Durch FlexStrom gelöste Beschwerde. | 1021 Views | 11.10.2010 | 22:06 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-2242596

FlexStrom AG (Berlin)

FlexStrom - Nachzahlung statt Auszahlung des Aktionsbonus

Bestell-/Kundennummer: Rechnung Nr. : 702136, Vertragsnummer 900001030865

Für den Zeitraum vom 01.03.2009 bis zum 28.02.2010 haben wir haben ein Strompaket (Winteraktion 4500 Family) gekauft und hierfür entsprechend der vertraglichen Vereinbarung eine einmalige Vorauszahlung geleistet.v

SCHLAGWORTE

Gemäß Vertragsbestätigung sollten wir den vereinbarten Aktionsbonus in Höhe von 125,-- € mit der ersten Jahresrechnung erhalten. Am 21.12.2009 wurde uns eine Vertragsverlängerung für den Zeitraum ab 01.03.2010 angeboten, in der der Aktionsbonus aus dem ersten Laufzeitjahr preismindernd eingerechnet war. Der Anspruch auf den vertraglich vereinbarten Aktionsbonus war zu diesem Zeitpunkt offensichtlich noch unstrtitig.

Das Angebot der Vertragsverlängerung haben wir nicht angenommen und deshalb den Stromliefervertrag am 29.12.2009 "fristgerecht zum Ende der einjährigen Vertragslaufzeit (letzter Belieferungstag = 28.02.2010)" gekündigt. Wir waren also genau ein Jahr Kunden bei FlexStrom und haben unseren Anspruch auf Gutschrift des Aktionsbonus durch die Kündigung zum Laufzeitende nicht verwirkt. Dies wurde uns zumindest vor der Kündigung telefonisch durch eine FlexStrom-Mitarbeiterin bestätigt. (Mittlerweile enthalten die AGB im Punkt 7.3 auch die Regelung, dass der Bonus bei Kündigung innerhalb des ersten Belieferungsjahres entfällt, es sei denn, die Kündigung wird erst nach Ablauf des ersten Belieferungsjahres wirksam.)

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Am 22.09.2010 (!) wurde uns die Schlussrechnung mit einer Nachforderung von 131,30 € anstelle einer Benachrichtigung über die Auszahlung des Aktionsbonus zugestellt. Somit haben wir statt 619,-- € (gekauftes Paket 744,-- € - 125,-- € Bonus) 875,30 € bezahlt. Ein Mehrverbrauch über das vereinbarte Strompaket hinaus liegt nicht vor.

Laut Schlussrechnung sind wir darüber hinaus nach drei Monaten von dem Tarif "1711 Winteraktion 4500er Family" in den Tarif "1835 FlexStrom 4500er Family Rabatt" gewechselt. Eine Vertragsbestätigung haben wir nur für den Tarif "Winteraktion 4500er Family" erhalten. Über den Tarifwechsel wurde nicht vorher informiert. Mit dem Tarifwechsel verbunden waren eine Erhöhung des kWh-Preises um 21% und eine Erhöhung der Grundgebühr um 58%, die jedoch meines Erachtens erst nach rechtzeitiger vorheriger Bekanntgabe wirksam geworden wären.

Ich fordere Sie daher auf, die Schlussrechnung unverzüglich zu korrigieren.

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Meine Forderung an FlexStrom AG: Korrektur der Schlussrechnung sowie Gutschrift und Auszahlung des Aktionsbonus.


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
13.10.2010 | 14:42
Firmen-Antwort von: FlexStrom AG
Abteilung: Pressestelle

Sehr geehrte/r ReclaBoxler-2242596,

gerne prüfe ich Ihr Anliegen für Sie.

Freundliche Grüße

Marc Breidbach
Social Media Relations
FlexStrom Aktiengesellschaft

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Kommentare und Trackbacks (3)


13.10.2010 | 14:13
von Kerstin Speckmann | Regelverstoß melden
Zur Krönung kam heute Mittag eine Mahnung. Angabegemäß haben wir den Betrag von 131,30 € nicht bezahlt. FlexStrom hat den Betrag aber schon vor einer Woche, am 06.12.2010, per Lastschrift von unserem Konto eingezogen!

13.10.2010 | 14:14
von Kerstin Speckmann | Regelverstoß melden
Zur Krönung kam heute Mittag eine Mahnung. Angabegemäß haben wir den Betrag von 131,30 € nicht bezahlt. FlexStrom hat den Betrag aber schon vor einer Woche, am 06.10.2010, per Lastschrift von unserem Konto eingezogen.

17.10.2010 | 20:19
von ReclaBoxler-2242596 gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Gemäß E-Mail-Benachrichtigung vom 15.10.10 wird aus Kulanz, ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, eine neue Schlussrechnung erstellt. Unter der Voraussetzung, dass Worten auch Taten folgen, ist die Beschwerde gelöst.




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