternehmen, wenn es einen Termin fest zugesagt und nun wieder nicht liefert, den Urlaubstag in Rechnung stellen.

12.10.2010 | 06:56
von Schindele Karl-Wilhelm gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst.


02.01.2011 | 19:23
von Ron | Regelverstoß melden
Schau dir mal mein Erlebnis bei Ikea an: de.reclabox.com/beschwerde/32136-ikea-deutschland-kassel-ikea-noch-nie-so-einen-miserablen-service-gesehen

Ich habe über neun Wochen auf die Platten gewartet, und drei Urlaubstage damit verbracht, mich mit dem Servicecenter zu streiten.
Ikea muss dir nicht dein Urlaubstag erstatten, nur wenn selbstständig bist oder dir Schaden dadurch entstanden ist.
Bei Ikea ist es außerdem sehr schwierig, in so einem Fall vom Kaufvertrag zurück zu treten, da Ikea seine Pflicht erfüllt hat (leider nur in der Sicht von Ikea).
Ikea wird die schuld auf die Spedition schieben. Der Kunde hat Pech. Ist deine Palette schon angekommen?

Mfg Ron



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