546 Views | 07.10.2010 | 10:02 Uhr
geschrieben von Martin Bold

Vodafone GmbH (Düsseldorf)

Keine Antworten vom Kundenservice

Wegen einer hoch ausgefallenen Mobilfunkrechnung hat mir Vodafone alle Verträge für ausgehende Anrufe gesperrt. Die Zahlungen waren nicht im Rückstand. Für eine sofortige Freischaltung wollte Vodafone eine Sicherheitszahlung i. H. v. 600 €.

SCHLAGWORTE

Dieses ist in den Verträgen und auch in den AGBs von Vodafone definitiv nicht vereinbart. Selbstverständlich habe ich diese Zahlung nicht geleistet. Gemäß deren AGBs wird nur gesperrt, wenn ein Zahlungsverzug vorliegt. Aus diesem Grund habe ich mehrfach mit der Hotline telefoniert, ohne Erfolg. Da ich auf das Telefon angewiesen bin, musste ich bei einem Wettbewerber einen Vertrag abschließen.

Meine beiden Vodafone Verträge habe ich daraufhin fristlos gekündigt, da hier keine vertraglich zugesicherte Leistung von Vodafone erfolgte. Ich habe die Kündigung schriftlich (Einschreiben/Rückschein) durchgeführt. Den Rückschein habe ich, eine Bestätigung von Vodafone nicht.

Vodafone hat nun eine weitere Rechnung gesendet, also meine Kündigung ignoriert. Daraufhin habe ich (wieder per Einschreiben/Rückschein) die Lastschriftermächtigung widerrufen. Wie zu erwarten war, hat sich auch hier niemand gemeldet.

Ich werde nun die weiteren Lastschriften in Storno geben.

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Meine Forderung an Vodafone GmbH: Korrektes Verhalten, Bestätigung der Kündigung


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Kommentare und Trackbacks (3)


07.10.2010 | 14:59
von X. 99 | Regelverstoß melden
Ohne einen Anwalt werden Sie da NICHTS erreichen.

14.10.2010 | 13:08
von Martin Bold noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Wie zu erwarten, hat sich hier Vodafone nicht gemeldet. Scheinbar ist das bei Vodafone normal. Mal sehen, ob sie schneller reagieren, wenn ich Lastschriften zurückgehen lasse.
Bin gespannt...


18.10.2010 | 20:28
von Martin Bold noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Nach nur vier Wochen habe ich Antwort bekommen. "Bitte, haben Sie Verständnis, dass wir Ihrem Wunsch nicht zustimmen..."

Hier meine Antwort:

Sehr geehrter Herr S.,

vielen Dank für Ihre Mitteilung, auch wenn ich eine Antwortzeit von einem Monat für sehr fragwürdig halte.

Selbstverständlich wurde diese Vetragslaufzeit vereinbart. Dieser Vertrag liegt mir vor. Ungeachtet der Laufzeit habe ich beide Verträge abgeschlossen, um zu telefonieren.
Nun zu den einzelnen Verträgen:

0172/4133XXX
Hier hatten Sie aufgrund des Missbrauchsverdachts das Telefon gesperrt. Nach etlichen Telefonaten mit Ihrer Hotline wurde die Situation geklärt. Die Kundenbetreuung wollte eine Sicherheitszahung i.H.v. 600€. Da dieses nicht Bestandteil unseres Vertrages war, bin ich hierauf nicht eingegangen (BGB). Die offene Rechnung wurde am 10.09.2010 abgebucht. Telefonieren konnte ich dennoch nicht. Ich habe wiederrum mehrfach mit der Hotline telefoniert, da ich vertragsgemäß telefonieren wollte, das war weiterhin nicht möglich. Wir wurde beharrlich erklärt, ich sollte eine Sicherheitszahlung leisten.
Somit musste ich zu einem anderen Anbieter, um telefonieren zu können.
Nach weiteren drei Wochen (30.08.2010) wurde die Karte freigeschaltet. Zu diesem Zeitpunkt war der Vertrag bereits gekündigt. Die Kündigung erfolgte gem. §4 Ihrer AGBs am 12.09.2010.

0172/4133XXY
Dieser Vertrag wurde von Ihnen ebenfalls gesperrt, grundlos. Da ich diesen Vertag ebenfalls nicht nutzen konnte, habe ich auch diesen gem. §4 Ihrer AGBs gekündigt.

Die Kündigung halte ich somit für beide Verträge Aufrecht, die Lastschriftermächtigung habe ich Ihnen bereits am 29.09.2010 durch Einschreiben entzogen. Bedenken Sie, dass ich hier zu keinem Kompromiss bereit bin.

Ich verweise hier nochmals auf Ihre AGBs:

3.5 Befindet sich der Kunde mit der Zahlung der geschuldeten Entgelte in Verzug, ist Vodafone im
Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen gegebenenfalls zur Sperre des Anschlusses berechtigt. Eine Sperre erfolgt zunächst nur hinsichtlich abgehender Verbindungen und erst nach Vorankündigung.

4.3 Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

Ich erwarte Ihre kurzfristige, finale Bestätigung der Kündigung.




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