Durch TelDaFax i.I. gelöste Beschwerde. | 571 Views | 29.09.2010 | 20:46 Uhr
geschrieben von L.R.

TelDaFax Holding AG i.I. (Troisdorf)

Ungerechtfertigte Zwischenabrechnung für Gas

Ich habe leider ein Problem mit Teldafax, welches ich scheinbar alleine nicht lösen kann.

  • Bin seit 01.11.2009 Gaskunde bei Teldafax
  • Kundennummer: 3549672
  • Vertrag mit 12-monatiger Preisgarantie sowie monatlich gleichbleibender Abschlagszahlung. Keine Sonderzahlungen oder Zwischenabrechnungen vereinbart.
  • Vertrag wurde offiziell und wirksam von mir per 31.10.2010 gekündigt.
  • Bis vor zwei Wochen gab es keine Probleme, die Abschlagszahlungen wurden termingerecht abgebucht.

Mitte September 2010 erhalte ich auf einmal eine Zwischenabrechnung für den Zeitraum 11.2009 bis 04.2010. Das sind alles reine Wintermonate und die verbrauchsstärksten Monate. Lt. Zwischenabrechnung soll ich über 400 EUR nachzahlen. Gleichwohl wurden mir auch über April 2010 hinaus für die verbraucharmen Monate mtl. die gleich hohen Abschläge abgebucht. Am Ende würde bei Begleichung der Zwischenabrechnung eine enorme Überzahlung zu Buche stehen.

SCHLAGWORTE

Mein Vertrag mit Teldafax endet per 31.10.2010. Endabrechnungen und Guthabenerstattung verschleppt Teldafax wie bekannt über Monate/Jahre und ich bin nicht bereit, Teldafax über Monate hinweg ein zinsloses Darlehen zur Verfügung zu stellen. Zwischenabrechnungen und Sonderzahlungen waren zudem nicht vereinbart.

Habe der Zwischenabrechnung und angekündigten Abbuchung unverzüglich mit Begründung widersprochen und darum gebeten, mir zeitnah eine Endabrechnung zum 31.10.2010 zu erstellen. Der zuständige Netzbetreiber würde Teldafax am 1.11.2010 den abschließenden Zählerstand melden. Teldafax hat abgelehnt. Habe daraufhin über meinen Netzbetreiber jetzt sogar den aktuellen Zählerstand an Teldafax melden lassen und Zwischenabrechnung auf Basis des aktuellen Verbrauches angeboten. Weiter stellt sich Teldafax quer und beharrt auf die Begliechung der Zwischenabrechnung. Hier die Originalbegründung von Teldafax:

Wegen neuer gesetzlicher Richtlinien dürfen wir unsere Gas-Abrechnungen nur noch auf Basis des vom Netzbetreiber gemeldeten Zählerstands erstellen. Das Eichamt schreibt uns vor, dass die zur Umrechnung von m³ in kWh verwendeten Werte belegbar sein müssen. Wir dürfen diese demnach nicht errechnen oder schätzen, sondern müssen hier Werte verwenden, welche den exakten Gegebenheiten während des Abrechnungszeitraum, wie unter Anderem die herrschenden Temperaturen, entsprechen.

BESCHWERDEN GESUCHT
Haben Sie ähnliche Erfahrungen gemacht?
Schreiben Sie Ihre Beschwerde.

Diese Werte können uns nur vom Netzbetreiber geliefert werden und dies auch nur, wenn wir vom Netzbetreiber eine Rechnung erhalten. In der Theorie wäre es möglich, dass uns der Netzbetreiber diese Werte auch zu einem von uns gewünschten Termin zur Verfügung stellt, damit wir Ihnen eine Rechnung über exakt 12 Monate stellen können, jedoch haben diesbezügliche Versuche unsererseits ergeben, dass ein Großteil der Netzbetreiber nicht von ihrem Abrechnungsturnus abweicht und uns die gewünschten Werte nicht liefert.

Wenn Sie Ihren Gaszähler ablesen, können Sie so den Verbrauch in Kubikmetern ermitteln. Jedoch ist Gas, wie auch Strom, in Kilowattstunden abzurechnen. Für die Umrechnung Ihres Verbrauchs von Kubikmetern in Kilowattstunden benötigen wir Daten und Werte, die wir selbst nicht ermitteln können. Auf Ihrer Rechnung werden diese Werte ausgewiesen, es handelt sich hierbei um den Brennwert, den Umrechnungsfaktor und die Zustandszahl. Diese Werte dürfen wir lt. Vorgabe des Eichamtes nicht rechnerisch, bzw. anhand von Durchschnittswerten ermitteln, sondern müssen die tatsächlich für die Abrechnungsperiode vorhandenen Werte nutzen.

Diese kann uns derzeit ausschließlich der Netzbetreiber zu Verfügung stellen. Und dies geschieht aktuell nur, wenn der Netzbetreiber uns eine Netznutzungsabrechnung erteilt. Um der Vorgabe des Eichamtes gerecht zu werden, müssen wir also die Abrechnung so vornehmen, wie dies in Ihrem Fall auch geschehen ist.

Hier wird ja deutlich, dass ich bei Begleichung der Zwischenabrechnung nicht vor Ablauf eines Jahres mein durch die Überzahlung entstehendes Guthaben zurück erhalten soll. Das ist nicht akzeptabel. Ich habe Teldafax eine Zwischenabrechnung auf Basis des aktuellen Zäherstandes angeboten und dafür den aktuellen Zählerstand übermitteln lassen. Auch eine zeitnahe Endabrechnung habe ich angeboten und am Folgetag nach Vertragsende die Übermittlung des Zählerstandes per 31.10.2010 durch den Netzbetreiber zugesagt. Sollte Teldafax der Zählerstand nicht ausreichen, müssen sie sich m. E. evtl. noch benötigte Daten vom Netzbetreibers besorgen. Rechnungserstellung ist ja nicht Aufgabe des Kunden. Jetzt wird der schwarze Peter auf den Netzbetreiber geschoben und ich soll Teldafax Geld für eine Leistung zur Verfügung stellen, die gar nicht bzw. in dem Umfang angefallen ist.

Beschwerde bewerten!
Meine Forderung an TelDaFax Holding AG i.I.: Rücknahme der Zwischenabrechnung und rechtzeitige Erstellung der Abschlussrechnung


Firmen-Antwort ausstehend seit
 
 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (3)


30.09.2010 | 08:30
von ReclaBoxler-7717117 | Regelverstoß melden
Noch einzusätzlicher Rat. Den Vertrag mit TelDaFax sofort kündigen. TelDaFax ist in Sachen Stromanbieter der Vorreiter für Kundenbeschwerden.
Lieber ein wenig mehr zahlen und dafür muss der Verbraucher seinem Geld nicht hinterher rennen.

05.10.2010 | 20:06
von L.R. | Regelverstoß melden
Zwischenzeitlich habe ich Kontakt mit dem Netzbetreiber, den Stadtwerken Buchholz aufgenommen und mich bzgl. der Schlussabrechnung erkundigt. Hier die Antwort der Stadtwerke Buchholz dazu:

Die Behauptung von TelDaFax, die Stadtwerke Buchholz würden sich „weigern, … solche Abrechnungen vorzunehmen“, ist schlicht und einfach falsch. Wenn Ihre Belieferung durch TelDaFax endet, befinden wir uns im Rahmen des Prozesses Schlussrechnung. Selbstverständlich werden wir TelDaFax kurzfristig den Endzählerstand zum 31.10.2010 mitteilen (gesetzliche Verpflichtung). Diesen werden wir Ende Oktober per Schreiben mit einer perforierten Karte von Ihnen abfordern, nehmen ihn aber gern auch auf anderen Wegen entgegen. Der Stand wird gemäß GeLi Gas im MSCONS-Format kurzfristig an TelDaFax übermittelt, so dass sie in der Lage sind, Ihnen in zumutbarer Zeit eine Schlussrechnung zuzustellen.

Wenn TelDaFax Ihnen nicht kurzfristig (einen Monat sollten Sie Ihrem Versorger aber Zeit lassen) eine Schlussrechnung zukommen lässt, sollte Sie Kontakt mit Ihrem ehemaligen Versorger aufnehmen, da er in diesem Fall tatsächlich ein zinsloses Darlehen von Ihnen erhalten würde."

Das braucht man dann ja wohl nicht weiter kommentieren. Teldafax ist also in der Lage, unmittelbar nach Ende des Vertrages die Abrechnung zu erstellen. Alle Verzögerungen liegen allein bei Teldafax, die natürlich gerne mit fremden Geld arbeiten.

07.10.2010 | 22:27
von L.R. gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Nach weiterem kontroversen E-Mailwechsel hat Teldafax heute Morgen mitgeteilt, die bisherige Rechnung zu stornieren und nur das im Bezugsjahr tatsächlich verbrauchte Gaskontingent mit Schlussabrechnung zu berechnen. Die Stornierung der Rechnung wurde lt. Teldafax allerdings ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und lediglich aus Kulanz ausgesprochen.
Darüber kann man sicher weiter streiten, wenn man den will. Mein Anliegen ist damit allerdings erledigt und nun warte ich auf die Storno-Bestätigung und Schlussabrechnung.




Minimieren ÄHNLICHE BESCHWERDEN
Minimieren BESCHWERDE TEILEN
Minimieren NÜTZLICHE LINKS
Minimieren BESCHWERDE KARTE
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Kommentieren Sie die Beschwerde hier:
Bild hochladen   Hilfe
Bitte lesen Sie unsere Nutzungsbedingungen , bevor Sie Ihren Kommentar abschicken. Wir behalten uns das Recht vor, inakzeptable oder kompromittierende Textinhalte zu löschen bzw. die Inhalte auf Ihre Glaubwürdigkeit zu überprüfen.
Alle Kommentare per E-Mail abonnieren
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 4 Fotos hinzufügen. Diese müssen im Format JPG, PNG oder GIF mit einer Dateigröße bis 5 MB pro Bild vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 0 Videos hinzufügen. Diese müssen im Format AVI, MPG oder MOV mit einer Dateigröße bis 20 MB pro Video vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
In Ihrem Beitrag sind Begriffe enthalten, die uns veranlassen, diesen Beitrag vor der endgültigen Freigabe zu prüfen. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Die Frist zur Kommentareditation ist abgelaufen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Beschwerde drucken:


Diese Seite verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Mehr Infos OK, alles klar!