Von FlexStrom beantwortete Beschwerde. | 396 Views | 02.11.2010 | 19:20 Uhr
geschrieben von Reiner Grote

FlexStrom AG (Berlin)

Flexstrom Nachberechnung und nicht ausgezahlter Bonus

Bestell-/Kundennummer: 900001022634

Obwohl ich von Festpreispaket (2400 KW) nur 2083 KW verbraucht habe, wurde ohne es zuvor anzukündigen, eine Preiserhöhung durchgeführt, die erst am Jahresende ersichtlich wurde. Ich habe sofort schriftlich Widerspruch eingelegt. Nun wurde von FlexStrom behauptet ich hätte ein schreiben mit neuen Konditionen erhalten, die eine automatische Zustimmung innerhalb von 14 Tagen beinhaltete - dieses schreiben habe ich nie erhalten. Nachträglich wurde mir angeboten, das ich die Preisgarantie rückwirkend (36€) bezahlen könnte. Die ganze Abrechnung und ein Wechsel in einen teureren Tarif, sofort nach Ablauf der 3 Mon. Preisgarantie, mit einer höheren Grundgebühr ist mehr als fragwürdig.

SCHLAGWORTE

des weiteren wurde in der Abschlussrechnung mein Neukundenbonus nicht berücksichtig der mir Vertraglich zugesichert wurde.

Da ich sicher bin, das noch viele andere betroffen sind, bitte ich um entsprechende Kontaktaufnahme bezüglich einer möglichen Sammelklage.

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Meine Forderung an FlexStrom AG: Streichung der Nachzahlung und Auszahlung des Neukundenbonus


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
03.11.2010 | 08:34
Firmen-Antwort von: FlexStrom AG
Abteilung: Pressestelle

Sehr geehrter Herr Grote,

gerne prüfe ich Ihr Anliegen für Sie.

Freundliche Grüße

Marc Breidbach
Social Media Relations
FlexStrom Aktiengesellschaft

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Kommentare und Trackbacks (4)


02.11.2010 | 19:30
von P. C. | Regelverstoß melden
Hallo!

Davon sind viele andere FexStrom-Opfer auf jeden Fall ebenfalls betroffen!

Allerdings gibt es im Deutschen Recht keine "Sammelklage" im Sinne - "komm, lass uns gemeinsam jemanden verklagen"! Man kann zwar eine Art "gesammelte" Anzeige auf die Beine stellen, dennoch muss dann jeder für sich selbst vor Gericht kämpfen und ggf. einen Anwalt einschalten.

Sicher würde es aber u. U. Sinn machen, sich einen gemeinsamen Anwalt zu suchen, der bereits einschlägige Erfahrungen und Erfolge gegen FS aufzuweisen hat. Aber dessen Honorar richtet sich nach dem Streitwert (Gebührentabelle, siehe z. B. hier: ra-pauli.de/kanzlei/honorar/gebuehrentabelle. Und dieser liegt bei jedem Einzelnen im Schnitt bei geschätzten EUR 100,- bis 300,-.

Bleibt also die Frage, ob sich der Aufwand lohnt?

Gruss
P. C.

02.11.2010 | 19:39
von Reiner Grote | Regelverstoß melden
Dann macht es auf jeden Fall Sinn, dass sich die zusammen schließen, die das gleiche Problem haben. Alle Betroffenen teilen sich die Kosten für eine Klage, auf die können sich dann alle anderen berufen.

02.11.2010 | 19:54
von P. C. | Regelverstoß melden
Googlen Sie dazu einfach mal unter "Sammelklage Deutschland".

Es gibt Möglichkeiten, aber irgendwer muss das Ganze letztendlich federführend organisieren. Machen Sie das? Haben Sie die Zeit und die Nerven? Lohnst sich das für Sie?

Ich frage nur deshalb so provokant, weil ich selbst zwar auch davon betroffen bin und mir natürlich auch Gedanken darüber mache, wie ich Flexstrom "in die Knie zwingen" könnte, aber bei einem "Schaden" von ca. EUR 110,- muss ich das für mich relativieren und da kommt man schnell an einen Punkt, bei dem sich das für einen nicht mehr lohnt und man die Sache als "Lehrgeld" abschreiben muss.

Sicher denkt darüber jeder anders und hat eine andere Schadenshöhe und eine anderen Leidensdruck. Aber genau da liegt das Problem. Sie werden keine einheitliche Lösung für alle finden. Ich will hier sicher nicht schwarz malen o. ä, aber aus eigener Erfahrung sehe ich das mittlerweile etwas realistischer.

Wir alle können aber Eines tun und das kosten nichts und macht nicht allzu viel Mühe: Informieren Sie alle und jeden über die Machenschaften von Flexstrom! Nutzen Sie Ihren Bekannten- und Freundeskreis. Schreiben Sie in sämtlichen Foren darüber. Setzen Sie es auf Facebook & Co. und warnen Sie so alle, die Sie kennen, vor diesem Unternehmen, so dass denen früher oder später ganz einfach die Kunden ausbleiben. Das hilft zwar Ihnen direkt nicht mehr, aber in Zukunft werden es sich Unternehmen ähnlicher Art zwei Mal überlegen und sich vll. anstatt mit der "schnellen Abzocke" doch lieber mit dem harten, aber ehrlichen Geschäft befassen?

Grüsse

P. C.

13.11.2010 | 14:10
von Reiner Grote noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Eine Zusage habe ich bekommen, gelöst ist der Fall für mich jedoch erst, wenn ich das Geld erhalten habe.




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