Durch Deutsche Bahn gelöste Beschwerde. | 5652 Views | 04.10.2010 | 21:54 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-1854586

Deutsche Bahn AG (Köln)

Identifizierungskarte geklaut - keine Reise

Ich habe am 30.08.10 das Europa-Spezial der Deutschen Bahn genutzt und mir ein Hin- und Rückticket für Amsterdam online bestellt. Als Identifizierungskarte habe ich meine Kreditkarte angegeben. So weit, so gut. Die Reise findet in zwei Wochen statt und ich freue mich darauf.

SCHLAGWORTE

Besser gesagt, ich habe mich darauf gefreut. Letzte Woche Donnerstag, 30.09.10, wurde mir mein Portemonnaie mit allen wichtigen Karten gestohlen, u. a. auch meine Kreditkarte. Damit ist es nun de facto nicht mehr möglich, dass ich mich mit dieser Identifizierungskarte ausweise.

Ich habe Anzeige bei der Polizei erstattet und ein Verlustdokument erhalten, dass mir das Fehlen der Kreditkarte amtlich bestätigt.

Nun bin ich heute vorsichtshalber ins Reisezentrum der DB im Kölner Hfb gegangen, um nachzufragen, ob ich auch ein anderes Identifikationspapier vorzeigen kann (ich habe noch meinen Reisepass übrig). Die Antwort überraschte mich: nein, dies sei nicht möglich, ich könnte nur in Verbindung mit der online angegebenen Identifizierungskarte fahren.

Es ist nicht so, als fehle mir das Verständnis dafür. So soll durch diese Praxis Gaunereien verhindert werden. Aber es kann einfach nicht sein, dass mir dadurch die Reise unmöglich gemacht wird. Ich bin Student und kann es mir nicht leisten, einfach so alles neu zu buchen (natürlich würde ich jetzt auch mittlerweile statt 38 58 Euro zahlen).

Ich habe bisher noch keinen Präzedenzfall gefunden und es würde mich wirklich interessieren, wenn es Personen gibt, denen Ähnliches passiert ist.

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Meine Forderung an Deutsche Bahn AG: Reiseantritt muss in diesem speziellen Fall auch mit anderer Identifizierungskarte möglich sein!


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Kommentare und Trackbacks (15)


04.10.2010 | 23:06
von ReclaBoxler-8715429 | Regelverstoß melden
Das ist doch eine zum Himmel schreiende Ungerechtigkeit und ich kann mir nicht vorstellen, dass die Bahn das durchzieht. Am besten schreiben Sie sofort und schildern den Fall. Vllt. hatte der Mitarbeiter im Reisezentrum auch nicht wirklich Ahnung. Fügen Sie die Verlustbescheinigung bei und schlagen Sie Alternativdokumente vor, die eine zweifelsfreie Identifikation sicherstellen. Wenn die Reise erst in zwei Wochen stattfindet, muss doch eine Einigung möglich sein. Na ja, trotzdem viel Spaß in Amsterdam.

05.10.2010 | 00:39
von ReclaBoxler-5223310 | Regelverstoß melden
Entschuldigung, wo meinen Sie, sollte ich diese Sache melden?
Auf der Seite der Bahn kann man nur eine Mail schreiben, wenn man "Anregung, Kritik oder Lob" anzubringen hat. Da habe ich unter dem Stichwort "Kritik" schon eine Mail hin geschickt. Trotzdem bin ich nicht besonders zuversichtlich, dass es irgendetwas bringen wird.

05.10.2010 | 08:05
von Der Klabautermann | Regelverstoß melden
Das war jetzt eine Sache von 45 Sekunden: http:// www.bahn.de/p/view/mdb/bahnintern/agb/befoerderungsbedingungen/MDB81698-erstattungsantrag_bahn_de_280910.pdf

Was soll daran schwierig sein?

05.10.2010 | 08:21
von ReclaBoxler-6836130 | Regelverstoß melden
Wenn Sie eine polizeiliche Verlustbescheinigung erhalten haben, hat diese von der Bahn akzeptiert zu werden, mit einem anderen Ausweispapier zusammen (Pass, Ausweis). Anderenfalls würde die Bahn gesetzwidrig handeln.

Ferner würde ich in diesem Fall nicht per Mail "reklamieren", sondern mich hinsetzen und einen Brief "auf Papier" an die Zentrale der DB schreiben, auf der Internet-Seite gibts ganz unten ein "Impressum" und in einem solchen ist immer die Hauptadresse angegeben.

05.10.2010 | 09:51
von Amsterdamfahrer | Regelverstoß melden
Hallo Klabautermann,
danke für den Hinweis. Es ist jedoch überhaupt nicht meine Absicht, mir die Kosten erstatten zu lassen. Ich möchte diese Reise unter allen Umständen angeben.
Weiterhin kann auch dieses Formular mir nicht weiterhelfen. Laut Bahn-Reglement kann der Betrag nur auf das Konto zurück überwiesen werden, mit dem die Zahlung getätigt wurde. Dies ist aber mein Kreditkartenkonto und - wen wunderts - ich habe es sperren lassen, dieses Konto gibt es nicht mehr. Somit ich auch keine - von Bahn-Seite aus - legitime Erstattung möglich.

Hallo ReclaBoxler-6836130,
danke für Ihren Kommentar. Es freut mich zu hören, dass ich nach Ihrer Meinung im Recht bin.
Einen richtigen Brief kann ich schreiben, kein Problem. Aber meinen Sie, das würde noch klappen? Es muss doch einfach irgendwo ein Regelwerk dazu geben, wie es sich in meiner Situation verhält und dies würde ich gern als Verbraucher auch einsehen können.

05.10.2010 | 16:17
von Der Klabautermann | Regelverstoß melden
Ohne das Identifizierungsdokument können Sie die Reise nicht antreten, da das Dokument ein Teil der Fahrkarte ist. Sie können es sich nur den Preis erstatten lassen. Zitat Bahn:

>Online-Tickets zum Selbstausdrucken gelten nur mit der bei der Buchung angegebenen Identifizierungskarte, die Sie auch im Zug mitführen. Die Identifizierungskarte dient zur Identifizierung bei der Kontrolle des Online-Tickets im Zug und damit Ihrem persönlichen Schutz vor Missbrauch. Ohne Identifizierungskarte ist Ihr Ticket ungültig.
Zitat Ende
Bei der Buchung wird deutlich darauf hingewiesen. Das Identifizierungsdokument ist mit dem Ausdruck des Onlinetickets verknüpft und lässt sich somit nicht durch ein anderes Dokument ersetzen.
Das ist Fakt und rechtlich abgesichert.
Es bleibt nur die Erstattung.

05.10.2010 | 17:40
von Der Klabautermann | Regelverstoß melden
 spider monkey 5871023

Auch wenn das kein Normalfall ist, die Echtheit des Tickets lässt sich NUR mit dem bei der Buchung genutzten Identifizierungsdokument verifizieren.
Vergleichbar, als wenn Sie einen 50,-€ Schein durchschneiden, eine Hälfte "verlieren" und mit einem 2. 50er belegen wollen, dass der halbe Schein Ihnen gehört.
Dann könnte man theoretisch aus einem 50er einen 100er machen. Das Einzige, was bleibt, ist die Erstattung.
Die Bahn kann ja schließlich und endlich nichts für den Verlust der Kreditkarte. Durch die Erstattung der Fahrkarte wird der Schaden ja gering gehalten.

05.10.2010 | 19:01
von Der Moralapostel | Regelverstoß melden
 spider monkey Amsterdamfahrer: Wieso bewahren Sie eigentlich alles (Geld, Karten etc.) an einem "Ort" auf? Sie können wahrscheinlich nichts für den Raub, aber Sie haben es dem/den Täter/n ja auch ziemlich einfach gemacht. Bleibt nur zu hoffen, dass Sie die PIN-Nummern nicht auch noch in Ihrer Geldbörse aufbewahrt haben.

Also, so gesehen, beschweren Sie sich doch hier im Grunde über Ihr eigenes Unvermögen. Sie sollten nach Ihrem Studium die Politikerkarriere einschlagen.

Brrrrrrrrrrr, #-{

05.10.2010 | 20:15
von ReclaBoxler-4516117 | Regelverstoß melden
 spider monkey Der Klabautermann. Der Vergleich mit dem halben Geldschein hinkt. Zu D-Mark Zeiten war das so geregelt. Bei einer LZB (Landeszentralbank) konnte man die eine Hälfte (Rest) des Geldscheines einreichen, nur die komplette Nummer musste lesbar sein. Dieser Antrag ging zur Zentrale, die Bundesbank in Frankfurt, und der erste eingehende Antrag wurde erstattet, der zweite abgelehnt. Auch nach dem Wechsel in Euro gehe ich davon aus, dass diese Regelung nach wie vor besteht. In diesem Beschwerdefall mag Ihre Vermutung, nur Erstattung möglich, zutreffen und logisch sein.

06.10.2010 | 02:13
von Amsterdamfahrer | Regelverstoß melden
 spider monkey Moralapostel: Schade, dass Sie so unsachlich werden und sich von dem mir vorgeschlagenen Thema entfernen. Der Verlust meines Portmonees war eine unglückliche Angelegenheit, aber auf keinen Fall ein Raub, lediglich ein Diebstahl. Es hilft mir nicht weiter, wenn Sie mir Vorwürfe machen, ich halte Ihren Post dementsprechend nicht für falsch, jedoch absolut für unangebracht. Natürlich kann man nicht verlangen, dass die Verbraucher hier in diesem Forum auf einer Seite sind, dennoch würde ich mir wünschen, dass Sie mir konkret weiterhelfen würden, anstatt mir "Unvermögen" zu attestieren. Tut mir Leid, Moralapostel, das war wohl nichts.

 spider monkey ReclaBoxer-5871023: Ganz richtig, hier handelt es sich nicht um einen Normalfall. Ich weiß sehr wohl, dass die Bahn für diesen ganz speziellen Fall keine Lösung parat hat. Deswegen nutze ich dieses Forum auch nicht, um mir Allerweltsmeinungen einzuholen, sondern es ist nur eine weitere Plattform, um mit der DB in Dialog zu treten. Das ist wohl auf der personellen Ebene nicht möglich gewesen, so versuche ich es auf andere Art und Weisen.

Ich glaube, die Meinungen wurden nun vielerarts diskutiert, nur ein kompetentes Statement konnte noch niemand abgeben.
Ich danke dennoch allen Kommentatoren, dass Sie sich die Zeit genommen haben, mein Problem zu erörtern.

07.10.2010 | 14:00
von Kai Schmäler | Regelverstoß melden
MEINE GÜTE, wo liegt das Problem?

Im Zug wird eine Fahrpreisnacherhebung (FN) erstellt. Innerhalb von 14 Tagen klären Sie das ganze dann mit dem polizeilichen Schreiben an einem Schalter der Deutschen Bahn und zahlen lediglich ein ermäßigtes Entgelt von 7 Euro.

Thats it!

07.10.2010 | 20:29
von Amsterdamfahrer | Regelverstoß melden
 spider monkey Kai Schmäler
Ah, das wirft neues Licht auf die Sache. Können Sie mir das noch mal genau erklären? Warum sieben Euro? Was hat es damit auf sich? Ich kenne mich da nicht aus.
Danke schön.

07.10.2010 | 22:36
von ReclaBoxler-1832117 | Regelverstoß melden
Hier beschwerte man sich über die 7 € FN (Bearbeitungsgebühr): Nur bei Bedarf lesen.
de.reclabox.com/beschwerde/32982-deutsche-bahn-muenchen-neue-kreditkarte-macht-bezahltes-online-ticket-ungueltig

Ganz unten Ausriss von Kai Schmäler 03.10.2010 | 08:10:
"Dies ist für die Bahn die EINZIGE Möglichkeit, verschiedene Machenschaften zu verhindern. Seien Sie froh, dass es mittlerweile die Möglichkeit gibt, die Angelegenheit nach der Fahrt gegen Zahlung von 7 Euro zu klären.

Noch vor einiger Zeit war das OnlineTicket komplett ungültig und ein neuer Fahrschein musste gekauft werden."

Aber Vorsicht, in anderen Beispielen vom Mai dieses Jahres wurde dann der Fahrpreis doppelt plus 7 € FN bezahlt.

Zitat Amsterdamfahrer: "nur ein kompetentes Statement konnte noch niemand abgeben": Ist der Herr Schmäler der von Ihnen gesuchte Spezialist, sollte er sich outen.

13.10.2010 | 21:25
von Kai Schmäler | Regelverstoß melden
Als Zugbegleiter sollte ich mich auskennen, ja.

Sie lassen sich im Zug die benannte FN (Fahrpreisnacherhebung) erstellen. Dazu wird Ihr Bundespersonalausweis benötigt. Anschließend können Sie das ganze am Schalter klären und zahlen die 7 Euro.

So brauchen Sie keine neue Fahrkarte und müssen auch nicht irgendwie in Vorleistung im Zug treten.

21.10.2010 | 14:09
von ReclaBoxler-1854586 gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst.




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