Durch Sony Deutschland gelöste Beschwerde. | 557 Views | 01.11.2010 | 12:28 Uhr
geschrieben von Christoph J.

Sony Deutschland GmbH (Berlin)

Keine Bearbeitung der Rücksendung

Bestell-/Kundennummer: Bestellung 301609971

Am 29.09.10 machte ich fristgerecht von meinem Widerrufsrecht gebrauch und schickte die Ware in OVP und ohne Gebrauchsspuren etc. noch am gleichen Tag per DHL an die von Sony angegebene Adresse des Sony-Service-Center in NL.

SCHLAGWORTE

Da ich keinerlei Rückmeldung erhalten hatte, fragte ich am 15.10. bei Sony nach, wo ich auch umgehend die Antwort bekam, man habe keine Sendung von mir erhalten. Just einen Tag später kam das DHL-Paket zurück mit dem Vermerk "Annahme verweigert". Bei Sony sagte man mir darauf hin, das könne schon mal passieren, wenn man per DHL schickt, ich solle per UPS schicken und bekam auch einen Gutschein hierfür.

Das Paket wurden dann am 19.10. von UPS abgeholt und seither wieder keinerlei Infos und natürlich auch keine Rückerstattung des Kaufpreises von Sony, trotz inzwischen 3x Nachfragen.

Laut Gesetz ist Sony aber verpflichtet innerhalb 30 Tagen den Betrag zu erstatten. Diese Frist ist bereits überschritten.

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Kommentare und Trackbacks (6)


01.11.2010 | 12:43
von P. C. | Regelverstoß melden
Hallo!

30 Tage? Ab wann rechnen Sie denn die Frist? Selbst wenn ich 30 Tage ab dem 15.10. rechnen würde, käme ich auf den 14./15.11.? Bei einer Abholung am 19.10. hat UPS die Ware frühestens am 20.10. bei Sony abgeliefert - also würde die Frist am 20.11. enden, oder?

Ohne den Gesetzestext zu kennen oder nachzulesen, kann man aber davon ausgehen, dass diese Frist sicher erst ab erfolgreicher Zustellung läuft? Außerdem muss Sony auch die Möglichkeit und Zeit haben, die Ware auf Vollständigkeit und Unversehrtheit zu prüfen.

Ich finde dieses "Fernabsatzgesetz" in Deutschland eh zu streng und würde da den Endkunden sehr viel mehr in die Verantwortung mit einbeziehen. Kein Mensch zwingt einen Kunden dazu. seine Ware im Internet zu kaufen. Er kann sie auch gerne beim Fachhändler seines Vertrauens zu einem höheren Preis beziehen. Ob er die Ware dann aber zurück geben darf, ist mit dem Händler im Einzelfall zu klären. Ware zwei bis vier Wochen lang ansehen und ausprobieren zu dürfen, halte ich für schlichtweg übertrieben. Versuchen Sie mal bei einem Fachhändler ein nagelneues Gerät für zwei Wochen kostenlos zu bekommen. Viel Spaß! ;-D

Gruß & viel Erfolg!
P. C.

01.11.2010 | 14:06
von ReclaBoxler-4126416 | Regelverstoß melden
 spider monkey P. C.
Die Frist beginnt mit dem Erhalt der Ware!
Wenn Herr Jung die Ware am 28.09. erhalten hat und am 29.09. vom Widerrufsrecht Gebrauch macht, dann endet die Frist am 28.10. und ist somit schon überschritten.
Bei vielen Unternehmen liegt in der Sendung ein Retourenaufkleber dabei. Bei anderen muss man einen Rücksendeschein anfordern.
Die Ware auf eigenes Risiko zurück zu senden, kann, wie in diesem Fall hier, auch mal schief gehen.

01.11.2010 | 14:32
von ReclaBoxler-3335129 | Regelverstoß melden
? Moment! Es ging dabei um den Zeitraum, in dem Sony Herrn Jung das Geld wieder zurück überweisen muss. Wenn die Ware aber bei der ersten Rücklieferung nicht zugestellt wurde/werden konnte und dann erst am 20.10. mit der zweiten Zustellung per UPS Sony erreichte, hat Sony ab dann 30 Tage Zeit, das Geld zurück zu erstatten.

Hier ein Mal kurz zusammen gefasst:

1. Widerspruch am 29.09.10
2. Rücksendung an Sony am 29.09.10 per DHL
3. Rücklieferung an H. J. am 16.10.10 wegen AVW
4. Zweite Rücksendung per UPS an Sony am 19.10.10
5. Zustellung bei Sony ca. 20./21.10.10
6. Warenprüfung max. 30 Tage durch Sony ab 21.10.10

= Rückzahlung des Kaufpreises an H. J. somit bis ca. 21.11.10

Oder habe ich da was falsch verstanden?

Gruss
P. C.

01.11.2010 | 15:27
von Christoph J. | Regelverstoß melden
A.) Es ist nicht mein Problem, wenn die korrekt adressierte und als frei frankierte Rücksendung in den NL nicht angenommen wurde. Wurde auch von Sony nie in Frage gestellt. (siehe auch d.)

b.) Am 1.10. war die Rücksendung im Sony Service Center angekommen. Spätestens da läuft mM die Frist, d. h. max. bis 31.10.

c.) Wäre aber alles kein Problem, wenn man auf Nachfragen wenigstens einen Status erhalten würde. Hauptgrund meiner Beschwerde ist die völlig fehlende Info.

d.) Habe die Ware im übrigen nicht "auf eigenes Risiko" zurückgesendet, sondern bei Sony angemeldet, von dort eine Mail mit Rücksende-Adresse und Retoure-Nummer erhalten, die ich auch überall korrekt angegeben habe.

01.11.2010 | 16:05
von Christoph J. | Regelverstoß melden
Habe mal nachgeschaut: aus § 357 I BGB mit Bezug auf § 286 Abs. 3 BGB folgt: Nach Eingang/Kenntnisnahme des Widerrufs (also nicht erst nach Absendung oder Erhalt) hat der Händler 30 Tage Zeit für Rückerstattung, bevor er automatisch in Verzug kommt.

26.11.2010 | 07:24
von Christoph J. gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Am 26.11.2010 ist endlich das Geld auf dem Konto.
Hat mich dann noch drei Anrufe und einige Mails gekostet, zunächst ohne Reaktion. Zum Schluß sprach ich mit einem Sony-Mitarbeiter, der sich entschuldigt und mir erklärt hat, was da wohl bei Sony falsch gelaufen war.

Hatte dann umgehend eine Mail mit der Eingangsbestätigung der zurückgeschickten Ware und der Ankündigung der Überweisung. Drei Tage später war das Geld da.




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