Durch FlexStrom gelöste Beschwerde. | 2820 Views | 25.09.2010 | 14:40 Uhr
geschrieben von Ingo Ingo Kauhl

FlexStrom AG (Berlin)

FlexStrom - Aktionsbonus wurde nicht verrechnet

Obwohl auf der Vertragsbestätigung vom 05.01.2009 (Vertragsbeginn 01.03.2009) als Fußnote folgender Satz stand "Ihren Aktionsbonus erhalten Sie wie vereinbart mit Ihrer ersten Jahresrechnung" ist nun auf der Abrechnung vom 22.09.2010 dieser nicht vermerkt.

Der Vertrag wurde von mir zum 28.02.2010 fristgerecht gekündigt, nachdem FlexStrom mir am 21.12.2009 eine Preiserhöhung mitgeteilt hat.

Vertragskonto 900001001061

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Meine Forderung an FlexStrom AG: Zahlung des Aktionsbonus


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
29.09.2010 | 13:31
Firmen-Antwort von: FlexStrom AG
Abteilung: Pressestelle

Sehr geehrter Herr Kauhl,

gerne prüfe ich Ihr Anliegen für Sie.

Freundliche Grüße

Marc Breidbach
Social Media Relations
FlexStrom AG

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Kommentare und Trackbacks (3)


27.09.2010 | 13:50
von ReclaBoxler-2114013 | Regelverstoß melden
In gleicher Sache: Nach Kündigung meines Vertrages (ein Jahr Vertragsdauer) hat mir Flexstrom im April 2010 den Bonus von 125 € gewähren müssen. Meiner Kündigung vorausgegangen war eine 26%ige Preiserhöhung, mitgeteilt in der Art einer Werbebroschüre. Mein letztes Schreiben an Flexstrom war wie folgt. Vielleicht hilft es in Ihrem Fall. Gruß.

"Vertragsnummer.
per Fax (030-214998633) und per E-Mail (Info spider monkey FlexStrom.de)
Sehr geehrte Damen und Herren,
Sie nehmen in Ihrer Mahnung vom 01.04.2010 nicht Stellung zur Aussage meines Schreibens vom. Ebenso wenig berücksichtigen Sie den mir zustehenden Bonus von 125 € (FlexStrom: "Wann wird der Aktionsbonus gezahlt? Zunächst bezahlen Sie den vereinbarten Gesamtpreis für Ihren FlexStrom-Tarif. Ihr Aktionsbonus wird nach 12 Belieferungsmonaten fällig und spätestens auf Ihrer ersten Jahresrechnung berücksichtigt. Dies geschieht ganz automatisch. Der Bonus entfällt bei Kündigung innerhalb des ersten Belieferungsjahres, es sei denn, die Kündigung wird erst nach Ablauf des ersten Belieferungsjahres wirksam"). Meine Kündigung wurde nach Ablauf des ersten Belieferungsjahres wirksam.
Ich erwarte eine Korrektur Ihrer Schlussrechnung. Bei Aufrechterhaltung Ihrer Forderung werde ich die Angelegenheit meinem Rechtsanwalt übergeben und den Sachverhalt publizieren.
Mit freundlichen Grüßen."

Erst danach per E-Mail der Rückzieher von Flexstrom ("Wir teilen Ihnen mit, dass wir Ihnen den Bonus von 125,00 Euro gewähren.") - ohne ein Wort des Bedauerns für ein zuvor unverfrorenes und sachlich inakzeptables Verhalten. Flexstrom tritt gegenüber Kunden mit Kündigungsabsicht weiterhin äußerst kaltschnäuzig auf.

30.09.2010 | 22:57
von Kauhl | Regelverstoß melden
Kurzer Zwischenstand. Die Flexstrom Kundenbetreuung hat am 28.09. angerufen un mir mitgeteilt, dass sie aus Kulanz den Aktionsbonus gewähren würden und mir in den nächsten Tagen eine neue Abschlussrechnung zukommen lassen werden.
Auf die warte ich jetzt mal.

04.10.2010 | 18:51
von Ingo Ingo Kauhl gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Hallo,

ich habe am 02.10. die neue Abschlussrechnung erhalten. Diesmal inkl. des Aktionsbonus.
Super, vielen Dank!




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