FlexStrom AG (Berlin)
Kein Bonus trotz eingehaltener Laufzeit durch FlexStrom
Nach einem Stromvergleich im Internet bei Verivox bin ich zum Kunden von FlexStrom geworden. Ich hatte den Tarif 1712 Winteraktion 5.600er Big Family gewählt. Dieser Tarif sieht gegen Vorauszahlung einen Bonus in Höhe von 135,00 € bei zwölfmonatiger Laufzeit vom 01.03.2009 - 28.02.2010 vor. Der Vertrag wurde mit Ablauf der zwölf Monate gekündigt.
Als ich nach mehreren Anrufen endlich meine Schlussrechnung erhielt, stellte ich jetzt nach eingehender Prüfung fest, dass der Aktionsbonus trotz Einhaltung der zwölfmonatigen Laufzeit nicht berücksichtigt wurde und als Krönung ist der von mir gewählte Tarif 1712 zum 01.06.2009 auch noch auf den Tarif 1836 FlexStrom 5600er Big Family Rabatt umgestellt worden. Dieser ist im Grundpreis um 58% und im Arbeitspreis um 21% teurer.
Per E-Mail habe ich FlexStrom aufgefordert, die Rechnung zu korrigieren. In der Antwort schreibt FlexStrom, man hätte mich per Schreiben vom 20.04.2009 über eine Preisanpassung zum 01.06.2009 in Kenntnis gesetzt. Eine Mitteilung hierüber habe ich aber nie erhalten. Auf eine Preisänderung in dieser Höhe hätte ich auch wohl mit Kündigung reagiert, weil damit der Preisvorteil, der mich zum Wechsel bewegt hatte, verloren war.
Nun frage ich mich, ob man Kunden mit guten Angeboten lockt, um sie anschließend abzuzocken?
Ich verlange eine umgehende Korrektur der Rechnung in allen Punkten und um Rückerstattung des zu viel bezahlten Betrages.
Rechnung: 553076
Vertragsnummer 900001021872
11.10.2010 | 10:04
Abteilung: Pressestelle
Sehr geehrter Herr Winter,
gerne prüfe ich Ihr Anliegen für Sie.
Freundliche Grüße
Marc Breidbach
Social Media Relations
FlexStrom Aktiengesellschaft
Eine Firma mit hoher Kundenfluktuation: Viele enttäuschte Kunden, die sich nach einem Jahr abwenden, und dann durch neue potentielle Jahresabgänger ersetzt werden müssen.
Aber irgendwann klappt dieses Schneeballsystem nicht mehr, weil sich ein schlechtes Image herumgesprochen hat.
1:1 das gleiche Problem. Vermute hier unrechtmäßiges Verhalten, denn auch ich habe keine Information über Anhebung der Strompreise erhalten.
Lg
Löschung der Preisanpassung aus meinem Tarif. Beides wird aus Kulanz und ohne
Anerkennung einer Rechtspflicht vorgenommen.
Denn natürlich können sie die ordnungsgemäße Vertragsänderung nicht nachweisen und auf eine Anfechtung wegen arglistiger Täuschung können sie es auch nicht ankommen lassen.
Vielen Dank!