Durch FlexStrom gelöste Beschwerde. | 159 Views | 26.10.2010 | 20:50 Uhr
geschrieben von Lars Strauß

FlexStrom AG (Berlin)

Falsche Schlussrechnung - kein Aktionsbonus

Bestell-/Kundennummer: Vertragsnummer: 900001089749, Rg.-Nr. 739787

Ich war bei FlexStrom vom 01.05.2009-0 Uhr bis 30.04.2010-24 Uhr Kunde im Tarif 2012 "4500 Family Frühjahresaktion", nach Tariferhöhung am 01.09.09 dann 1835 "FlexStrom 4500er Rabatt".

SCHLAGWORTE

Wegen des Wechsels zu einem günstigeren Anbieter wurde der Vertrag dann zum 30.04.2010 24 Uhr gekündigt.

In der Schlussrechnung vom 22.10.2010, Rg. -Nr. 739787 erfolgt eine Abrechnung ohne Anrechnung des vereinbarten Aktionsbonus.

Gem. der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen AGB Pkt. 7.3 wird der vereinbarte Bonus fällig, wenn das Vertragsverhältnis nicht vor Ablauf der ersten zwölf Monate gekündigt wird. Das Vertragsverhältnis wurde von mir jedoch nicht vor Ablauf der ersten zwölf Monate gekündigt, sondern erst zum Ablauf, d. h. das Vertragsverhältnis hat demnach präzise zwölf Monate bestanden.

Die offenbar erfolgte Auslegung hin zum Posteingang eines Kündigungscchreibens, welches erst viel später zu einer Vertragsbeendigung führt, deckt sich nicht mit dem Wortlaut der AGB und ist zweifellos Verbraucher-irreführend.

Ich möchte noch bemerken, dass im Schreiben vom 30.03.2009 (Vertragsbestätigung) ausdrücklich formuliert wurde: "Bitte beachten Sie, dass Ihr Bonus vereinbarungsgemäß nach zwölf Monaten erstattet wird". Von einer offenbar erforderlichen Vertragslaufzeit über zwölf Monaten hinaus ist weder in den AGB noch im o. g. Schreiben die Rede.

Die Schlussrechnung ist demnach zu korrigieren.

Bei anderer Auffassung des Versorgers bin ich gern bereit, eine entsprechende Klärung der Auslegung durch das Amtsgericht herbeizuführen.

Übrigens legt FlexStrom lt. Hinweis vor den AGB großen Wert auf faire und langfristige Vertragsbeziehungen. Bislang hatte ich mit FlexStrom keine Probleme, so dass ich bei entsprechender Preisgestaltung auch wieder zu FlexStrom wechseln würde. Ich hoffe, dass ich meine Meinung nicht noch korrigieren muss.

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Meine Forderung an FlexStrom AG: Rechnungskorrektur unter Anrechnung 120 Euro Bonus - damit Erstattung i. H. v. 20,52 Euro


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Kommentare und Trackbacks (2)


03.11.2010 | 17:51
von Lars Strauß noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
FlexStrom hat sich gemeldet, Klärung läuft. Abschluss steht jedoch noch aus.


26.12.2010 | 08:16
von Lars Strauß gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
In erneuter Telefonnachfrage war Flexstrom sehr freundlich, hat anstandslos Schlussrechnung korrigiert und Bonus angerechnet. Offenbar gelegentlicher Anstoß erforderlich, ansonsten ok.




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