Durch FlexStrom gelöste Beschwerde. | 318 Views | 03.11.2010 | 20:37 Uhr
geschrieben von S. Sikorski

FlexStrom AG (Berlin)

Flexstrom Nachberechnung und nicht ausgezahlter Bonus

Bestell-/Kundennummer: 90001076359

In der Zeit vom 1.5.2009 bis zum 30.4.2010 war ich Kunde von Flexstrom. Erst am 25.10., fast 6 (!) Monate nach Vertragsende, erhielt ich die Schlussrechnung, in der

SCHLAGWORTE

1. eine Preiserhöhung zum 1.9.2009 vorgenommen wird, von der ich keine Kenntnis erhalten habe (und die - welch Zufall - just nach Ablauf der Preisgarantie wirksam geworden sein soll; und das trotz damals bereits sinkender Beschaffungspreise), sowie

2. der vertraglich zugesicherte Bonus nicht berücksichtigt wird, obwohl die Kündigung erst zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit wirksam geworden ist (was in einem mir bekannten Fall von Flexstrom auch anstandslos akzeptiert worden ist).

So soll ich nun, anstatt 106,30 EUR zurückzuerhalten, 113,18 EUR nachbezahlen. Das macht einen Unterschiedsbetrag i. H. v. knapp 220 EUR, für den es sich lohnt, die Rechtsschutzversicherung einmal in Anspruch zu nehmen. Zumal das Paket seinerzeit für 668,70 EUR beworben wurde, das ist eine Differenz von ca. 33%, also durchaus signifikant.

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Meine Forderung an FlexStrom AG: Rechnungsstellung entsprechend der ursprünglichen Vertragsdaten und Auszahlung des Bonus


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
04.11.2010 | 15:13
Firmen-Antwort von: FlexStrom AG
Abteilung: Pressestelle

Sehr geehrte/r Frau/Herr Sikorski,

gerne prüfe ich Ihr Anliegen für Sie.

Freundliche Grüße

Marc Breidbach
Social Media Relations
FlexStrom Aktiengesellschaft

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Kommentare und Trackbacks (4)


11.11.2010 | 08:37
von S. Sikorski | Regelverstoß melden
Kurzer Zwischenbericht: Es hat sich bisher nichts getan, außer dass Flexstrom die erste Mahnung geschickt hat.

11.11.2010 | 08:40
von S. Sikorski noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Es ist keine Bewegung erkennbar, ich habe lediglich die erste Mahnung erhalten.


02.12.2010 | 15:36
von S. Sikorski noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst.


24.12.2010 | 12:28
von S. Sikorski gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Hut ab, es scheint, der Herr Breidbach werkelt tatsächlich im Hintergrund.




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